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Alt 30.11.2010, 14:48
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Standard FW Eintragung bei abgelaufenem TÜV?

moin,

gibt es probleme wenn ich ein fahrwerk beim golf eintragen lassen will...der TÜV aber abgelaufen ist?

und muss man direkt damit zum TÜV oder darf das auch der heini eintragen der in meiner stammwerkstatt den tüv abnimmt?

grüße



Geändert von EightballZ (30.11.2010 um 14:53 Uhr)
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Alt 30.11.2010, 15:04      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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ohne gültige HU kannst du NICHTS eintragen lassen...
und ja, der werkstatt tüv darf i.d.R. auch eintragungen machen.. ob er es macht ist aber ermessenssache...
spark ist offline  

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Alt 30.11.2010, 15:11      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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ok..danke für die info...das hilft schonmal viel
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Alt 30.11.2010, 16:02      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von spark Beitrag anzeigen
ohne gültige HU kannst du NICHTS eintragen lassen...
Halte ich für ganz ganz großen unfug!

Ich musste damals sogar sämtliche eintragungen bei meinem Golf 2 vor der HU machen da jeder nicht eingetragene Posten einen Mangel darstellt! War auch Absolut kein Problem! alle Eintragungen machen lassen, danach die HU und dann zum Straßenverkehrsamt und Eintragungen in den Fahzeugschein übernehmen lassen und plakette kleben!

Wenn eintragungen vorgenommen werden die in den Fahzeugschein übernommen werden müssen darf der Prüfer keine Plakette kleben. Dann muss man wie in meinem Fall zum Verkehrsamt die übernehmen dann die Änderung des Fzg. scheines und kleben die Plakette.

Änhliches bei meinem Golf 3, HU abgelaufen aber ich wusste das ich vorne neue Dämpfer benötige. Also Gewinde gekauft und eingebaut. Dann erst wieder zum eintragen dann die HU.

Wäre ja auch dumm man kennt einige Mängel am Fahrzeug und will diese vor der HU beseitigen, bestes beispiel sind da Stoßstämpfer...
Aufgrund das ich weiß das meine jetzigen defekt sind und ich eh nen Gewinde haben will kaufe ich eines und bau es ein damit der Mangel (defekte Soßdämpfer) von vornerein beseitigt ist. Und jetzt stell dir mal vor ich würde das Gewinde nicht eingetragen bekommen da ohne Gültige HU dies nicht gemacht werden darf? blöd oder? das würde so gesehen bedeuten das ich erst neue standart Stoßdämpfer einbauen müsste um eine HU zu machen und dann die neuen eigentlich wieder weg schmeißen kann weil ich danach ein Gewinde einbaue?!?!

Also wie oben beschrieben meine Erfahrung in der sache zeigt da was ganz anderes. Und das bei 2 verschieden Fahrzeugen.
EvoCom ist offline  

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Alt 30.11.2010, 16:07      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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hm...klingt ja schonmal nich schlecht

geht aktuell darum, dass ich zwecks ölendem dämpfer keinen tüv bekommen würde...auch hier der gedanke direkt ein gewinde VOR der HU zu verbauen...und vorallem einzutragen...alternativ geb ich meiner werkstatt das fahrwerk..die sollen das einbauen und gleich eintragen wenn der tüv-mensch sowieso im haus is...fragt sich halt ob der das so darf
EightballZ ist offline  

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Alt 30.11.2010, 16:16      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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gut, bei mir wars damals anders.. scheint wohl wieder alles auslegungssache zu sein?
wieso fragst du nicht direkt bei deinem tüv oder deiner werke? das sind sicher keine unmenschen...
spark ist offline  

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Alt 30.11.2010, 16:34      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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das wäre der nächste schritt

geht nur darum wohin ich das FW liefern lasse...stammwerkstatt ist in chemnitz...ick sitz aber in wob
EightballZ ist offline  

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Alt 01.12.2010, 13:01      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von spark Beitrag anzeigen
gut, bei mir wars damals anders.. scheint wohl wieder alles auslegungssache zu sein?
das kann natürlich auch sein, da ich mit beiden Fahrzeugen beim selben Prüfer zum eintragen war.
EvoCom ist offline  

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Alt 01.12.2010, 13:23      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Nein das kann keine Auslegungssache sein! Das eine schliesst doch das andre aus! Ist etwas nicht eingetragen bekomme ich keine Hu, also muß ich es erst eintragen lassen und dann Hu machen! Das Auto muß ja auch nicht angemeldet sei um etwas einzutragen.
Kamikaze ist offline  

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Alt 01.12.2010, 13:37      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Kamikaze Beitrag anzeigen
Das Auto muß ja auch nicht angemeldet sei um etwas einzutragen.
Wenns 6 Monate abgemeldet und Tüv entsprechend auch abgelaufen ist dann muss HU in einem Aufwasch mit gemacht werden.
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Alt 01.12.2010, 13:56      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Mein FW war bis letzes Jahr Dezember auch nicht eingetragen. Bin zu meiner Stammwerkstatt und alles in einem Abwasch gemacht. TÜV und FW Eintragung. Hinzu kam noch das mein TÜV seit knapp nem Monat abgelaufen war. (habs verpennt.. -_-) War alles garkein Prob.
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Alt 01.12.2010, 14:09      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Ein Nicht-Eingetragenes Fahrwerk stellt einen Mangel dar, welcher zur Versagung der HU führt. Alle Teile am Fahrzeug müssen fürn Tüv eingetragen sein.
Kannst natürlich das Ganze auch in einem Aufwasch machen lassen und fertig...
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Alt 01.12.2010, 14:13      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von R3D_BulL Beitrag anzeigen
Mein FW war bis letzes Jahr Dezember auch nicht eingetragen. Bin zu meiner Stammwerkstatt und alles in einem Abwasch gemacht. TÜV und FW Eintragung. Hinzu kam noch das mein TÜV seit knapp nem Monat abgelaufen war. (habs verpennt.. -_-) War alles garkein Prob.
jo so wirds dann auch werden schätz ich...jetzt muss der-bora nur noch schnell liefern

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Alt 14.04.2011, 20:18      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Also bei mir hat er erst HU und AU gemacht und danach konnte er und hat er auch erst meine Felgen + Fahrwerk eingetragen.


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