Ähm, 99% aller Fragen die hier gestellt werden hätte man mit Google beantwortet bekommen. Also spiel hier nicht den Forensherriff.
Und kiraz, das ist einfach nur Blödsinn was du das von dir gibst. Es kommt schlicht und ergreifend auf die Laune der Amtsdame an und wie gut man mit denen kann. Bei manchen reicht evtl. der Stempel, um die HU zu akzeptieren. Die AU MUSS man aber schriftlich vorweisen können. Da diese seit Anfang 2011 mit der HU gekoppelt ist, kann man Glück haben...muss man aber nicht. Sicherer ist man, wenn man beides vorweisen kann. Dazu eben auf den Stempel im Schein gucken, da steht dann zb. Dekra oder Tüv-Nord. Da ruft man an, gibt die Fahrgestellnummer durch und holt später ne Zweitschrift ab. Man muss dafür auch nicht der Halter sein, es reicht wenn man den Schein vorlegen kann. Beim Tüv kostet so ne Zweitschrift dann n 10er.
Brauchte ich auch für meine Motorradanmeldung vor nem Monat, da hat der Stempel auch nicht gereicht.