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Alt 16.12.2006, 16:13      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Bratwurstverbräter
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Zitat:
Original von bakano
Wie blauäugig kann man sein um sowas überhaupt in nem Forum zu schreiben in dem es vernünftige Forumsmitglieder gibt.

Schon bei mir um die Ecke gibt es auch ne Gesch. Begrenzung mit der ich nicht einverstanden bin.
Aber was solls. Ich halte mich da aber dran.
Und da gab es auch schon genug Unfälle.
Also was willst du uns/mir mit deinem Standpunkt sagen?

Ich bin generell kein Freund von gesch. beschränkungen.
Habe selber acuh schon Strafe für 10 kmh gezahlt.
Aber wo eine ist da ist nun mal eine. Und wenn man die Sogar kennt, dann fahre ich doch erst recht nicht fast das doppelte vom erlaubten.
Kapierst du das nicht?????
Ich wollte wissen welche Strafe ich bekomme und das es ein Fehler war habe ich schon eingeräumt.
Nur die Verhältnismäßigkeit finde ich persönlich nicht richtig.
Wie gut das jeder eine andere Meinung hat und ich versuche dir meine auch nicht aufzuzwingen.
Ich habe das schei.. Schild übersehen!!!
Kann passieren bin auch nur ein Mensch!!


 

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Alt 16.12.2006, 16:15      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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@apollo.golf ganz deiner meinung, leider erwischt es dann meistens die falschen...
blackpink84 ist offline  

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Alt 16.12.2006, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Kenjii eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original von Bratwurstverbräter
Nur die Verhältnismäßigkeit finde ich persönlich nicht richtig.
Hallo,

meiner Meinung nach absolut verhältnismässig, da die Chancen noch lebend im Krankenhaus anzukommen mit zunehmender Geschwindigkeit rapide abfallen. Muss ja jeder selbst für sich entscheiden das Risiko einzugehen, aber als Vater weiss ich, wie schnell besonders kleine Kinder übersehen werden.

Grüsse

Kenjii
Kenjii ist offline  

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Alt 16.12.2006, 16:23      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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@bratwurstverdings:

Du bist innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h zu schnell gefahren.

Das wird dich voraussichtlich 125 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Hast du bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.


ABER:
Die Geschwindigkeitsüberschreitung hast du nur geschätzt.

Bis 100 km/h (gefahrene Geschwindigkeit) werden bei den
meisten Mess-Systemen 3 km/h Toleranz abgezogen.
Ab 100 km/h sind es 3 %, auf den nächsten km/h aufgerundet.
Außerdem übertreiben Tachos deutlich, weil sie
(das ist gesetzlich geregelt) nicht zu wenig anzeigen dürfen.

Falls du zwischen 31 und 40 km/h zu schnell warst,
würde dich das 100 Euro kosten.
Es kämen 3 Punkte hinzu.
Und zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.
blackpink84 ist offline  

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Alt 16.12.2006, 16:26      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
Bratwurstverbräter
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Zitat:
Original von Kenjii
Zitat:
Original von Bratwurstverbräter
Nur die Verhältnismäßigkeit finde ich persönlich nicht richtig.
Hallo,

meiner Meinung nach absolut verhältnismässig, da die Chancen noch lebend im Krankenhaus anzukommen mit zunehmender Geschwindigkeit rapide abfallen. Muss ja jeder selbst für sich entscheiden das Risiko einzugehen, aber als Vater weiss ich, wie schnell besonders kleine Kinder übersehen werden.

Grüsse

Kenjii
Stimmt genau kleine Kinder sind NACHTS schwer auf Feldern zu erkennen wenn sie dort spielen!
 

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Alt 16.12.2006, 16:37      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Globetrotter
 
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Parnemann eine Nachricht über ICQ schicken
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So ganz verstehe ich das nicht.

Wurdest du nun geblitzt oder gelasert?

Beim lasern können sie dir ja genau sagen was auf dich zu kommt und dich direkt zur Kasse bitten.

Du sagtest die ausrede war hattest es eilig und kennst dich da aus.
Warum das Ortsschild "übersehen" ??
Und mit einer Ausrede wie "Ich hatte es Eilig" ... das nennt man dann Vorsatz
Wenn da wer nen schlechten Tag hat kommt es dann noch viel dicker.

