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Autoputzer | ![]()
Mal ganz ruhig, die Leute wollen dir nur helfen! Dein Prüfer kappiert das Gutachten nicht. War bei mir genauso ![]() Im Gutachten steht in der Tat drin, dass der Abstand Radmitte-Kotflügel 35,5 cm betragen muss. Das gilt aber nur, wenn deine Antriebswelle größer als 53mm ist. Fahr einfach zu einer anderen Prüfstelle. Ich habs auch so gemacht und beim zweiten Anlauf hats ohne Probleme geklappt. |
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Autoputzer | ![]() http://docs.kwsuspension.de/gaKWGFW10005_1036-10.pdf Da steht drin Radmitte-Kotflügel 330mm und zu Nr. 3 steht da dass die Antriebswelle kleiner sein muss wie 43mm und der 4Motion Stabi verbaut sein muss. |
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