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Benutzer Registriert seit: 31.07.2010 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
Beiträge: 2.036
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Sag dem halt das der Fehler nur vor deiner Zeit passiert sein kann und ob ihr gemeinsam dafür eine Lösung findet und wenn er gleich komplett abblockt sagst ihm halt dann musst du den Konsumentenschutz und deinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen. Sei auf das Argument vorbereitet, dass er dir vorwirft du hättest in der Zwischenzit ja schon einen Riemen tauschen können und für ihn das nicht nachvollziehbar wäre. Dem kannst du entgegnen das lt. Serviceheft kein Zahnriementausch gemacht wurde und wenn er meint du hättest es auf Pfusch ohne Rechnung wo machen lasst weist du ihn darauf hin das dies den Strafbestand der Verleumdung darstellt solange er dies nicht beweisen kann. |
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Stichworte |
einspritzanlage, golfiv, messdorn, werkstattpfusch, zahnriemenwechsel |
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