Mit den 4 Punkten und den Euros + Fahrverbot kann man sich da dann noch Glücklich schätzen.

Also in Zukunft lieber Fuß vom Gas!
Parnemann ist offline  

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Alt 16.12.2006, 16:53      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
Bratwurstverbräter
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Zitat:
Original von Parnemann
So ganz verstehe ich das nicht.

Wurdest du nun geblitzt oder gelasert?

Beim lasern können sie dir ja genau sagen was auf dich zu kommt und dich direkt zur Kasse bitten.

Du sagtest die ausrede war hattest es eilig und kennst dich da aus.
Warum das Ortsschild "übersehen" ??
Und mit einer Ausrede wie "Ich hatte es Eilig" ... das nennt man dann Vorsatz
Wenn da wer nen schlechten Tag hat kommt es dann noch viel dicker.

Mit den 4 Punkten und den Euros + Fahrverbot kann man sich da dann noch Glücklich schätzen.

Also in Zukunft lieber Fuß vom Gas!
Ich wurde gelasert.die können mich nicht zur Kasse bitten da ich erst eine Anzeige bekomme.DIE HABEN MICH AUSSERORTS GELASERT.
Ich habe selbststverständlich nicht gesagt das ich es eilig hatte!
ES WAR OHNE VORSATZ!!
 

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Alt 16.12.2006, 17:04      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
TomDowd
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Ich muss hier mal eine Lanze brechen.
Denn, bei dem Thread bekommt es der arme zukünftig ohne Bratwurstbratgerät auskommende schlecht weg.

Ich finde es eine Frechheit, wie hier verbal auf ihn eingedroschen wird.
Jeder, und zwar wirklich JEDER hat schon Fehler im Straßenverkehr begangen.
Sei es nun, das zu schnelle fahren, das fahren nach einem Bier oder auch nur das falsch parken.

Sicherlich ist es alles andere als löblich, wenn man mit fast doppelter Geschwindigkeit irgendwo entlang rast, aber hierzu insbesondere mal an euch Moralapostel und Finger hebende Familienväter mal die rhetorischeFrage,
wer denn tatsächlich in einer Spielstraße noch Schritttempo fährt, wir erinnern uns, 1. Gang Kupplung am Schleifpunkt, entspricht 5-7 km/h. Wenn auch nur die Kupplung ganz greift, oder aber leicht aufs Gas getreten wird, sind wir wieder bei eurer doppelten Geschwindigkeit.

Also haltet mal den Ball flach, und bitte erspart mir diese schrecklich traurigen Weihnachtsgeschichten von irgendwelchen Unfällen und dramatischen Ereignissen die irgendwelche Lehrer bekannten oder sonstwer mitgemacht hat.

Der Straßenverkehr ist nun mal der Ort, an dem die meisten Unfälle passieren, lebt damit. Und sie passieren nicht nur wegen überhöhter Geschwindigkeit, sondern auch wegen weglassen des Schulterblicks, nicht blinken, oder schlichtweg unfähigkeit.

Es stimmt wohl, dass damit nicht geprahlt werden sollte, allerdings wurde das auch nicht getan, sondern nach der Strafe gefragt, und das sollte jedem in einem öffentlichen Forum zustehen.

anke:
 

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Alt 16.12.2006, 17:13      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Apollo.Golf
 
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Es hat hier ja lediglich jeder seine Einstellung dargestellt, klar Leute die schlechte und schreckliche Erfahrungen gemacht haben werden sicher eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema betreiben.
Jeder ist im übrigen selbst verantwortlich für das was er tut. Ich persönlich habe gesagt dass man nicht auch noch behaupten soll es wäre Abzocke...mit 50 zu schnell sollte man sich nicht beschweren.
Noch was vergleich 5-7 km/h oder seien es 15 km/h in der Spielstraße nicht mit 100!!!!!
Apollo.Golf ist offline  

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Alt 16.12.2006, 17:49      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
TomDowd
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Zitat:
Original von Apollo.Golf
Noch was vergleich 5-7 km/h oder seien es 15 km/h in der Spielstraße nicht mit 100!!!!!
Warum nicht ?

Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg

RW="km/h" / 10 * 3
AW= "km/h" / 10 * "km/h"/10

daraus ergibt sich folgendes

1. Beispiel 5 km/h
RW= 1,5
AW= 0,25
ergibt : 1,75

2. Beispiel 15km/h
RW= 4,5
AW= 2,25
ergibt: 6,75 also fast das 4fache !

3. Beispiel 50 km/h
RW= 15
AW= 25
ergibt: 40

4. Beispiel 100km/h
RW=30
AW=100
ergibt: 130 also fast das dreiundhalbfache.

Ich mag ja rechnerisch falsch liegen und die faustformeln auch nicht der knaller sein,
aber wie man erkennt, gibt sich das nicht viel.
Sicherlich könnte man nun anführen, das Kinder, welche im Dunkeln auf einer Spielstraße spielen mit Sicherheit vorsichtiger sein werden, als die, welche in der Dunkelheit auf einer verlassenen Feldstraße spielen, aber wir wollten ja beim rechnerischen bleiben
 

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Alt 16.12.2006, 17:57      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Kenjii eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original von Apollo.Golf
Es hat hier ja lediglich jeder seine Einstellung dargestellt, klar Leute die schlechte und schreckliche Erfahrungen gemacht haben werden sicher eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema betreiben.
Jeder ist im übrigen selbst verantwortlich für das was er tut. Ich persönlich habe gesagt dass man nicht auch noch behaupten soll es wäre Abzocke...mit 50 zu schnell sollte man sich nicht beschweren.
Noch was vergleich 5-7 km/h oder seien es 15 km/h in der Spielstraße nicht mit 100!!!!!
Full Ack !

Ich habe kein Problem damit, wenn er meint schneller fahren zu müssen, sondern tue mich schwer damit die Sache nun zu bagatellisieren geschweige denn zu unterstützen, weil er keinen Bock hat die gerechte Strafe zu bezahlen. Ist sicherlich ärgerlich, aber nun einmal selbst verschuldet. Mit Ausreden das ganze zu legitimieren und die Höhe der Strafe in Frage zu stellen halte ich nicht für die feine Englische ...
Kenjii ist offline  

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Alt 16.12.2006, 18:01      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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was???? 50 meter hinterm ortsschild - ist das nciht verboten? hab mal was von 200 meter abstand gehört?!?!?!?



meine fr.... dann muss ich ja höllisch aufpassen demnächst
pmh1988 ist offline  

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Alt 16.12.2006, 18:48      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Ich finde das der Bratwurstverbumser zu RECHT seinen Führerschein abgibt.
Mitm Telefon dazu noch,..

Junge junge wenn ich dat hör dann dreht sich mir der Magen um.

AUch wenn er meint er wäre einsichtig ist er das definitiv nicht.

Solche Klötze hame jeden Tach jenug auf der Strasse, gut dass einige mal wech sind auch wenns nur für ne Weile ist.

Lernen tun es solche nie, es sei denn mit drakonischeren Strafen, die paar hundert Euro ist doch eigentlich ein Witz.

Tuncay

edit: kann sein dat ich ein bisschen zu hart bin aber mir ist die galle grad übergelaufen
Tuncay ist offline  

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Alt 16.12.2006, 19:16      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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nee, mit den 200 metern ist nur ne art hinweis, es sollte erst 200m nach einer geschwindigkeitsveränderung geblitzt werden.
wie gesagt, nur empfehlung, nicht pflicht.
zum rest: es ist nicht gerade ein bagatelldelikt, mit 100 durch ne ortschaft. aber ich glaube er sieht seinen fehler ja auch ein. es sollte bei den bisherigen ermahnungen bleiben. nat. ist es sehr schlimm, wenn durch einer geschwinigkeitübertretung ein schlimmer unfall hervorgeht. keine frage.
und einer möglichen strafe will nat. jeder entgehen.
dies ist menschlich.

