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500 bis 1000 3 4,69%
1000 bis 1500 3 4,69%
1500 bis 2000 18 28,13%
2000 biss 3000 40 62,50%
Teilnehmer: 64. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 04.07.2011, 06:45      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Der Schaden ist massiv, der komplette Schweller ist eingedrückt, ich schätze, daß das Ganze bei VW um die 3000,- kostet.


Oliver ist offline  

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Alt 04.07.2011, 17:35      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Sala
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also meine vw werkstatt meinte wenn ichs bei ihnen machen lasse ist es umsonst ansonsten würde es was kosten... die haben mich bis heute nicht gesehn :P
heckstoßstange + lacken 671€
Sala ist offline  

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Alt 04.07.2011, 18:19      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Könnte je nach Alter und Kilometer aber auch schon wirtschaftlicher Totalschaden in Frage kommen oder nicht?
toffel44 ist offline  

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Alt 05.07.2011, 19:55      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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4-motion eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von 4-motion: aerox_racing
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Das ist auch die frage ich will mein 4er aber auf jeden behalten es gibt nicht viele v5 4-motion ..... heute kam der brief von der polizei sie wollen mir die schuld anhängen aber mein anwalt hatt ein pagraf gefunden der genau zu dem unfall passt das proplem ist nur wen ich gutachten und alles jetzt schon mache und dan doch die schuld bekomme bleib ich auf den kosten hängen und das geht nicht mit meinem lehrlings gehalt den pagraf habt ihr hier :

Leitsatz: Ein Wenden auf einer Kraftfahrstraße im Sinne des § 18 Abs. 7 StVO liegt nicht vor, wenn der Betroffene auf einer Kraftfahrstraße unter Einbeziehung von zwei gegenüberliegenden Parkplätzen sein Fahrzeug in der Weise in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung bringt, daß er zunächst in den rechtsseitig gelegenen Parkplatz einfährt, diesen durchfährt, sein Fahrzeug sodann über dessen Ausfahrt unter Überqueren der Kraftfahrstraße in die Einfahrt des gegenüberliegenden Parkplatzes lenkt und diesen über die Ausfahrt entgegen seiner ursprünglichen Fahrtrichtung wieder verläßt.
Rechtsgebiete: StVO
Vorschriften: StVO § 18 Abs. 7,
Verfahrensgang: AG Kaufbeuren
BayObLG
4-motion ist offline  

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Alt 05.07.2011, 21:17      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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also du wolltest wenden und dabei ist dir ein roller rinjerasselt?
beschreibs mal bissl
toffel44 ist offline  

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Alt 07.07.2011, 20:09      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Kamst du vom Parkplatz - egal von welchem der beiden - und der Roller fuhr auf der Straße?
waterman ist offline  

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Alt 08.07.2011, 15:01      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
Sala
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war das ein junger mit dem roller?
kann gut sein dass der da rumgeschraubt hat! wenn ja is er auf jeden fall schuld
Sala ist offline  

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Alt 08.07.2011, 15:10      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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genau so gut wie 99% der ganzen roller sind eh getunt..!!
lass dich da nicht abspeißen musst da energisch nachhaken..!!
MV92 ist offline  

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Alt 08.07.2011, 15:32      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Also lacken wenn du einen findest der dir das nacher Schwarz machen würde tür ohne große vorarbeit ohne beulen und so würde ich 200 sagen kotflügel so 70 bis maximal 100 und haube neu lacken wahrscheinlich auch mit Basiclack und sind dellen oder so etwas drinn würde ich bei mir so um die 400 bis 500 denken aber nur lack denke ich 300 bis 350
würde so im die 800 bis 900 maximal schwarz machen nicht schwarz würde es 1600 kosten locker wenn noch okay der schweller wenn die vorarbeit gemacht ist ist das für einen lackierer nicht mehr viel arbeit so 50 100 mehr niemals
Craky ist offline  

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Alt 08.07.2011, 22:08      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Sorry, aber ich muss hier einfach mal einhaken, weil mich etwas stört.

