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so ein scheiß, da muss ich ja jetzt meine pacifics und r32-innenraumteile eintragen lassen... ![]() |
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Pacifics sind für alle Golf 4 geprüft und werden auch als Upgrade-Rückleuchten verkauft, aber Beispiel R32 Stoßstange: da gibts 2 Nummern für identische Stoßstangen. die eine ist für R32 und ohne ABE, die andere ist für alle Golf 4, heißt R-Line und ne ABE. |
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bingolino und den ganzen mist hab ich auch oben schon so angekratzt, da kürzer, geschrieben, ergo weiß ich ne warum man nicht meehr ließt in deutschland...oder ich muss mich anders ausdrücken wahrscheinlich, nur dann wirds n roman... so, genug mit ot, back to business. ist ja soweit alles gesagt hier |
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jo, is geklärt...wollt nur auf die unterscheidung zwischen r32 und r-line hinweisen...hattest oben so angekratzt...naja btt, wenn er nen jubi hat, kann er ohne eintragung auf original zurückbauen.
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| ![]() Das frag ich mich teilweise auch. Er hat die Teile umgebaut und so eingetragen. Seine Frage war, was passiert, wenn er wieder auf original zurückrüstet. Streng genommen müßte das Auto dann wieder vorgeführt werden! Wenn die Eintragung nicht in die Zulassung übernommen wurde, dann könnte man den Zettel mit der Eintragung auch "ausversehen" verlieren - nicht die Beste Lösung, aber wenn man z.B. defekte Stoßdämpfer wechseln läßt, dann fährt man danach auch nicht zum TÜV. Für die org. R-Front gibt es von VW übrigens auch eine Freigabe - es muß also nicht unbedingt eine R-Line werden. R-Felgen usw. müssen eingetragen werden, das ist richtig. |
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...mit TÜV | ![]() Zitat:
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Es kommt immer auf die Eintragung an. Streng genommen ist es aber so, denn die Veränderung (zum anderen Fahrwerk) mußte auch abgenommen werden. Es wird wahrscheinlich nur selten so gemacht, aber es könnte einem ja mal einer etwas Böses wollen.
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.:R32 | ![]()
was wie eingetragen werde muss ist mir soweit klar ![]() habe nun auch verstanden das ich mein fahrzeug wieder komplett original machen kann ohne was eintragen lassen zu müssen... aber es steht dann ja dennoch Gewindefahrwerk etc. im Fahrzeugschein, muss man sowas dann austragen lassen? ![]() |
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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Das was eingetragen ist MUSS auch verbaut sein. Ausnahme: Rad/Reifenkombinationen. Auch wenn jetzt wieder jemand das Gegenteil behauptet, es steht schwarz auf weiß in der STVO. In etwa so: Das Fahrzeug hat dem "Fahrzeugschein" zu entsprechen. Woher will der Polizist denn wissen welches Fahrwerk eingebaut ist, wenn nicht das verbaut ist was im Schein steht? Selbst wenn es das Serienfahrwerk ist! |
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wo bitte steht denn ein serienfahrwerk im fahrzeugschein??? müsste ja laut deiner aussage jede oem-kacke da drin stehen, das ist aber nicht so und es wird deshalb nur das eingetragen worum das auto erweitert wurde! wenn du wieder original fahren willst, musst du weder das alte zeug wieder austragen lassen, noch oem zeug eintragenlassen. außerdem steht in den neuen fahrzeugscheinen doch eh nix mehr drin was eintragungen angeht, von daher. man kann also dem käufer die papiere in die hand drücken und sagen: wenn de willst kannste die teile wieder so verbauen, die sind bereits auf dieses auto abgenommen, mehr ist es doch nicht! einzig die geänderte fahrzeughöhe müsste umgetragen werden, falls jemand die in den fahrzeugschein hat eintragen lassen...ich für meinen teil hab alle eintragungen im handschuhfach liegen, ich fahr doch ne extra zur zulassung deswegen... Geändert von discostue84 (15.06.2011 um 22:43 Uhr) |
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Nur blöd dass auf dem Fahrzeugschein vermerkt wird, wenn da nen Beiblatt vorhanden ist ![]() Aber ich wusste das sowas kommt... denkt doch mal bisschen mit! Nochmal: Wenn im Schein nen "Sportfahrwerk von DTS" steht (nur als beispiel) dieses aber offensichtlich nicht verbaut ist, woher soll ein polizist wissen, was da nun verbaut ist? Klar ist ein serienfahrwerk nicht eingetragen, aber dadurch dass im Schein das Sportfahrwerk von DTS steht ist auch kein Serienfahrwerk mehr verbaut. Kurze Rede langer Sinn: Mit sonem Scheiß landet man schneller beim Tüv als einem Lieb ist! Dazu sollte man wissen, dass wenn ein Polizist sich unsicher ist er dir ratz fatz die Karre stillgelegt hat. Da kannste dann noch so sehr auf dein Recht pochen, wenn die Plakette ab ist ist die erstmal ab! Dann geht die Rennerei los! Dazu kommt, wenn man nen Auto verkauft und sone Scheiße mit den Eintragungen und den verbauten Teilen fabriziert, hat man sehr schlechte Karten wenn der Käufer nachher deswegen stress bekommt! Das kann arsch teuer werden! Fakt ist einfach, auch für die die scheinbar die STVO nicht lesen können: Ein Fahrzeug hat dem Fahrzeugschein zu entsprechen! Leute, das ist kein Lego wie früher in der Kindheit! |
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