![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 10.09.2009 Golf IV 2,0 Ort: 25376 Borsfleth IZ Motor: 2.0 AZJ 85KW/115PS 05/01 -
Beiträge: 721
Abgegebene Danke: 5
Erhielt 72 Danke für 56 Beiträge
| ![]()
wenn die Eigentumsverhältnisse mit deinem Onkel geklärt sind - übrigens toller Onkel, der sich da so schön distanziert - und das Auto definitiv nicht geklaut ist kannste mir die heckklappe verkaufen. Mit Scheibe und komplett - sofern nicht rostig - Mail an [email protected] Gruß ralle |
![]() | ![]() |
Werbung | |
|
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 04.03.2009 Golf IV - 2.0 Highline Ort: Kiel Verbrauch: 8.5 - 10 Liter Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
Beiträge: 116
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
| ![]() Zitat:
Nur um mal klugzuscheissern als angehender Jurist ![]() | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 650
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 17 Danke für 15 Beiträge
| ![]()
Wieso geht ihr denn alle so ab? Das Auto is schon seit August in seinem Besitz. Was musst du dem guten Herren denn noch zahlen (wenn er dir den Brief gibt)? Ich denke du hast genug in deiner Macht stehendes getan, also ich würde nun mit dem Wagen machen was ich will, anscheinend hat der Verkäufer kein Interesse mehr an dem Wagen. Seinem Onkel dem Fahrzeugbesitzer ist das auch alles Wurscht, scheint mir eher so als hat der schnell Kohle gewollt und hat nun einfach kb mehr da was zu machen, die Kohle braucht er auch nicht somit geht im das alles am Arsch vorbei. Du hast dein bestes getan, es ist seine Schuld. Also würde ich mit der Karre jetzt machen was ich will, wenn er dann iwann mal auftaucht gibst im die Kohle und es passt alles. |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.09.2009 VW Golf 4 1.8T Jubi Ort: Zwickau Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.323
Abgegebene Danke: 33
Erhielt 49 Danke für 40 Beiträge
| ![]()
Schau mal in den Kaufvertrag ob da eine Klausel drin steht von wegen "Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Besitz des Verkäufers". Sowas steht normalerweise dabei wenn man ein Fahrzeug mit Anzahlung verkauft. In dem Sinne darfst du damit nichts machen, weil du ja an seinem Eigentum rumfummelst.
|
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Vielen Dank für eure Antworten, echt top, wie mein hier immer wieder Hilfe bekommt, selbst in solch dummen Situationen ![]() Zurück zum Thema: Aufm Kaufvertrag steht als Anmerkung, dass ein Teil bereits gezahlt wurde, der Rest beim Erhalt des Briefes und Scheines gezahlt wird... |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Neuer Benutzer Registriert seit: 21.11.2011 Motor: 1.6 CL ATN 77KW/105PS 11/99 - 05/00
Beiträge: 4
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]()
So, nur einmal kurz zur Information: Einen Fahrzeugbrief gibt es heute nicht mehr, sondern eine Zulassungsbescheinigung I und II. In dieser Zulassungsbescheinigung Teil II, auch fälschlicherweise als KFZ Brief bezeichnet steht unter C.4c in aller Deutlichkeit: Der Inhaber der Zulassungbescheinigung ist nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen Dies ist einer der großen Unterschiede zum alten KFZ Brief. Nicht wer den Brief (Zulassungsbescheinigung) hat ist automatisch Eigentümer. Das wurde vom Gesetzgeber geändert. Den Eigentumsnachweis muss man separat durch z.B. einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit entsprechendem Zahlungsnachweis erbringen. In deinem Fall würde ich die Sache einmal so sehen: Im Kaufvertrag steht: Anzahlung geleistet, Restzahlung fällig bei Übergabe der Zulassungsbescheinigung I und II. Somit ist das Fahrzeug schon in dein Eigentum übergegangen. Der Kaufvertrag ist jedoch noch nicht vollständig erfüllt, was jedoch nicht dir zuzuschreiben ist, sondern dem Verkäufer. Die Übergabe dieser Bescheinigungen ist keine Holschuld, sondern eine durch den Verkäufer zu erbringende Bringschuld. Da der Verkäufer den Vertrag schuldhaft bis dato noch nicht erfüllt hat, ändert das nichts an dem Eigentumstatus. D.h. das Fahrzeug ist in deinem Eigentum, so es nicht gestohlen ist, was von dir abgeprüft wurde. Also - verkauf die Teile und hoffe, das der Verkäufer die Unterlagen nicht mehr beibringt. Dann hast du einen guten Schnitt gemacht. So er diese jedoch noch beibringen sollte, musst du ihm auch den Restbetrag zahlen, ansonsten ist es ein Betrug deinerseits. Am besten also auch nicht mehr nachfragen wo die Sachen sind. Allem Anschein nach hat der Verkäufer da auch gar kein Interesse mehr daran sich darum zu bemühen, auch wenn es für ihn noch Geld bringen sollte. |
![]() | ![]() |
![]() |
Stichworte |
papiere, unfaller, verkauf |
| |
| ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Biete Gti UNFALLER mit AGU | TheCassiso | Biete | 5 | 28.09.2010 16:51 |
Wo kann man am besten Reifen verkaufen? | Johann... | Fahrwerke, Felgen & Reifen | 8 | 08.09.2010 15:57 |
Wie meinen golf am besten verkaufen ? | Timmy[Golf4] | Golf4 | 2 | 10.11.2007 18:56 |
Frage: Wo kann man am besten einen speziellen Golf4 verkaufen? | GTI_TDI_SLIDER | Golf4 | 7 | 26.05.2005 20:07 |