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aber wenn du ihm kennst, dann fahr doch ma zu ihm und klär das alles ab, wobei ich das auto nie gekauft hätte... Weil viel menschen lassen den fahrzeugschein im auto, also wenn es geklaut wird hat der jenige auch den schein...
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am sinnvollsten ist einfach mal bei der polizei anfragen meiner meinung nach. auch wenn du ihn einigermaßen kanntest heißt das ncoh lange net das er das ding net geklaut hat. wie lang weist du denn sicher das es in seinem besitz ist. achja und welcher name steht im fahrzeugschein auf wen das ding zugelassen ist |
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naja dann würd ich mal versuchen den onkel zu erreichen. und was hats mit den papieren zu tun wenn der wildunfall mti dem anderen wagen von der polizei aufgenommen wurde |
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naja evtl weil er geld brauchte ? und auf die "ich hab den brief verschlampt deswegen musst fast nix zahlen" masche ist denk ich mal schon so mancher reingefallen. => es gibt ne menge deppen da draußen. und warum ist eig seine unterschrift auf dem kaufvertrag für das auto seines onkels |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Oh man, da hab ich jetzt was an der Backe... | |
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![]() eigentum und zulassung haben mal so gar nix miteinander zu tun ![]() nur mal so als tipp... | |
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Naja aber auf nem Kaufvertrag sollte ja wohl der Besitzer des zu verkaufenden Objektes unterschreiben. Sonst muss der Verkäufer i.A. Unterschreiben
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als ganz ehrlich, n kahn one papiere für 100 euro, da ist irgendwas faul; und wenn ich mir die beiträge so lese, wird mir auch ne besser dabei! ach und nur wer den fahrzeugbrief! hat, ist auch der besitzer!!! fahrzeughalter und -führer können dabei unterschiedliche personen sein, deswegen gibts die reglung ja. Geändert von discostue84 (16.11.2011 um 12:59 Uhr) |
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haha ich glaub es ist so: der typ fährt onkels auto, baut damit n unfall, braucht geld und verkauft ihn dir, ohne das onkel das weiß. Schein hat logischerweise der Halter, den Brief hat sicher der Onkel (der vom Verkauf nichts weiß). klingt spaßig, halt uns mal weiter informiert ![]() |
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Um es mal rechtlich genauer darzustellen: Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache ausübt. D.h der Verkäufer des Fahrzeugs ist nicht Besitzer ! Fraglich ist hier nur ob du Eigentümer des Fahrzeugs geworden bist. Wenn die Sache dem Onkel (oder wem auch immer) gehören sollte und ihm abhanden gekommen ist, dann kannst du in keinem Falle Eigentümer geworden sein, auch wenn zwischen dir und Verkäufer ein Kaufvertrag zustanden gekommen ist. |
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papiere, unfaller, verkauf |
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