"Gesetzliche Vorschrift: Wenn die Reifendimensionen aller vier Räder gleich sind und/oder den Angaben in den Fahrzeugpapieren entsprechen, dürfen auf allen vier Radpositionen unterschiedliche Radialreifen also auch Sommer- und Winterreifen montiert werden. Lediglich das "Mischen" von Diagonalreifen (bei Pkw nicht mehr im Gebrauch) und Radialreifen an einem Fahrzeug ist als sogenannte "Mischbereifung" verboten.
ADAC-Empfehlung: Das "Mischen" von Sommer- und Winterreifen auf einem Fahrzeug machen selbstverständlich keinen Sinn, da die winterliche Verkehrsicherheit von dem "schwächsten" Reifen auf dem Fahrzeug eingeschränkt wird. Deswegen sollten bei Verwendung von Winterreifen diese auf alle Radpositionen montiert werden, da anderenfalls der positive Effekt der Winterreifen überhaupt in Frage zu stellen ist. Richtig gefährlich kann es werden, wenn Sommer- und Winterreifen auf einer Achse gemischt werden.
Nur in Ausnahmefällen kann es unumgänglich sein, im Winter Sommer- und Winterreifen zu kombinieren (z.B. nach Reifenpannen)." |