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Alt 21.09.2010, 20:37      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Er ist kein Offizieller VW-Händler. Ich weiss nicht was du mit privaten Gewerbe meinst. Hier steht aufjedenfall " Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, Im&Export " Und unten steht die adresse von dem Autohandel.
Also ein privater Autohändler. Egal, was du unterschrieben hast, muß er für die Sachmangelhaftung aufkommen. Die Passage im Vertrag ist sittenwidrig, es sei denn, das Fahrzeug ginge in den Export und du wärst ebenfalls Händler. Beim Export gibt es keine Sachmangelhaftung.
Du kannst das Gewerbeaufsichtsamt informieren, unter welchen Bedingungen dort Autos verkauft werden oder dem Händler das nur mitteilen, was du tun wirst, wenn die Mängel nicht behoben werden. Hat dieser Händler überhaupt eine Werkstatt oder ist da nur Verkauf?


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Alt 21.09.2010, 20:43      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
Also ein privater Autohändler. Egal, was du unterschrieben hast, muß er für die Sachmangelhaftung aufkommen. Die Passage im Vertrag ist sittenwidrig, es sei denn, das Fahrzeug ginge in den Export und du wärst ebenfalls Händler. Beim Export gibt es keine Sachmangelhaftung.
Du kannst das Gewerbeaufsichtsamt informieren, unter welchen Bedingungen dort Autos verkauft werden oder dem Händler das nur mitteilen, was du tun wirst, wenn die Mängel nicht behoben werden. Hat dieser Händler überhaupt eine Werkstatt oder ist da nur Verkauf?
Soweit ich gesehen habe hatten die eine Werkstatt..da konnte man sogar Tüv machen.
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Alt 21.09.2010, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Soweit ich gesehen habe hatten die eine Werkstatt..da konnte man sogar Tüv machen.
wie jetzt? hast di nicht vorhin geschrieben, es war ein RENOMIERTER händler???

tüv kannste in jeder hinterhof werkstatt machen^^
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Alt 21.09.2010, 20:51      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
wie jetzt? hast di nicht vorhin geschrieben, es war ein RENOMIERTER händler???

tüv kannste in jeder hinterhof werkstatt machen^^
Doch ist es doch.. die verkaufen da ganz viele Autos..von VW bis Smart. Im Internet steht alles über
Handelsregister,Handelsregisternr,Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz, Vertretungsberechtigter usw...
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Alt 21.09.2010, 21:00      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
Quoten-Ossi
 
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bei jeden achmett und schachbrett, welche mit ihrem cousin streichmett autos verkaufen steht sowas auf der visitenkarte^^ ok, evtl bissel übertrieben, aber lass dich von sowas net blenden... das sagt absolut garnix über diesen "händler" (?) aus!

EDIT: entweder geb den karren zurück, oder viel spass damit^^ klingt zwar evtl bissel hart... aber ist auch hart genug, sonen eimer ohne probefahrt zu kaufen und sich son ding ohne garantie (fürn export oder was auch immer) für DEN preis andrehen zu lassen...

Geändert von LWL KS 28 (21.09.2010 um 21:02 Uhr)
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Alt 21.09.2010, 21:01      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Aha, EXPORT! Nun kann es allerdings sein, daß du einen solchen Export-Vertrag unterschrieben hast. Der ist für dich als Käufer und Nutzer des Fahrzeugs in D nicht gültig/erlaubt oder bindend. Der Verkäufer muß in jedem Fall haften. Prüfe aber bitte im Vertrag noch einmal nach, ob der Verkäufer nicht als Vermittler eines Dritten gehandelt hat. Falls ja, dann ist er aus allem raus und braucht nichts reparieren. Das ist wichtig! Suche nach Wörtern wie: Kommission, im Auftrag, im Kundenauftrag oder Fahrzeugvermittlung.
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Alt 21.09.2010, 21:11      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
Aha, EXPORT! Nun kann es allerdings sein, daß du einen solchen Export-Vertrag unterschrieben hast. Der ist für dich als Käufer und Nutzer des Fahrzeugs in D nicht gültig/erlaubt oder bindend. Der Verkäufer muß in jedem Fall haften. Prüfe aber bitte im Vertrag noch einmal nach, ob der Verkäufer nicht als Vermittler eines Dritten gehandelt hat. Falls ja, dann ist er aus allem raus und braucht nichts reparieren. Das ist wichtig! Suche nach Wörtern wie: Kommission, im Auftrag, im Kundenauftrag oder Fahrzeugvermittlung.
Im Vertrag steht nix von Kommision, im Auftag, im Kundenauftrag oder Fahrzeugvermittlung. Links oben steht meine Adresse rechts die Adresse vod Händler. Unten meine Rechnung NR. und gleich unten " - Händlergeschäft - Sie erhielten von uns Auschluss jeglicher Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung folgendes Fahrzeug: Golf....
Dann steht halt " Wir danken für Ihren Auftrag und wünschen Gute Fahrt ". Und zuletzt über die 0 Monate Gewährleistung....

