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ja mein anwalt meinte auch das ist rechtlich klar gekauft wie gesehen.....kein vertrag nix.........ist jetzt auch egal ich mach das mit anwalt und das ist gut trotzdem danke
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Halt uns auf dem laufenden wie das ganze ausgeht. Mittlerweile seh ich auch gute Chancen für den Käufer. Wenn du den Prozess verlierst, wirds teuer. Weil dann gehts um Täuschung bzw. Betrug! Ich würd die zurück nehmen und neu verkaufen, oder hast du sie bewusst unter falschen Vorraussetzungen verkauft da du wusstest das du sie sonst nicht an den Mann bekommst? Der Käufer hat vielleicht auch einen guten Anwalt ![]() |
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Das mit dem bewusst verkauft ist doch Schwachsinn wenn hätte ich sie halt an einen verkauft der bmw Oder was weiß ich wo für es passt.....ich dachte halt es wäre alles okay wegen tüv und die bei lenso haben gesagt gar kein Problem wir schicken ihnen das Gutachten.....dann bin ich davon ausgegangen das dass passt. Außerdem ist der Käufer doch verpflichtet sich die ware genau anzuschauen. Bevor er sie käuft. Ich hatte sie bei mir drauf und hat alles gepasst also bin ich davon ausgegangen das es felgen für n golf 4 sind. Wenn dann wäre es eh aussage gegen aussage..
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Wie viele Threads werden noch zu dem Thema erstellt? Siehe: http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...en-nummer.html und http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...gutachten.html und http://www.golf4.de/fahrwerke-felgen...gutachten.html 1. Das Gutachten passt definitiv nicht zu den Felgen. 2. Hast du im anderen Thread gemeint, dass du das Gutachten vom TÜV hast, jetzt auf einmal von Lenso. 3. Lt. Käufer bzw. Lenso gab es die Scorze nie mit ET20 bzw. ET32. 4. Ist es sehr ungewönlich, dass die Felgen bei gleicher Breite eine unterschiedliche ET haben. 5. Ist die Sache nicht korrekt, nur weil du die Dinger eingetragen bekommen hast. Im Prinzip war deine Eintragung illegal, da sie mit einem falschen Gutachten durchgeführt wurde. Dafür haftest du und dein TÜV-Prüfer! 6. Würde ich noch keinen Anwalt einschalten. Erst wenn sich die gegnerische Partei meldet. Spricht also vieles gegen deine Behauptungen. Aus Fairnes, würde ich dem Käufer die Rückgabe anbieten. Er hat Felgen mit passendem Gutachten gekauft. Nun passt das Gutachten nicht und die Felgen sind mehr oder weniger unbrauchbar. Manchmal muss man in den sauren Apfel beißen. Geändert von hardy (03.07.2010 um 12:59 Uhr) |
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Welche Pflichten hast du als Verkäufer? Ich wiederhole es nochmal: Privatverkauf ist kein Freibrief. Auch du musst dich an gewisse Dinge halten. Und auch bei Privatverkauf kommt ein Kaufvertrag (schriftlich, mündlich,...) zu stande der eingehalten werden muss. Wird er nicht eingehalten ist der Kaufvertrag ungültig und somit kommt der Passus "Privatverkauf ohne Garantie und Rückgabe" gar nicht erst zu tragen. | |
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Muss aber auch dazu sagen, dass mir das Ganze nen bisschen komisch vorkommt und ich mir als Käufer auch ziemlich verarscht vorkommen würde. | |
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