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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.05.2009 G4 GTI Jubi Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Zumal sie es sicher eh so verstanden hat, dass der Tüv ebenfalls abgelaufen ist. Und ohne Tüv kann man tatsächlich kein Auto anmelden. ![]() |
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Ja DAS ist klar. Aber ich weiss auch net wie ich auf die Idee komm der Versicherung zu erzählen wann das Auto TÜV hat.. das interessiert die doch gar net.
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![]() Durch die Koppelung der HU+AU haben die alle nötigen Daten in ihrem System! | |
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Mir war immer so des KFZ wenigstens noch 6 Monate Tüv haben muss? Aber laut eurer antworten scheint dies wohl nichtmehr der Fall zu sein? Nochmal Thema Stempel oder Tüvbericht...die Leute bei der Zulassungsstelle haben mittlwerile soviel Spielraum das die das im eigenem Ermessen entscheiden können. Ist genauso wie bei ner Eintragung in die Zulassung, normalerweise muss dazu immer der Fzg. Brief mitgebracht werden, auch dort können nach eigenem Ermessen Ausnahmen gemacht werden ![]() |
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Wie meinst du deinen letzten Absatz? ![]() Eintragungen? Also Veränderungen am Fahrzeug? Wie soll das dann Übertragen werden auf den nächsten Besitzer wenn das nicht im Fahrzeugbrief vermerkt ist? Oder versteh ich dich grad falsch? |
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Ich hab nur das Zitat von Hempdiscs gelesen, da kann es schon so glesen werden, als wenn der Wagen nur bis Juli diesen Jahres Tüv hätte. Ändert aber nix an der Tatsache, dass du im Unrecht bist. ![]() |
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Bin imo absolut im Recht, du kannst jedes Auto was nach dem 1. Januar 2010 getüvt wurde ohne AU Bescheid Anmelden, ohne Probleme! ![]() ![]() |
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Wozu brauch man dann noch die Tüvberichte? Bei uns braucht man sie. Ich musste beim Bike letzten Monat extra nochmal zum Tüv und ne Zweitschrift ordern, weil der Verkäufer den Wisch direkt nachm Tüv Anfang April verbaselt hat. Ist leider so, ausdenken brauch ich mir so nen Schwachsinn nicht. Ist halt wie auch die Vertreilung von kurzen Kennzeichen oder Kleinschrift von Amt zu Amt unterschiedlich.
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Der AU-Bericht ist doch völlig unwichtig oder net? Die Plakette bekommst doch gar net, wenn die AU net bestanden wurde. Mein Neuer hatte im März HU/AU bekommen, ich hab ihn nun im Mai gekauft und KEINE AU-Bescheinigung. Auf dem Wisch von der HU stand drauf "Plakette wird ihnen ausgestellt" (oder so ähnlich) und das hat der Zulassungsstelle gereicht |
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Bitte versteht es doch: Es ist Sache des Amtes, wie die Entscheidung gefällt wird. Die einen wollen alles, die anderen nur den Stempel. Ich wäre froh, wenn unser Amt nur nen Stempel sehen wollen würde. Dem ist aber nicht so.
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mal ne andere frage an dieser stelle ... ich musste mein auto damals auch zulassen und bin mit den tüv papieren da hin, die AU hatte mir aber gefehlt, hab ich dann nochmal vom Tüv ausgedruckt bekommen - darf da jeder seine unterschrift drunter setzen oder muss das als duplikat gekennzeichnet werden? war ja nicht die ori AU und es standn anderer tüv prüfer namentlich darin als der, der seinen otto dadrunter gesetzt hat o_O
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Stichworte |
abmeldung, anmeldung, tüv, wiederanmeldung, zulassung |
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