Was anderes habe ich nicht bekommen.
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Alt 21.09.2010, 21:16      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Waled Beitrag anzeigen
Im Vertrag steht nix von Kommision, im Auftag, im Kundenauftrag oder Fahrzeugvermittlung. Links oben steht meine Adresse rechts die Adresse vod Händler. Unten meine Rechnung NR. und gleich unten " - Händlergeschäft - Sie erhielten von uns Auschluss jeglicher Gewährleistung und ohne Sachmangelhaftung folgendes Fahrzeug: Golf....
Dann steht halt " Wir danken für Ihren Auftrag und wünschen Gute Fahrt ". Und zuletzt über die 0 Monate Gewährleistung....

Was anderes habe ich nicht bekommen.
bist du eine händlergesellschaft? der hat dich verarscht........ (MEINE MEINUNG)
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Alt 21.09.2010, 21:21      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
bist du eine händlergesellschaft? der hat dich verarscht........ (MEINE MEINUNG)
Er wollte mir für 250 euro Garantie geben..Ich hab die Garantie nicht angenommen weil ich zu weit weg wohne... Er hat dan gesagt das er das Fahrzeug als Händlergeschäft an mich verkauft.. Ich hab da natürlich gefragt ob ich vllt probleme mit " Händlegeschäft " bekomme..er sagte ne krieg ich nicht.
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Alt 21.09.2010, 21:23      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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was hat das mit dem wohnort zu tun? ich würde die garantiebedingungen vorher mal durchlesen... nicht nur, das DU keine probefahrt gemacht hast? DU hast die garantie abgelehnt??? sry, aber ..........................
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Alt 21.09.2010, 21:28      Direktlink zum Beitrag - 51 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
was hat das mit dem wohnort zu tun? ich würde die garantiebedingungen vorher mal durchlesen... nicht nur, das DU keine probefahrt gemacht hast? DU hast die garantie abgelehnt??? sry, aber ..........................
Die scheisse ist halt passiert... Habe ich jetzt irgendwie chance ?
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Alt 21.09.2010, 21:30      Direktlink zum Beitrag - 52 Zum Anfang der Seite springen
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so schnell wie möglich den bock aufn hof stellen... wenn du rechtschutz versichert bist, am besten gleich mit anwalt dort auftauschen...
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Alt 21.09.2010, 21:34      Direktlink zum Beitrag - 53 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
so schnell wie möglich den bock aufn hof stellen... wenn du rechtschutz versichert bist, am besten gleich mit anwalt dort auftauschen...
Welche möglichkeiten habe ich noch?? Ich muss morgen früh den Chef anrufen und sagen was die Sache ist..Ich würde es ungern wieder zurück bringen und den ganzen Autokauf stress von vorne beginnen
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Alt 21.09.2010, 21:37      Direktlink zum Beitrag - 54 Zum Anfang der Seite springen
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bei dem vertrag? meiner meinung nach nur mit anwalt... nochmal meine frage: bist du eine handelsgesellschaft?

diese aussage sollte deine frage beantworten^^

und autokauf ist doch kein stress?
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Alt 21.09.2010, 21:38      Direktlink zum Beitrag - 55 Zum Anfang der Seite springen
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HÄNDLERGESCHÄFT? Dann ist ja alles klar!

Teile dem Verkäufer mit, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Dabei solltest du aufführen, dass

- ein Fernabsatzgeschäft vorliegt und
- du Verbraucher bist

Für den Widerruf brauchst du eine weitergehende Begründung nicht angeben.
Ich würde dir dennoch raten, zusätzlich die Anfechtung deiner Willenserklärung zu erklären. Bei diesem Vertrag befandest du dich zumindest in einem Irrtum, so dass ein Anfechtungsgrund gegeben ist.
Dieses alles solltest du schriftlich formulieren und per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer schicken, um den Zugang später beweisen zu können.