zur abzocke: mir fällt nur auf, was jetzt jeden morgen so im radio an blitzern durchgesagt wird. das hält manchmal garnicht auf.
bei uns auf der umgehungsstr. ist 100 erlaubt, ein zwischenstück ist auf 70 begrenzt.(ein einzelnes wohnhaus steht dort).
so alle 2 mon. wird dort ein prov. 50 schild aufgestellt, so für 2 tage bis ne woche. und andauernd steht dann dort ein blitzer.
wird manchmal sogar neben einer großen fichte gestellt, und mit reisig getarnt.
wenn das keine abzocke ist, weiß ich auch nicht.
country ist offline  

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Alt 16.12.2006, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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country das ist es nicht, klar so wie Du es beschrieben hast ja aber bei der bratwurstverweissichnichtwas da versucht der doch die ganze schuld immer bei was anderem zu suchen, nur nicht bei sich selbst.

Wenn der jemanden überfahren würde würd der auch glaub ich die Schuld erstmal auf den überfahrenen abwälzen.

Nee Leute am besten geh ich nicht mehr in solche Threads wie diesen,..

da schlägt man Bluthochdruck die Decke durch.

Schönen Abend noch

Tuncay
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Alt 16.12.2006, 19:58      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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es ist aber niemand überfahren worden. deshalb ruhig blut.
hätte der hund nicht geschissen, hätte er die katze noch erwischt.
country ist offline  

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Alt 16.12.2006, 20:02      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
Chris24
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Zitat:
Original von country
nee, mit den 200 metern ist nur ne art hinweis, es sollte erst 200m nach einer geschwindigkeitsveränderung geblitzt werden.
wie gesagt, nur empfehlung, nicht pflicht.
Sicher?

Zitat:
Wird kurz vor dem Ortsausgang in einem Abstand von ca. 50 - 60 m vor dem Ortsschild die Geschwindigkeit gemessen, kann trotz Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit die Verhängung eines Regelfahrverbotes unzulässig sein.
Nach einer Richtlinie für polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen soll bei einer Geschwindigkeitsüberwachung im Normalfall zwischen Kontrollgerät und Ortsschild ein Mindestabstand von 200 m eingehalten werden. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, dann ist die Verhängung eines Regelfahrverbot nur in Ausnahmefällen zulässig. Das Fahrverbot ist zulässig, wenn begründet wird, warum die Verhängung eines Regelfahrverbot besonders begründet ist. In der Begründung muss erkennbar werden, warum von dem Mindestabstand der Richtlinie abgewichen wurde (BAyObLG, DAR 02, 521).
Da gab es nämlich einen Prozess und der wurde zugunsten der Raserin entschieden.

Zitat:
Um bei der Verkehrsüberwachung eine Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer zu erzielen, haben die einzelnen Bundesländer Richtlinien zur Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung erlassen, die das Blitzen in der Nähe einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Ortsschild/Geschwindigkeitsbeschränkung) regeln. In den Richtlinien ist u.a. festgelegt, welcher Mindestabstand zu einem Ortschild oder Geschwindigkeitsbegrenzungsschild bei einer Geschwindigkeitsmessung einzuhalten ist. Die Richtlinien sind zwar Dienstanweisungen, unter dem Gesichtpunkt der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer jedoch verbindlich.
Danach muss die von einem Ortseingangsschildes einzuhaltende Messentfernung je nach Bundesland zwischen mindestens 150 m (Baden-Württemberg, Bremen) und mindestens 200 m (Bayern und Nordrhein Westfalen) betragen.
Bei besonderer Gefahrensituation oder wenn die Geschwindigkeit durch Geschwindigkeitsschilder stufenweise heruntergeregelt wird, darf von der Mindestentfernung jedoch abgewichen werden und auch unmittelbar am Ortsschild gemessen werden.

Sorry für das halb-Offtopic. Nichtsdestotrotz kann man die Gegner hier schon verstehen. Ich werds auch nie begreifen, wieso Leute gerade in ner 50er (oder weniger) Zone Gas geben müssen und dann, wenn sie dürfen, nur so vor sich hinschleichen. Ich bin auch nicht grad langsam unterwegs, aber sobalds in die geschlossene Ortschaft geht, drosselt man sein Tempo halt. Die Strafe wurde ja bereits gesagt, die Beleidigungen find ich aber auch bissel fehl am Platz.
 

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Alt 16.12.2006, 20:06      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
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sicher, ein urteil gillt nicht für alle. dann käme es auf eine klage an. bei dem urteil können ganz andere begebenheiten gewesen sein.
ein urteil macht kein gesetz.
zum rest, ganz deiner meinung.
country ist offline  

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Alt 16.12.2006, 20:06      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
Bratwurstverbräter
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Zitat:
Original von Tuncay
Ich finde das der Bratwurstverbumser zu RECHT seinen Führerschein abgibt.
Mitm Telefon dazu noch,..

Junge junge wenn ich dat hör dann dreht sich mir der Magen um.

AUch wenn er meint er wäre einsichtig ist er das definitiv nicht.

Solche Klötze hame jeden Tach jenug auf der Strasse, gut dass einige mal wech sind auch wenns nur für ne Weile ist.

Lernen tun es solche nie, es sei denn mit drakonischeren Strafen, die paar hundert Euro ist doch eigentlich ein Witz.

Tuncay

edit: kann sein dat ich ein bisschen zu hart bin aber mir ist die galle grad übergelaufen
Wie gut das du meine Fahrgewohnheiten kennst du KLOTZ!!
Abzocke ist das auf jeden Fall sich an so einer strasse hin zu stellen!!
Ein Monat fahrverbot ist schei..e die Geld Strafe von mir aus zu gering bei 45 drüber.
An der Strasse befinden sich keine Bürgersteige noch sonst irgendwas.Sie befindet sich im wohnfreien Gebiet.Aber gut zu wissen das hier alle Klugscheis..en wollen.
Ich rühme mich auch überhaupt nicht damit noch sonst irgendwas.
Und das beispiel mit derSpielstrasse ist gar nicht mal so schlecht vom TomDowd.
Ich kann von mir sagen das ich rücksichtsvollfahre und jeder Verkehrslage entsprechend meine Geschwindikeit anpasse!!!
Wäre ich durch die Stadt gefahren wäre so was vielleicht wahnsinn und dann zu behaupt die Strafe sei zu hoch.
Aberso war es nun mal nicht.
Wer es jetzt immer noch nicht versteht kann mich mal besuchen komm.
 

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Alt 16.12.2006, 20:32      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
Bratwurstverbräter
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Zitat:
Original von Bratwurstverbräter
Zitat:
Original von Tuncay
Ich finde das der Bratwurstverbumser zu RECHT seinen Führerschein abgibt.
Mitm Telefon dazu noch,..

Junge junge wenn ich dat hör dann dreht sich mir der Magen um.

AUch wenn er meint er wäre einsichtig ist er das definitiv nicht.

Solche Klötze hame jeden Tach jenug auf der Strasse, gut dass einige mal wech sind auch wenns nur für ne Weile ist.

Lernen tun es solche nie, es sei denn mit drakonischeren Strafen, die paar hundert Euro ist doch eigentlich ein Witz.

Tuncay

edit: kann sein dat ich ein bisschen zu hart bin aber mir ist die galle grad übergelaufen
Wie gut das du meine Fahrgewohnheiten kennst du KLOTZ!!
Abzocke ist das auf jeden Fall sich an so einer strasse hin zu stellen!!
Ein Monat fahrverbot ist schei..e die Geld Strafe von mir aus zu gering bei 45 drüber.
An der Strasse befinden sich keine Bürgersteige noch sonst irgendwas.Sie befindet sich im wohnfreien Gebiet.Aber gut zu wissen das hier alle Klugscheis..en wollen.
Ich rühme mich auch überhaupt nicht damit noch sonst irgendwas.
Und das beispiel mit derSpielstrasse ist gar nicht mal so schlecht vom TomDowd.
Ich kann von mir sagen das ich rücksichtsvollfahre und jeder Verkehrslage entsprechend meine Geschwindikeit anpasse!!!
Wäre ich durch die Stadt gefahren wäre so was vielleicht wahnsinn und dann zu behaupt die Strafe sei zu hoch.
Aberso war es nun mal nicht.
Wer es jetzt immer noch nicht versteht kann mich mal besuchen komm.


und umso öfter ich dein Text lese kommt mir die Galle hoch :Spacken:
woher willst du wissen welches Fazit ich daraus ziehe!?Tussicanybumsdings


 

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