Ich weiß, dass es sich um ein Golf-Forum handelt und dass der Thread um die Kosten und Folgen der Reparatur dreht. Eigentlich wollte ich davon nicht so deutlich abweichen. Aber jetzt muss ich doch einhaken:

- Nicht jeder Roller ist getuned! 99 % ist absoluter Blödsinn und regt mich auf. Das geht nicht einmal als großzügige Hyperbel durch! Genauso wenig sind alle Umbauten an den hier vorhandenen Golf illegal.
- Wir wissen nichts über den Rollerfahrer, außer dass er am Anfang als "demlich" tituliert wurde.
- Der zitierte Leitsatz zu § 18 Abs. 7 StVO könnte uns zu der Vermutung führen, dass der Golf bei dem Unfall von einem Parkplatz auf eine Straße fuhr und das passt auch zu dem flachen Einschlag in der Fahrertür, also der linken Seite. Wenn das richtig wäre, läge die Schuld wohl beim Golf-Fahrer, weil er verkehrsgefährdend die Vorfahrt missachtet haben könnte.
Der Bedauernswerte wäre in der Konstellation der Rollerfahrer, egal, ob er 25, 45 oder sogar 55 km/h schnell war. Schneller sind bei 50ern i.d.R. nur die Tachoanzeigen und mit solch einer Geschwindigkeit hat man bei Zweirädern immer zu rechnen - also keine Ausrede für den Golffahrer, denn von vorn sieht man nicht, was für eine Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren steht - es könnte ja auch ein 125er sein.
- Sollte die Schlussfolgerung richtig sein, ist der Rollerschaden durch die Haftpflicht des Golf zu begleichen, die Golf-Versicherung-Prämie anzuheben und der Schaden am Golf durch den Fahrer oder dessen Vollkasko prämienlastig zu regeln. Schließlich wäre dann der Rollerfahrer das Opfer.
- Und vor allem berührt mich, dass hier ein "ungepanzerter" Fahrzeugführer in einen Unfall verwickelt wurde, der zu einer deutlichen Verformung eines stabilen Autos führte. I.d.R. dürfte der Roller gestürzt sein und ich hoffe, dass der Fahrer und ggf. der Sozius möglichst gesund davon gekommen sind.

Das Ganze ist nur eine Schlussfolgerung aus dem gesamten Thread und ich weiß nicht, was wirklich passiert ist.

Und ja, ich weiß was das alles für einen Autobesitzer bedeutet. Vor einem guten Jahr hat mein Sohn als Fahranfänger auf ähnliche Art einem Motorradfahrer in das Krankenhaus befördert. Auch wenn der Biker wahrscheinlich viel zu schnell war - das Motorrad und seine Geschichten über die Lust am Rasen, die er uns später erzählte, lassen es vermuten - gab es trotzdem keinen Grund, ihn zu missachten. Und ja, die Sache war sehr teuer für uns, eine große Belastung und hat viel Aufwand gemacht.

Bitte entschuldigt dieses OT, aber die Untertöne störten mich.

Viele Grüße
Dieter
waterman ist offline  

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Alt 08.07.2011, 23:04      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
Sala
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hey
nix gegen deine meinung
fahre auch motorrad, aber ich bin ehrlich und hier schreibt schließlich der autofahrer. wenn der rollerfahrer den unfall beschrieben hätte, hätte ich ihm wahrscheinlich geraten einen anwalt aufzusuchen um gegen den autofahrer vorzugehen

aber hier gebe ich dem autofahrer den tipp da mal nachzu haken wegen tuning am roller.
wenn der roller illegal getunt ist ist er auf jeden fall "schuld" auch wenn er eigl nicht schuld hat^^
ist genauso wenn jdm alkohol, drogen nimmt.... wenn dir jdm reinfährt biist du schuld!
und da es hier um ne stange geld geht sollte man jede möglichkeit ausprobieren...

net bös gemeint


Sala ist offline  

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