Das kommt drauf an:
1. haben deine Platten eine ABE
2. haben sie etwas was sich abweichend von der Benennung ABE bewegt (bspw. -gutachten)
1. manchmal, Teile mit ABE haben eine ABE für das Fahrzeug, so wie es damals aus dem Werk kam, d.h. ist dein restliches Auto original, dann gilt die ABE; d.h. wiederrum im Umkehrfall hast du andere Räder montiert, Fahrwerk o.ä. muß alles komplett in Kombination neu abgenommen werden.
2. ja muß eingetragen werden
[so ist mein Stand der Dinge]
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