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Alt 02.07.2010, 19:13      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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asco.....wenn du dir das therad mal von Anfang an durch gelesen hättest wäre dir aufgefallen das dass gutachten seiner Meinung für et 35 ist und die felgen et 32 und et 20 ist was nix außergewöhnliches ist....also sag doch bitte nicht ich würde dir deine frage nicht beantworten die hätte sich schon von selbst beantwortet


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Alt 02.07.2010, 19:14      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Nein, ich versteh das nicht.
Deine SÄtze sind nicht richtig erkennbar da kaum eine Komma/-Punktsetzung oder Trennung besteht.
Auch sind kaum richtige Aussagen dabei wenns um Klarheiten geht ausser "gekauft wie gesehen".

Doch doch , das habe ich schon gelesen, aber das ist Unsinn dass es ein Teilegutachten für Felgen gibt wo am ENde eine andere ET vermerkt ist.
Somit ist das Gutachten nicht zu gebrauchen.

Tüv... mein Freund gibts nicht wenn Rad/Reifenkombi nicht vorher eingetragen ist.

Ich schenke dir somit kein Vertrauen, und werde solchen Menschen auch nicht helfen.
Ich bin raus.

Geändert von Asco (02.07.2010 um 19:18 Uhr)
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Alt 02.07.2010, 19:23      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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ach du laberst müll..............ich bin hier nicht so hyper Tuner wie du.......ja komisch das ich dann tüv bekommen habe oder ?. ich habe die felgen verkauft und dachte das wäre alles okay so......aber man fragt hier nach hilfe und muss sich so ein mist anhören......wenn du dir fernsehen kaufst von einem und der passt nicht in dein zimmer kannste auch nicht sagen ne der passt nicht in mein zimmer.......obwohl der verkaufer zu mir gesagt hat er passt...... aber naja....denk doch was du willst.......
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Alt 02.07.2010, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Hat mich gefreut dir geholfen zu haben
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Alt 02.07.2010, 19:31      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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jou
http://1.1.1.2/bmi/www.golf4.de/imag...milies/b35.gif
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Alt 02.07.2010, 19:37      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Mit dem Untertitel bist du bei Ebay immer fein raus..


Als Privatperson übernehme ich keinerlei Gewährleistung. Aufgrund der neuen Gesetzesbestimmungen ab dem 01.01.2003 bei Verkauf von Gebrauchtartikel privater Verkäufer notwendiger Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung seitens des Verkäufers völlig zu verzichten. Rechnung oder Lieferschein sind nicht teil dieser Aktion. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir bekannten, offensichtlichen oder verdeckten zusätzlichen Mängel. Mit der Abgabe eines Gebotes gehen Sie einen verbindlichen Kaufvertrag ein, bitte Bieten Sie nur wenn Sie mit den o.g. bedingungen einverstanden sind.

Und da es in deinem Fall auch über Privat geht, bist du nicht verflichtet die Felgen wieder anzunehmen, was ich auch nicht machen würde..
Das ist dann dem Käufer sein Pech, falls die nicht für das Auto zugelassen sind, was der fährt.


Lg
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Alt 02.07.2010, 19:38      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von vwgolf4396 Beitrag anzeigen
ich wusste es ja selber nicht........weil ich sie ja bei mir bei tüv machen gesagt haben ist alles okay........vieleicht muss man die felgen auch einfach nur per einzel abnahme eintragen...........wie gesagt das beste beispiel wenn ich mir auto kaufe und es sind keine papire dabei und es kaufe........bin ich am ende auch der idiot......wie gesagt ::::::gekauft wie gesehen:::::: ohne kauf vertrag oder sonst irgendwas
Naja du vergleichst Äpfel mit Birnen!
Wenn du ein Auto kaufst, wo der Verkäufer sagt es ist ohne Papier weisst du das und ist dein Problem.
Wenn der Verkäufer sagt Papiere sind dabei, und dann schaut der Käufer nachher in die Papiere und sieht das die Papiere von nem Opel sind und nicht von demjGolf 4 den du eigentlich gekauft hast bist du Vertragsbrüchig geworden und somit kann man auch einen Privatverkauf rückabwickeln. Nur weil es Privatverkauf ist, ist das kein Freibrief für rechtlich unkorrekte Handlungen!

"Verkauft wie gesehen" Naja, nicht ganz, vorallem versuchst du es dir damit einfach zu machen. Wenn der Käufer geschickt ist hängt er dir ne Täuschung an und hat dich dran.

Also unter den Umständen würde ich nachdenken die Felgen zurückzunehmen, und keinen Anwalt beauftragen weil der kostet Geld. Falls du dich auf die Rechtschutz verlässt: Hast du schon nachgefragt ob das gedeckt ist?


Edit:

Zitat:
Zitat von Blackiceman75 Beitrag anzeigen
Mit dem Untertitel bist du bei Ebay immer fein raus..


Als Privatperson übernehme ich keinerlei Gewährleistung. Aufgrund der neuen Gesetzesbestimmungen ab dem 01.01.2003 bei Verkauf von Gebrauchtartikel privater Verkäufer notwendiger Nachsatz: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung seitens des Verkäufers völlig zu verzichten. Rechnung oder Lieferschein sind nicht teil dieser Aktion. Die Ware befindet sich im beschriebenen Zustand und hat keine mir bekannten, offensichtlichen oder verdeckten zusätzlichen Mängel. Mit der Abgabe eines Gebotes gehen Sie einen verbindlichen Kaufvertrag ein, bitte Bieten Sie nur wenn Sie mit den o.g. bedingungen einverstanden sind.

Und da es in deinem Fall auch über Privat geht, bist du nicht verflichtet die Felgen wieder anzunehmen, was ich auch nicht machen würde..

