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Alt 19.01.2012, 11:21
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Standard Neue TÜV Bestimmungen bei HU 2012

Hi 4er Gemeinde!


Da ich bei meinem 4er demnächst TÜV machen lassen muss, hat mich ein Arbeitskollege informiert - dass bei der HU ein paar neue Regeln gelten ab diesem Jahr - genauer gesagt ab April 2012:



Da von Bundesland zu Bundesland die Rückdatierung der HU Plakette unterschiedlich gehandhabt wurde - wird das nun vereinheitlicht:

In Süddeutschland soweit ich weiss, war es bisher so - dass wenn man 2 Monate nach der eigentlichen HU Fälligkeit den TÜV hat machen lassen - die ausgestellte Plakette auf das eigentliche Fälligkeitsdatum ausgestellt wurde.

Also wenn im Jan. TÜV fällig war - aber erst im März die HU durchgeführt wurde - wurde die Plakette auf den Januar - also das eigentliche Fälligkeitsdatum ausgestellt.

Ab 01.04. gilt:

Die HU Bescheinigung wird auf den Monat des Besichtigungstermins ausgestellt.

Heisst also - wenn im Jan. TÜV fällig war und im März das Fahrzeug zur HU vorgeführt wird - ist im März 2 Jahre später TÜV wieder fällig.

Somit ist ein "Hinauszögern" des TÜV´s möglich.

Allerdings hat man mir gesagt, dass der TÜV dann mehr kostet - aufgrund der HU Überschreitung.

Ob dies auch stimmt, kann ich nicht zu 100 % sagen.

Strafen kann man natürlich bei der HU Überschreitung nach wie vor erhalten.

Wer einen Unfall mit seinem Auto hat, bei HU Überschreitung, der kann natürlich auch von der Versicherung belangt werden.


Auch neu (Allerdings für Fzg. mit EZ 2012) merci an k.dytrt für den Hinweis:

Der TÜV macht jetzt bei jeder HU auch eine kleine "Probefahrt" um die Lenkung, alle Assistenzsysteme, Fahrwerk, Bremsen etc. zu prüfen.

Es geht also nicht mehr sofort auf den Prüfstand^^

Ausserdem nutzen die Prüfer einen "HU-Adapter" welchen sie dann an die OBD stecken und dann die Assistenzsysteme auf Ihre Funktionsfähigkeit prüfen.


Auch der Prüfbericht ändert sich.

Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun noch detailliertere Hinweise.


Das mal für alle als Info^^


Greetz



Geändert von BennY89 (19.01.2012 um 11:32 Uhr)
BennY89 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 11:23      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
deepbluegolf
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Hi

Das wäre ja mal interessant..............

Hier dazu gefunden:

Hauptuntersuchung 2012: Neue Regeln bei TÜV und DEKRA

Ganz unten steht nur für Neuwagen............

Mfg

Geändert von deepbluegolf (19.01.2012 um 11:26 Uhr)
 

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Alt 19.01.2012, 11:25      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, das mit den Fahrassistenzsystemen ist aber nur für Fahrzeuge vorgeschrieben die eine Erstzulassung ab 2012 haben. Genauso wie die Probefahrt.
k.dytrt ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu k.dytrt für den nützlichen Beitrag:
BennY89 (19.01.2012)
Alt 19.01.2012, 11:28      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von k.dytrt Beitrag anzeigen
Ja, das mit den Fahrassistenzsystemen ist aber nur für Fahrzeuge vorgeschrieben die eine Erstzulassung ab 2012 haben. Genauso wie die Probefahrt.
merci - habs geändert^^
BennY89 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 11:29      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von k.dytrt Beitrag anzeigen
Ja, das mit den Fahrassistenzsystemen ist aber nur für Fahrzeuge vorgeschrieben die eine Erstzulassung ab 2012 haben. Genauso wie die Probefahrt.
na da habe ich ja noch Glück mit meiner alten Kiste.
Muß im Mai hin
4 Golfer ist offline  

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Alt 19.01.2012, 11:31      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 4 Golfer Beitrag anzeigen
na da habe ich ja noch Glück mit meiner alten Kiste.
Muß im Mai hin
Das dachte ich mir auch grad, muss im Juni und ich lass nicht gerne fremde mit meinem Auto fahren
tOad ist offline  

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Alt 19.01.2012, 11:35      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Ich hab im Betrieb mit einem Prüfer des TÜV gesprochen der jede Woche zu uns kommt. ... und auch mit meinem Stamm TÜVer der mein GTI betreut...

