Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 15.06.2011, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von discostue84
 
Registriert seit: 03.02.2011
Golf 4 SR Highline "Streetmachine"
Ort: Wild Wild East
Sa-ch sen
Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 1.834
Abgegebene Danke: 126
Erhielt 91 Danke für 86 Beiträge

Standard

und es steht auch drin das die abnahmen nur bei der nächsten gelegenheit in den fahrzeugschein eingetragen werden müssen...ich war seit der anmeldung vor zwei jahren nicht aufm landrautsamt und komm dort auch die nächsten jahre nicht mehr hin (keinen grund dazu), ergo gilt der tüv / dekra / fsp / und wie es nicht alles heißt -wisch auch.

so und in meinem schein steht nichts außer oem, ergo: wer extra nochmal geld ausgibt und es nach jeder abnahme dort eintragen, und nen neuen brief+schein ausstellen lässt, ist selber schuld. kein gesetz zwingt dich dazu und behelligt wirst du nicht, man muss sie aber immer mitführen, sonst betriebserlaubniss erloschen!

macht was ihr wollt, ich bin raus hier!


discostue84 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2011, 23:09      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Wayne & Co
 
Benutzerbild von Finiss
 
Registriert seit: 06.03.2009
VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter
Ort: Siegen
Verbrauch: 8,5
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 7.123
Abgegebene Danke: 345
Erhielt 391 Danke für 275 Beiträge

Standard

Dann ist an deinem aber z.B. kein Fahrwerk in Verbindung mit anderen Rädern eingetragen

Leute wir diskutieren hier über Dinge die jeder in der STVZO nachlesen kann...

Das Fahrzeug hat schlicht weg dem Fahrzeugschein zu entsprechen. Sämtliche Änderungen welche nicht übernommen werden stehen trotzdem in der Datenbank. Warum wohl wird das alles beim Tüv immer so lang in den PC eingetippt?

Sämtliche Änderungen an nem Fahrzeug sind gespeichert! Guckt auf die Unterlagen, da steht irgendwo ne Nummer drauf unter welcher das Dokument im "System" beim Tüv aufgerufen werden kann.

Klar sowas lernt man nicht in der Fahrschule, aber das sagt einem doch schon der logische Menschenverstand.

Aber was reg ich mich drüber auf. Ich habs hinter mir und hab daraus gelernt.
Es sei nur so viel gesagt: Wenn was passiert oder man lediglich in ne Kontrolle kommt und der Polizist mistrauisch wird etc... das wird teuer und da wird kein Anwalt helfen können, da man einfach nicht im Recht ist. Habs ja hinter mir mit dem Polo...

Scheinbar bekommt man in anderen Bundesländern noch Freibriefe. In NRW gilt jedenfalls die STVZO.
Finiss ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.06.2011, 23:11      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Gefahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2006
Beiträge: 2.976
Abgegebene Danke: 22
Erhielt 114 Danke für 103 Beiträge

Standard

@Finiss: Genauso sieht es aus. Einige wollen ja immer schlauer sein. Deshalb meinte ich auch, das man den Schein mit der Eintragung auch ausversehen "verlieren" könnte, wenn man wieder auf original Zustand zurückrüstet - wenn es raus kommt, dann kann es trotzdem Ärger geben - erst recht, wenn aufgrund dieser Änderung etwas passiert ist. Deshalb werden die ganzen Eintragungen, wie du schon gesagt hast, bei der jeweiligen Organisation gespeichert.


XM-Syncro ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:43 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben