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Alt 23.05.2012, 23:36
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stempel
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Standard Aufbewahrungspflicht von Dokumenten?

Guten Abend,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Für Dokumente in Firmen gibt es doch eine Aufbewahrungspflicht. Einige müssen fünf Jahre, andere wiederum sogar bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden wenn ich mich nicht täusche.
meine Frage: Wie lange muss ein Autohaus Unterlagen zu einem Autoankauf aufbewahren?

Hintergrund meiner Frage: vor etwa 8 Monaten kaufte ich mir bei einem BMW-Händler meinen Golf 4. Auf Nachfrage erklärte mir der Verkäufer (Junior-Chef), das Auto sei Unfallfrei. Dieses wurde auch im Kaufvertrag festgehalten. Nun habe ich vor kurzem erfahren, dass dem nicht so ist. Der Wagen hatte vor gut 9 Jahren einen heftigen Front- und Heckschaden (Auffahrunfall an einer Ampel). Ich habe die gesicherte Info des damaligen Besitzers, dass er die Info zu dem Unfall beim späteren Verkauf seinem langjährigen Kundenberater des besagten BMW-Hauses (der Vorbesitzer ist seit gut 40 Jahren Kunde dort) mitgeteilt hat. Der Wagen wurde dann einem weiteren Kunden verkauft, der allerdings keine Unterlagen mehr hat.
Ich möchte durch die Unterlagen erfahren, ob bei dem Ankauf des Golf's zu besagter Zeit entsprechende Vermerke bezüglich des Unfalls gemacht wurden.

Sorry wegen des langen Textes

Ich hoffe auf zahlreiche Antworten die mir weiterhelfen.

Beste Grüße
stempel


stempel ist offline  

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Alt 23.05.2012, 23:47      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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scholle85 eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von scholle85: rtjs985
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Hi
Also du hast doch schonmal in deinem Kaufvertrag stehen das er unfallfrei war/ist bzw sei sollte. Wenn du nun wirklich durch den damaligen besitzer erfahren hast, das es sich um ein unfallfahrzeug handelt, würde ich mit dem Autohaus mal sprechen und wenn es so sein sollte, das die nicht kooperieren sollten, würd ich nen Anwalt einschalten. Solche Unterlagen sollten mit Sicherheit einige zeit aufbewahrt werden.
scholle85 ist offline  

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Alt 23.05.2012, 23:51      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Ist aber die Frage, ob er jetzt noch irgendwas machen kann, ist ja 8 Monate her...
GolfV5AQN ist offline  

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Alt 24.05.2012, 11:35      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Also, ich würde mal behaupten (ich weiß es aber nicht zu 100 %), dass das Autohaus die Belege zum damaligen Ankauf des Wagens (also Zahlungsanweisungen etc.) noch haben müsste wegen der diesbezüglich geltenden Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

@Alfi11: Wenn er jetzt erfahren hat, dass der Wagen unter Vorspielung falscher Tatsachen verkauft wurde, kann er natürlich dagegen vorgehen. Er darf jetzt nur nicht mehr weiter abwarten, sondern muss sofort handeln. Vermutlich wäre das dann eine arglistige Täuschung, evtl. auch Betrug.
Lord ist offline  

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Alt 24.05.2012, 11:59      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 12.03.2008 zum Az.: VIII ZR 253/05 seine Rechtssprechung zur Sachmängelhaftung eines Gebrauchtfahrzeuges fortentwickelt. Hiernach haftet der Verkäufer von Gebrauchtwagen grundsätzlich auch für die Qualität von Unfallwagen. Danach gilt ein Gebrauchtwagen auch dann als mangelhaft, wenn er bei einem früheren Unfall nur einen Blechschaden davon getragen hat. Der Käufer, dem der Unfall verschwiegen worden ist, kann den Kauf rückgängig machen, selbst wenn der Schaden fachgerecht repariert worden ist. Nur bei ganz geringfügigen Bagatellschäden ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Ein Verweis des Händlers auf Angaben des Vorbesitzers, der Unfallwagen sei unfallfrei, hat dem BGH nach keine rechtliche Bedeutung.
Quelle: Rechtsanwälte Tyroller * Rochlitz * Kretschmer - Gebrauchtwagenkäufer darf Unfallwagen grundsätzlich zurückgeben

Es ist ja dann ein verdeckter Mangel, also muss dieser unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Die 8 Monate spielen dabei also keine Rolle.
marComa ist offline  

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Alt 24.05.2012, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zwei Fragen:
1.) Wann wurde denn das Auto das erste mal an BMW verkauft? Direkt nach dem Unfall oder später? Das kann je nach Aufbewahrungsfrist wichtig sein.
2.) Sind die Unfallfolgen irgendwo erkennbar? Irgendwelche gestauchten Träger, Schweißnähte etc.? Denn das muss ein Händler doch erkennen können, auch wenn es nicht die eigene Marke ist. Denn eine gewisse Prüfung des Fahrzeugs muss er ja vor dem Verkauf durchführen. Wenn er das nicht tut und die Mängel für einen Fachmann klar erkennbar wären so ist es sein Pech, denn er sichert Dir etwas zu (Unfallfreiheit). Du musst es nicht erkennen können, denn Du bist ja Laie (vor dem Gesetz).


Golf PD 130 ist offline  

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