Zitat:
''Fahrwerk und Bremsanlage müssen dem Sereinzustand entsprechen. Bei Verwendung von Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignuung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.''
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Naja, da steht doch genau das drin.. ist gesondert nachzuweisen = Abnahme vom Tüvi.
Also das les ich hier raus.
Endanschläge verändert = bspw. gekürzte Federbeine.
Im Übrigen war das auch nicht immer so strikt.
Noch vor 10 Jahren hat das keiner so genau genommen.
Ich wurde da aber mal im Jahre 2005 von den Freundlichen angehalten und durfte dann noch einmal mein Auto bei den TÜVis vorstellen - doppelt zahlen sozusagen.
Der Grund - ganz einfach folgender, ich hatte die Kombination Fahrwerk + Räder eingetragen und mein Lenkrad nicht, weil mein TÜVi damals meinte, das mit der zughörigen ABE geht so in Ordnung.
Paar Jahre später war das dann anders.
Dort wollte die Polizei den Satz im Fahrzeugschein lesen, das die Sachen in der Kombi Räder+Fahrwerk+Lenkrad abgenommen wurden.
Also nochmal zum TÜV nochmal blechen.
Man hatte sich total drauf versteift, das die allgemeine Betriebserlaubnis für das Lenkrad durch die Räder und Fahrwerk erloschen war.
Das hatte der TÜV noch nicht einmal so dramatisch gesehen, die meinten nur das die jetzt bei der Polizei extra bißchen draufgetrimt wurden und das jetzt genauer nehmen....
Prinzipiell ist es auch gar nicht so falsch - weil eigentlich nur so eine Eintragung Sinn macht und man sich leider nicht auf das Augenmaß der Bevölkerung verlassen kann