Lg
Jetzt ist die Frage wie das Gutachten beschrieben wurde! Denn wenn steht "passendes Gutachten" muss der Verkäufer die Felgen zurücknehmen, weil das Gutachten nicht passend ist.
Bitte seit vorsichtig, mit solchen Aussagen. Ihr vermischt da relativ viele Dinge und verbreitet Halbwissen.
Auch Privatverkäufer müss4en Artikel unter gewissen Umständen zurücknehmen.
Wenn ich ein blaues Auto einstelle, und ein rotes liefere entspricht es nicht der Beschreibung. Gleiches beim Gutachten.

Nochmal: Privatverkauf ist kein Freibrief für Betrug oder sonstige rechtlich unkorrekte Handlungen!

Geändert von Luki (02.07.2010 um 19:40 Uhr)
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Alt 02.07.2010, 19:41      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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ja mein anwalt meinte auch das ist rechtlich klar gekauft wie gesehen.....kein vertrag nix.........ist jetzt auch egal ich mach das mit anwalt und das ist gut trotzdem danke
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Alt 02.07.2010, 19:43      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Halt uns auf dem laufenden wie das ganze ausgeht.
Mittlerweile seh ich auch gute Chancen für den Käufer. Wenn du den Prozess verlierst, wirds teuer.
Weil dann gehts um Täuschung bzw. Betrug!
Ich würd die zurück nehmen und neu verkaufen, oder hast du sie bewusst unter falschen Vorraussetzungen verkauft da du wusstest das du sie sonst nicht an den Mann bekommst?
Der Käufer hat vielleicht auch einen guten Anwalt
Luki ist offline  

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Alt 03.07.2010, 00:31      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Standard felgen

Das mit dem bewusst verkauft ist doch Schwachsinn wenn hätte ich sie halt an einen verkauft der bmw Oder was weiß ich wo für es passt.....ich dachte halt es wäre alles okay wegen tüv und die bei lenso haben gesagt gar kein Problem wir schicken ihnen das Gutachten.....dann bin ich davon ausgegangen das dass passt. Außerdem ist der Käufer doch verpflichtet sich die ware genau anzuschauen. Bevor er sie käuft. Ich hatte sie bei mir drauf und hat alles gepasst also bin ich davon ausgegangen das es felgen für n golf 4 sind. Wenn dann wäre es eh aussage gegen aussage..
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Alt 03.07.2010, 12:53      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Wie viele Threads werden noch zu dem Thema erstellt?

Siehe:

http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...en-nummer.html

und

http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...gutachten.html

und

http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...gutachten.html




1. Das Gutachten passt definitiv nicht zu den Felgen.
2. Hast du im anderen Thread gemeint, dass du das Gutachten vom TÜV hast, jetzt auf einmal von Lenso.
3. Lt. Käufer bzw. Lenso gab es die Scorze nie mit ET20 bzw. ET32.
4. Ist es sehr ungewönlich, dass die Felgen bei gleicher Breite eine unterschiedliche ET haben.
5. Ist die Sache nicht korrekt, nur weil du die Dinger eingetragen bekommen hast. Im Prinzip war deine Eintragung illegal, da sie mit einem falschen Gutachten durchgeführt wurde. Dafür haftest du und dein TÜV-Prüfer!
6. Würde ich noch keinen Anwalt einschalten. Erst wenn sich die gegnerische Partei meldet.

Spricht also vieles gegen deine Behauptungen. Aus Fairnes, würde ich dem Käufer die Rückgabe anbieten. Er hat Felgen mit passendem Gutachten gekauft. Nun passt das Gutachten nicht und die Felgen sind mehr oder weniger unbrauchbar. Manchmal muss man in den sauren Apfel beißen.

Geändert von hardy (03.07.2010 um 12:59 Uhr)
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Alt 03.07.2010, 21:28      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von vwgolf4396 Beitrag anzeigen
Das mit dem bewusst verkauft ist doch Schwachsinn wenn hätte ich sie halt an einen verkauft der bmw Oder was weiß ich wo für es passt.....ich dachte halt es wäre alles okay wegen tüv und die bei lenso haben gesagt gar kein Problem wir schicken ihnen das Gutachten.....dann bin ich davon ausgegangen das dass passt. Außerdem ist der Käufer doch verpflichtet sich die ware genau anzuschauen. Bevor er sie käuft. Ich hatte sie bei mir drauf und hat alles gepasst also bin ich davon ausgegangen das es felgen für n golf 4 sind. Wenn dann wäre es eh aussage gegen aussage..
Wo steht das im Gesetz?
Welche Pflichten hast du als Verkäufer?
Ich wiederhole es nochmal: Privatverkauf ist kein Freibrief. Auch du musst dich an gewisse Dinge halten. Und auch bei Privatverkauf kommt ein Kaufvertrag (schriftlich, mündlich,...) zu stande der eingehalten werden muss. Wird er nicht eingehalten ist der Kaufvertrag ungültig und somit kommt der Passus "Privatverkauf ohne Garantie und Rückgabe" gar nicht erst zu tragen.
Luki ist offline  

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Alt 03.07.2010, 21:58      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von hardy Beitrag anzeigen
6. Würde ich noch keinen Anwalt einschalten. Erst wenn sich die gegnerische Partei meldet.
Würde ich auch so machen. Viele nutzen Sätze wie, "Sie hören von meinem Anwalt" bloß als Einschüchterung.
Muss aber auch dazu sagen, dass mir das Ganze nen bisschen komisch vorkommt und ich mir als Käufer auch ziemlich verarscht vorkommen würde.


k-lite ist offline  

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