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Alt 04.04.2010, 12:16
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Standard H&R Spurplatten, ABE-Frage

Überlege mir Spurplatten zu kaufen und es gibt ja nun von H&R so ein set wo eine ABE dabei ist, also man in verbindung mit Sereinfelgen nichts eintragen braucht...und stellt sich mir die Frage ob die ABE auch bei veränderter Fahrzeughöhe (hab nen Gewindefahrwerk) gültig ist?? Hat vielleicht jemand diese ABE und steht da was zu drin?


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Alt 04.04.2010, 12:24      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
michl165
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sag mal die artikelnummer von den platten oder schau mal selber http://www.h-r.com/de/
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Alt 04.04.2010, 12:28      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Ultraviolet
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Bei Tieferlegung entfällt sogar die ABE der Originalen Anbauteile, Votex Lippen z.B.

Spurplatten ja dann auch, so hat es mir mein Prüfer beigebracht
 

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Alt 04.04.2010, 12:29      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Beim anderen Fahrwerk oder anderen Felgen greift die ABE nicht mehr

Laut ABE: Fahrwerk und Bremsanlagen müssen im Serienzustand sein.

Würde dir auch von den Spurplatten abraten. Hab mir die vor ein paar Wochen für den A3 geholt und das System wirkt schon sehr komisch, wenn man sie vorne und hinten montieren muss. Hab meine vorne nach einer Woche wieder runtergeschmissen. Aktuell nur noch hinten 30mm pro Achse drauf, aber das ist eigentlich auch zu wenig. Kauf dir nur welche für hinten und dann mind. 40mm Achse, wenn du nicht grad ne 8,5 oder 9er Felge fährst
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Alt 04.04.2010, 12:34      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Bei Tieferlegung entfällt sogar die ABE der Originalen Anbauteile, Votex Lippen z.B.
Das wusste ich auch noch nicht, steht auch nichts in der Votex ABE zu drin, hab die hier rumliegen...

Zitat:
sag mal die artikelnummer von den platten oder schau mal selber http://www.h-r.com/de/
ok, werd ich mal nachsehen

Danke euch beiden

Edit:@1.8 Turbo: ok dann hat sich das wohl erledigt..also ich hab die serien GTI felgen und das ist gerade vorne etwas knapp am federbein...aber nur vorne sehe das ja auch nicht aus, daher wollte ich wenn, dann für die VA und HA Platten haben.

Geändert von LO(w) (04.04.2010 um 12:37 Uhr)
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Alt 19.06.2010, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Will das hier nochmal hervor holen...ich hab nochmal den Verkäufer kontaktiert und der meinte die ABE behält trotz geändertem Fahrwerk ihre gültigkeit. Dazu hat er mir einen Auszug von der ABE geschickt, wo folgendes drin steht:
''Fahrwerk und Bremsanlage müssen dem Sereinzustand entsprechen. Bei Verwendung von Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignuung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.'' (Zitat aus der H&R ABE)

Ändertm ein Gewindefahrwerk die Endanschläge?...Ich werd nicht ganz schlau aus dieser Auflage, ob jetzt ne Eintragung nötig ist oder nicht ...vllt. hat einer von euch ja mehr Erfahrung in Sachen ABE-Auslegung
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Alt 20.06.2010, 11:18      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
''Fahrwerk und Bremsanlage müssen dem Sereinzustand entsprechen. Bei Verwendung von Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignuung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.''
Naja, da steht doch genau das drin.. ist gesondert nachzuweisen = Abnahme vom Tüvi.

Also das les ich hier raus.

Endanschläge verändert = bspw. gekürzte Federbeine.

Im Übrigen war das auch nicht immer so strikt.
Noch vor 10 Jahren hat das keiner so genau genommen.
Ich wurde da aber mal im Jahre 2005 von den Freundlichen angehalten und durfte dann noch einmal mein Auto bei den TÜVis vorstellen - doppelt zahlen sozusagen.

Der Grund - ganz einfach folgender, ich hatte die Kombination Fahrwerk + Räder eingetragen und mein Lenkrad nicht, weil mein TÜVi damals meinte, das mit der zughörigen ABE geht so in Ordnung.
Paar Jahre später war das dann anders.
Dort wollte die Polizei den Satz im Fahrzeugschein lesen, das die Sachen in der Kombi Räder+Fahrwerk+Lenkrad abgenommen wurden.
Also nochmal zum TÜV nochmal blechen.
Man hatte sich total drauf versteift, das die allgemeine Betriebserlaubnis für das Lenkrad durch die Räder und Fahrwerk erloschen war.
Das hatte der TÜV noch nicht einmal so dramatisch gesehen, die meinten nur das die jetzt bei der Polizei extra bißchen draufgetrimt wurden und das jetzt genauer nehmen....

Prinzipiell ist es auch gar nicht so falsch - weil eigentlich nur so eine Eintragung Sinn macht und man sich leider nicht auf das Augenmaß der Bevölkerung verlassen kann


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