Die o.g. Punkte stimmen soweit,... was wohl noch zu sagen wäre:

Es dürfen keine Fahrzeuge mehr mit geringen Mängeln abgenommen werden; d.h. wenn etwas defekt ist (Birnchen oder sonstige Kleinigkeit ...); muss dieser geringe Mangel erst behoben sein bevor es die Plakette gibt.

Das mit Fremde mitm Auto fahren lassen is auch so ne Sache, beim Fahrversuch wegen der Stabi-Eintragung, war es schon fies zu sehen & zu hören wie der Prüfer versucht hat mein Golf zum Ausbrechen zu bringen...

Zur Probefahrt bei der HU sage Ich: Wenn möglich werde Ich beim Golf neben dran sitzen;

Greetz

Geändert von VW-Mech (19.01.2012 um 11:38 Uhr)
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Alt 19.01.2012, 11:55      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Viel Interessanter ist dann noch die Haftung bei Unfällen. Wer zahlt, wenn der Prüfer im Rahmen der Eintragung oder auch nur bei der Hauptuntersuchung irgend etwas am Fahrzeug kaputt macht oder einen Verkehrsunfall baut? Bei wem liegt die Verantwortung? Bei dem, der den Umbau durchgeführt hat? Oder bei dem TüV Prüfer, der durch unsachgemäße Bedienung etwas zerstört hat? Fragen über Fragen und ein gefundenes Fressen für Anwälte.

Das zieht wieder langen Rechtstreit nach sich.
 

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Alt 19.01.2012, 12:10      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
rsc nitrox
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Viel Interessanter ist dann noch die Haftung bei Unfällen. Wer zahlt, wenn der Prüfer im Rahmen der Eintragung oder auch nur bei der Hauptuntersuchung irgend etwas am Fahrzeug kaputt macht oder einen Verkehrsunfall baut? Bei wem liegt die Verantwortung? Bei dem, der den Umbau durchgeführt hat? Oder bei dem TüV Prüfer, der durch unsachgemäße Bedienung etwas zerstört hat? Fragen über Fragen und ein gefundenes Fressen für Anwälte.

Das zieht wieder langen Rechtstreit nach sich.
Da würde ja schon reichen, dass er kurz mit der Felge den Bordstein küsst...is ja ruck zuck passiert, aber eigentlich müsste der Tüv sowas dann ersetzen.
rsc nitrox ist offline  

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Alt 19.01.2012, 12:27      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Bei Fahrten zwecks Entragung & Fahrversuch:

Fährt der TÜVer auf einem Nicht öffentlichen Gelände. Dabei ist genug Platz und keine Hindernisse (Bürgersteig o.ä.) im Weg & schon gar keine anderen Verkehrs Teilnehmer.

UND VOR DEM Fahrversuch, begutachtet der TÜVer den Wagen,...

- ordentlicher Einbau
- zu ersetzende Schrauben = NEU
- saubere Arbeit
- etc.

Erst dann startet der Prüfer zum Fahrversuch um die Funktion zu bestätigen und die Abnahme abzuschließen.

So war es bis jetzt immer und hat immer funktioniert.

- Golf III 2.0 16v auf Gewinde FW / PU Lager / S3 Bremse

- Ebenso bei meim 4er mit Gewinde / PU Lagern & 4M Stabi ...

Gesehen, gefahren, abgenommen ... So macht der TÜV Spass


Wenn unsauber gearbeitet wurde oder die alten rostigen Schrauben wieder verwendet wurden, wird der Prüfer den Fahrversuch ablehnen.


Bei der Probefahrt im Rahmen der HU, denk ich auch das der Prüfer einmal um die Prüfstelle gurkt und es damit erledigt ist. Denke nicht der Prüfer entführt den Wagen und ballert damit mal 20min im Straßenverkehr rum.

