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Alt 11.06.2011, 13:19
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Standard Rückrüstung / Eintragung?

Hallo,

kurze Frage, ich habe ja nen Gewindefahrwerk drin sowie meine Jubis mit Niederquerschnittsreifen etc. alles eingetragen.

Angenommen ich würde wieder zurückbauen auf Original, sprich Originalfelgen mit Bereifung und Sportfahrwerk etc. muss ich das eintragen lassen oder iwie nachtragen? da es sich ja um die Serienteile handelt ...

PS; ja der Titel ist doof :P


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Alt 11.06.2011, 13:28      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Alles was nicht von Werk verbaut war, musst du eintragen lassen.
Wenn du nen echten Jubi hast, kannst die Jubi-Felgen mit 225/40 und mit dem Original-Jubi-Sportfahrwerk ohne Eintragung fahren, da das ja noch in deinem Fahrzeugschein steht bzw. Serie ist.
Hast du keinen echten Jubi, muss das aber eingetragen werden und wenn du ein Nicht-VW-Sportfahrwerk einbaust, muss das auch eingetragen werden.
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Alt 14.06.2011, 21:36      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Du Musst keine orginalen VW teile eintagen Egal welche orginalen VW felgen von Golf 4 du anbaust. Also egal ob du GTI.R32 oder andere golf 4 felgen anbaust.
und wenn du ein Standart Fahrwerk einbaust auch nicht.
NUR wenn du Xenonscheinwerfer einbaust musst du noch eine Automatische leuchtweiten regulierung und Scheinwerfer reinigungsanlage nachrüsten.
JB1.4 ist offline  

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Alt 14.06.2011, 21:43      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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beide haben recht.

egal wie und was, alles was nicht tragend ist und jemals an dem golf 4 ge- & verbaut war (original) musst du nicht eintragen lassen.
baust du teile von anderen g4 modellen dran, wie zb. ne r-line schürze, etc, gibts bei vw ne abe für das teil. einfach ins auto legen und gut. musst du nicht machen, nur sehr geschulte mitarbeiter der rennleitung fragen gerne mal danach. aber so lange wie da wie ein vw emblem und eine teilenummer mit 1j...beginnend draufgestanzt ist, ist alles gut (anbauteile)

Geändert von discostue84 (14.06.2011 um 22:36 Uhr)
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Alt 14.06.2011, 21:50      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Jubi-Felgen beispielsweise müssen aber auf nem normalen Golf eingetragen werden, da die ABE von VW nur für die original Jubis gilt und nicht für alle Benziner, Diesel usw.
EnglischGolf ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:03      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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R32 Motor kann man auch in nen 1,4er einbauen, muss ja auch nicht eingetragen werden :-P

EnglischGolf hat schon recht!

Man hat da keine Narrenfreiheit!

R32 Teile, Felgen etc. MUSS alles eingetragen werden wenn es AUF DIESEM Fahrzeug nicht ab Werk montiert war!

Übrigens: Beim Polo G40 standen die original VW BBS Räder auch im Schein wenn sie ab Werk drauf waren!
Finiss ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:13      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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ja, tragende teile und motorumbauten, das ist klar!

ich rede von stoßstangen und "anbauteilen" wie scheinwerfer usw.
discostue84 ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:20      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von discostue84 Beitrag anzeigen
ja, tragende teile und motorumbauten, das ist klar!

ich rede von stoßstangen und "anbauteilen" wie scheinwerfer usw.
Naja, das stimmt so nicht ganz.
Der Golf IV an sich besteht aus vielen "Unterklassen" die jeweils eine andere Zulassungsnummer haben und sogesehen "andere Fahrzeuge" darstellen.
Tauscht man Teile unter den Klassen aus, so muss das eingetragen bzw. abgenommen werden, da die Teile nicht in der Zulassung stehen.... Und das lässt sich leicht nachprüfen, vorallem bei Felgen etc.
shmerlin ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:23      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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so ein scheiß, da muss ich ja jetzt meine pacifics und r32-innenraumteile eintragen lassen...
discostue84 ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:24      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von discostue84 Beitrag anzeigen
so ein scheiß, da muss ich ja jetzt meine pacifics und r32-innenraumteile eintragen lassen...


Es dreht sich hier um Felgen und Fahrwerke.
shmerlin ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:26      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Pacifics sind für alle Golf 4 geprüft und werden auch als Upgrade-Rückleuchten verkauft, aber Beispiel R32 Stoßstange:

da gibts 2 Nummern für identische Stoßstangen.
die eine ist für R32 und ohne ABE, die andere ist für alle Golf 4, heißt R-Line und ne ABE.
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Alt 14.06.2011, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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bingolino und den ganzen mist hab ich auch oben schon so angekratzt, da kürzer, geschrieben, ergo weiß ich ne warum man nicht meehr ließt in deutschland...oder ich muss mich anders ausdrücken wahrscheinlich, nur dann wirds n roman...

so, genug mit ot, back to business. ist ja soweit alles gesagt hier
discostue84 ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:45      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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jo, is geklärt...wollt nur auf die unterscheidung zwischen r32 und r-line hinweisen...hattest oben so angekratzt...naja btt, wenn er nen jubi hat, kann er ohne eintragung auf original zurückbauen.
EnglischGolf ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:50      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von discostue84 Beitrag anzeigen
...ergo weiß ich ne warum man nicht meehr ließt in deutschland...

