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Quoten-Ossi Registriert seit: 22.05.2010 Golf IV Pacific Ort: Boizenburg Verbrauch: 5,5 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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tüv kannste in jeder hinterhof werkstatt machen^^ | |
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Handelsregister,Handelsregisternr,Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz, Vertretungsberechtigter usw... | |
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Quoten-Ossi Registriert seit: 22.05.2010 Golf IV Pacific Ort: Boizenburg Verbrauch: 5,5 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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bei jeden achmett und schachbrett, welche mit ihrem cousin streichmett autos verkaufen steht sowas auf der visitenkarte^^ ok, evtl bissel übertrieben, aber lass dich von sowas net blenden... das sagt absolut garnix über diesen "händler" (?) aus! EDIT: entweder geb den karren zurück, oder viel spass damit^^ klingt zwar evtl bissel hart... aber ist auch hart genug, sonen eimer ohne probefahrt zu kaufen und sich son ding ohne garantie (fürn export oder was auch immer) für DEN preis andrehen zu lassen... Geändert von LWL KS 28 (21.09.2010 um 21:02 Uhr) |
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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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Aha, EXPORT! Nun kann es allerdings sein, daß du einen solchen Export-Vertrag unterschrieben hast. Der ist für dich als Käufer und Nutzer des Fahrzeugs in D nicht gültig/erlaubt oder bindend. Der Verkäufer muß in jedem Fall haften. Prüfe aber bitte im Vertrag noch einmal nach, ob der Verkäufer nicht als Vermittler eines Dritten gehandelt hat. Falls ja, dann ist er aus allem raus und braucht nichts reparieren. Das ist wichtig! Suche nach Wörtern wie: Kommission, im Auftrag, im Kundenauftrag oder Fahrzeugvermittlung.
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Dann steht halt " Wir danken für Ihren Auftrag und wünschen Gute Fahrt ". Und zuletzt über die 0 Monate Gewährleistung.... Was anderes habe ich nicht bekommen. | |
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| ![]() Er wollte mir für 250 euro Garantie geben..Ich hab die Garantie nicht angenommen weil ich zu weit weg wohne... Er hat dan gesagt das er das Fahrzeug als Händlergeschäft an mich verkauft.. Ich hab da natürlich gefragt ob ich vllt probleme mit " Händlegeschäft " bekomme..er sagte ne krieg ich nicht.
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Quoten-Ossi Registriert seit: 22.05.2010 Golf IV Pacific Ort: Boizenburg Verbrauch: 5,5 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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was hat das mit dem wohnort zu tun? ich würde die garantiebedingungen vorher mal durchlesen... nicht nur, das DU keine probefahrt gemacht hast? DU hast die garantie abgelehnt??? sry, aber ..........................
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Quoten-Ossi Registriert seit: 22.05.2010 Golf IV Pacific Ort: Boizenburg Verbrauch: 5,5 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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so schnell wie möglich den bock aufn hof stellen... wenn du rechtschutz versichert bist, am besten gleich mit anwalt dort auftauschen...
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| ![]() Welche möglichkeiten habe ich noch?? Ich muss morgen früh den Chef anrufen und sagen was die Sache ist..Ich würde es ungern wieder zurück bringen und den ganzen Autokauf stress von vorne beginnen
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Quoten-Ossi Registriert seit: 22.05.2010 Golf IV Pacific Ort: Boizenburg Verbrauch: 5,5 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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bei dem vertrag? meiner meinung nach nur mit anwalt... nochmal meine frage: bist du eine handelsgesellschaft? diese aussage sollte deine frage beantworten^^ und autokauf ist doch kein stress? ![]() |
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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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| ![]() HÄNDLERGESCHÄFT? ![]() Teile dem Verkäufer mit, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Dabei solltest du aufführen, dass - ein Fernabsatzgeschäft vorliegt und - du Verbraucher bist Für den Widerruf brauchst du eine weitergehende Begründung nicht angeben. Ich würde dir dennoch raten, zusätzlich die Anfechtung deiner Willenserklärung zu erklären. Bei diesem Vertrag befandest du dich zumindest in einem Irrtum, so dass ein Anfechtungsgrund gegeben ist. Dieses alles solltest du schriftlich formulieren und per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer schicken, um den Zugang später beweisen zu können. Du hast also doch einen EXPORT-Vertrag unterschrieben, der hier keinerlei Gültigkeit hat. Der Verkäufer ist ein Ar***loch! Gib das Auto zurück und laß dir dein Geld wieder geben. Jedes Gerichtsverfahren wirst du gewinnen, da für Verbraucher keine Händlerverträge gelten. Da hast du ja mal richtig Schwein gehabt. Den neuen holste dir dann aber beim VW selbst und nicht auf´m Im&Export-Bazar im Industriegebiet ![]() |
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Quoten-Ossi Registriert seit: 22.05.2010 Golf IV Pacific Ort: Boizenburg Verbrauch: 5,5 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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| ![]() Das ist egal. Der Händler hat ihm das Auto so verkauft, als das der Käufer es wieder in Afrika oder sonstwo veräußert. Er ist aber Verbraucher, also Endkunde. Für den gilt entweder Rückgängigmachung des Händlervertrages und Umwandlung in einen normalen oder Sachmangelhaftung. Glaube mir, der Händler wird das Auto wieder zurücknehmen.
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und nein, lass dich nicht auf eine reparatur ein!!! wenn er dir sowas schon andreht, kauft der die ersatzteile auch in china ein... (nicht ganz so ernst nehmen, aber mal drüber nachdenken^^) | |
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