Geändert von VW-Mech (19.01.2012 um 12:30 Uhr)
VW-Mech ist offline  

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Alt 19.01.2012, 12:31      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Bei Fahrten zwecks Entragung & Fahrversuch:

Fährt der TÜVer auf einem Nicht öffentlichen Gelände. Dabei ist genug Platz und keine Hindernisse (Bürgersteig o.ä.) im Weg & schon gar keine anderen Verkehrs Teilnehmer.

UND VOR DEM Fahrversuch, begutachtet der TÜVer den Wagen,...

- ordentlicher Einbau
- zu ersetzende Schrauben = NEU
- saubere Arbeit
- etc.

Erst dann startet der Prüfer zum Fahrversuch um die Funktion zu bestätigen und die Abnahme abzuschließen.

So war es bis jetzt immer und hat immer funktioniert.

Wenn unsauber gearbeitet wurde oder die alten rostigen Schrauben wieder verwendet wurden, wird der Prüfer den Fahrversuch ablehnen.


Bei der Probefahrt im Rahmen der HU, denk ich auch das der Prüfer einmal um die Prüfstelle gurkt und es damit erledigt ist. Denke nicht der Prüfer entführt den Wagen und ballert damit mal 20min im Straßenverkehr rum.


Im Rahmen der HU wird nur bei geringer Geschwindigkeit getestet - denke mal aufm TÜV Gelände beschleunigt der mal kurz und bremst dann um Lenkung, ABS, ESP usw. zu testen^^
BennY89 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 12:32      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Also ich bezweifel das jede TÜV Stelle ein außerreichend großes Betriebsgelände hat um eine Probefahrt zu machen.
Nuke6110 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
Also ich bezweifel das jede TÜV Stelle ein außerreichend großes Betriebsgelände hat um eine Probefahrt zu machen.
das ist wieder der haken dabei...^^
BennY89 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 12:52      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Und wird aufgrund des zu erwartenden höheren Prüfaufwandes wahrscheinlich wieder n 10er mehr kosten
Tuc79 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 12:56      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Sheepy eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Sheepy: el_sheepy
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Warum sollte ich eine Strafe für die HU überziehung zahlen?

Mein Wagen wurde mit ablauf des tüvs in den winterschlaf geschickt und wird erst wieder on tour kommen wenn er tüv hat.
Und die fahrten zum TÜV auf direktem weg sind ja erlaubt soweit ich das sehe.

Also solange ich nicht mit abgelaufener plakette rumdüse dürfte es doch eigentlich nicht mehr kosten.
Sheepy ist offline  

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Alt 19.01.2012, 13:00      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Ja klar und das wird dir auch jeder TÜVer glauben
Ich denke das zieht nur mit einen Saison Kennzeichen
Nuke6110 ist offline  

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Alt 19.01.2012, 13:05      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Nuke6110 Beitrag anzeigen
Ja klar und das wird dir auch jeder TÜVer glauben
Ich denke das zieht nur mit einen Saison Kennzeichen
Soll ich meine Oma mitnehmen? Die kann bestätigen das der Wagen den kompletten Winter in ihrer Garage stand ^^

Und in Deutschland ist man eigentlich unschuldig bis etwas anderes bewiesen werden kann. Ich kann auch bei der Polizei anrufen und sagen ich hab meinem mitbewohner aufs maul gehauen. Gibts dazu aber keine beweise (ja ich weiß eine aussage ist auch ein beweis, hypotetisch sagt aber der verprügelte jetzt mal net aus) dann können die mir auch nichts.
Sheepy ist offline  

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Alt 19.01.2012, 13:09      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Soll ich meine Oma mitnehmen? Die kann bestätigen das der Wagen den kompletten Winter in ihrer Garage stand
ist eine Verwandte zählt also nicht
4 Golfer ist offline  

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Alt 19.01.2012, 13:10      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von 4 Golfer Beitrag anzeigen
ist eine Verwandte zählt also nicht
Dann nehme ich die Bekannte meiner Oma mit die den zweiten Platz in der Doppelgarage gemietet hat und bestätigen kann das Sie den ganzen winter über neben meinem Wagen geparkt hat ^^
Sheepy ist offline  

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Alt 19.01.2012, 13:13      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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...und das alles kostet natürlich nur uuuunmerklich mehr Geld.....


tengelman ist offline  

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dekra, gesetzänderung, hauptuntersuchung, tüv 2012, tüv bestimmung


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