Du hast also doch einen EXPORT-Vertrag unterschrieben, der hier keinerlei Gültigkeit hat. Der Verkäufer ist ein Ar***loch! Gib das Auto zurück und laß dir dein Geld wieder geben. Jedes Gerichtsverfahren wirst du gewinnen, da für Verbraucher keine Händlerverträge gelten. Da hast du ja mal richtig Schwein gehabt. Den neuen holste dir dann aber beim VW selbst und nicht auf´m Im&Export-Bazar im Industriegebiet
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Alt 21.09.2010, 21:41      Direktlink zum Beitrag - 56 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
HÄNDLERGESCHÄFT? Dann ist ja alles klar!

Teile dem Verkäufer mit, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Dabei solltest du aufführen, dass

- ein Fernabsatzgeschäft vorliegt und
- du Verbraucher bist

Für den Widerruf brauchst du eine weitergehende Begründung nicht angeben.
Ich würde dir dennoch raten, zusätzlich die Anfechtung deiner Willenserklärung zu erklären. Bei diesem Vertrag befandest du dich zumindest in einem Irrtum, so dass ein Anfechtungsgrund gegeben ist.
Dieses alles solltest du schriftlich formulieren und per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer schicken, um den Zugang später beweisen zu können.

Du hast also doch einen EXPORT-Vertrag unterschrieben, der hier keinerlei Gültigkeit hat. Der Verkäufer ist ein Ar***loch! Gib das Auto zurück und laß dir dein Geld wieder geben. Jedes Gerichtsverfahren wirst du gewinnen, da für Verbraucher keine Händlerverträge gelten. Da hast du ja mal richtig Schwein gehabt. Den neuen holste dir dann aber beim VW selbst und nicht auf´m Im&Export-Bazar im Industriegebiet
DITO^^ jedoch fernabgesetz? er hat den vertrag doch vor ort unterschrieben und auch ne anzahlung gemacht... hmmm
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Alt 21.09.2010, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 57 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von LWL KS 28 Beitrag anzeigen
DITO^^ jedoch fernabgesetz? er hat den vertrag doch vor ort unterschrieben und auch ne anzahlung gemacht... hmmm
Das ist egal. Der Händler hat ihm das Auto so verkauft, als das der Käufer es wieder in Afrika oder sonstwo veräußert. Er ist aber Verbraucher, also Endkunde. Für den gilt entweder Rückgängigmachung des Händlervertrages und Umwandlung in einen normalen oder Sachmangelhaftung. Glaube mir, der Händler wird das Auto wieder zurücknehmen.
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Alt 21.09.2010, 21:48      Direktlink zum Beitrag - 58 Zum Anfang der Seite springen
Waled
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Zitat von Hempdiscs Beitrag anzeigen
Das ist egal. Der Händler hat ihm das Auto so verkauft, als das der Käufer es wieder in Afrika oder sonstwo veräußert. Er ist aber Verbraucher, also Endkunde. Für den gilt entweder Rückgängigmachung des Händlervertrages und Umwandlung in einen normalen oder Sachmangelhaftung. Glaube mir, der Händler wird das Auto wieder zurücknehmen.
Ist das dan nicht meine Schuld? Er wollte mir ja Garantie geben als Privatverkauf..Ich habs doch abgelehnt.
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Alt 21.09.2010, 21:50      Direktlink zum Beitrag - 59 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist egal. Der Händler hat ihm das Auto so verkauft, als das der Käufer es wieder in Afrika oder sonstwo veräußert. Er ist aber Verbraucher, also Endkunde. Für den gilt entweder Rückgängigmachung des Händlervertrages und Umwandlung in einen normalen oder Sachmangelhaftung. Glaube mir, der Händler wird das Auto wieder zurücknehmen.
wird er müssen, jedoch habe ich mich über die aussage fernabgesetz gewundert^^ ist ja auch latte... WECH mit dem eimer!!!

und nein, lass dich nicht auf eine reparatur ein!!! wenn er dir sowas schon andreht, kauft der die ersatzteile auch in china ein... (nicht ganz so ernst nehmen, aber mal drüber nachdenken^^)
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Alt 21.09.2010, 21:51      Direktlink zum Beitrag - 60 Zum Anfang der Seite springen
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Ist das dan nicht meine Schuld? Er wollte mir ja Garantie geben als Privatverkauf..Ich habs doch abgelehnt.
abgelehnt? warum??????????? er MUSS ganrantie geben^^


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