Das frag ich mich teilweise auch. Er hat die Teile umgebaut und so eingetragen. Seine Frage war, was passiert, wenn er wieder auf original zurückrüstet. Streng genommen müßte das Auto dann wieder vorgeführt werden! Wenn die Eintragung nicht in die Zulassung übernommen wurde, dann könnte man den Zettel mit der Eintragung auch "ausversehen" verlieren - nicht die Beste Lösung, aber wenn man z.B. defekte Stoßdämpfer wechseln läßt, dann fährt man danach auch nicht zum TÜV.
Für die org. R-Front gibt es von VW übrigens auch eine Freigabe - es muß also nicht unbedingt eine R-Line werden. R-Felgen usw. müssen eingetragen werden, das ist richtig.
XM-Syncro ist offline  

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Alt 14.06.2011, 22:55      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XM-Syncro Beitrag anzeigen
Das frag ich mich teilweise auch. Er hat die Teile umgebaut und so eingetragen. Seine Frage war, was passiert, wenn er wieder auf original zurückrüstet. Streng genommen müßte das Auto dann wieder vorgeführt werden! Wenn die Eintragung nicht in die Zulassung übernommen wurde, dann könnte man den Zettel mit der Eintragung auch "ausversehen" verlieren - nicht die Beste Lösung, aber wenn man z.B. defekte Stoßdämpfer wechseln läßt, dann fährt man danach auch nicht zum TÜV.
Für die org. R-Front gibt es von VW übrigens auch eine Freigabe - es muß also nicht unbedingt eine R-Line werden. R-Felgen usw. müssen eingetragen werden, das ist richtig.
Hmmm, die eigentliche Zulassung des Fahrzeugs verändert man nicht, man erweitert sie nur. Baut man die erweiterten Teile wieder aus, so greift wieder die alte Zulassung. (Zwischenstufen müsste man abnehmen lassen, sofern sie noch nicht geprüft wurden.)
shmerlin ist offline  

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Alt 14.06.2011, 23:00      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Es kommt immer auf die Eintragung an. Streng genommen ist es aber so, denn die Veränderung (zum anderen Fahrwerk) mußte auch abgenommen werden. Es wird wahrscheinlich nur selten so gemacht, aber es könnte einem ja mal einer etwas Böses wollen.
XM-Syncro ist offline  

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Alt 15.06.2011, 22:06      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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was wie eingetragen werde muss ist mir soweit klar

habe nun auch verstanden das ich mein fahrzeug wieder komplett original machen kann ohne was eintragen lassen zu müssen...

aber es steht dann ja dennoch Gewindefahrwerk etc. im Fahrzeugschein, muss man sowas dann austragen lassen? oder bleibts einfach drin stehn?
Maduser ist offline  

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Alt 15.06.2011, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Das was eingetragen ist MUSS auch verbaut sein. Ausnahme: Rad/Reifenkombinationen.

Auch wenn jetzt wieder jemand das Gegenteil behauptet, es steht schwarz auf weiß in der STVO.

In etwa so: Das Fahrzeug hat dem "Fahrzeugschein" zu entsprechen.

Woher will der Polizist denn wissen welches Fahrwerk eingebaut ist, wenn nicht das verbaut ist was im Schein steht? Selbst wenn es das Serienfahrwerk ist!
Finiss ist offline  

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Alt 15.06.2011, 22:41      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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wo bitte steht denn ein serienfahrwerk im fahrzeugschein??? müsste ja laut deiner aussage jede oem-kacke da drin stehen, das ist aber nicht so und es wird deshalb nur das eingetragen worum das auto erweitert wurde! wenn du wieder original fahren willst, musst du weder das alte zeug wieder austragen lassen, noch oem zeug eintragenlassen.

außerdem steht in den neuen fahrzeugscheinen doch eh nix mehr drin was eintragungen angeht, von daher. man kann also dem käufer die papiere in die hand drücken und sagen: wenn de willst kannste die teile wieder so verbauen, die sind bereits auf dieses auto abgenommen, mehr ist es doch nicht!

einzig die geänderte fahrzeughöhe müsste umgetragen werden, falls jemand die in den fahrzeugschein hat eintragen lassen...ich für meinen teil hab alle eintragungen im handschuhfach liegen, ich fahr doch ne extra zur zulassung deswegen...

Geändert von discostue84 (15.06.2011 um 22:43 Uhr)
discostue84 ist offline  

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Alt 15.06.2011, 22:52      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Nur blöd dass auf dem Fahrzeugschein vermerkt wird, wenn da nen Beiblatt vorhanden ist

Aber ich wusste das sowas kommt... denkt doch mal bisschen mit!

Nochmal: Wenn im Schein nen "Sportfahrwerk von DTS" steht (nur als beispiel) dieses aber offensichtlich nicht verbaut ist, woher soll ein polizist wissen, was da nun verbaut ist? Klar ist ein serienfahrwerk nicht eingetragen, aber dadurch dass im Schein das Sportfahrwerk von DTS steht ist auch kein Serienfahrwerk mehr verbaut.

Kurze Rede langer Sinn: Mit sonem Scheiß landet man schneller beim Tüv als einem Lieb ist! Dazu sollte man wissen, dass wenn ein Polizist sich unsicher ist er dir ratz fatz die Karre stillgelegt hat. Da kannste dann noch so sehr auf dein Recht pochen, wenn die Plakette ab ist ist die erstmal ab! Dann geht die Rennerei los!

Dazu kommt, wenn man nen Auto verkauft und sone Scheiße mit den Eintragungen und den verbauten Teilen fabriziert, hat man sehr schlechte Karten wenn der Käufer nachher deswegen stress bekommt! Das kann arsch teuer werden!

Fakt ist einfach, auch für die die scheinbar die STVO nicht lesen können:
Ein Fahrzeug hat dem Fahrzeugschein zu entsprechen!
Leute, das ist kein Lego wie früher in der Kindheit!


Finiss ist offline  

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