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Alt 20.07.2012, 13:51
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Standard bbs speedline mit 20mm h&r lochkreisadaptern fehl geschlagen

Hallo leute ich brauch eure hilfe =(

Ich habe mir bbs speedline mit den maßen 8,5 x 19 et 48 gekauft und mir die lochkreisadapter von h&r in 20mm stärke für hinten und vorne besorgt .v..
Alle papiere sind in ordnung und hinten gibs auch keine probleme nur vorne macht er mir ein strich durch die rechnung weil sie zu weit rausstehen =/ ich hab vom felgenrand bis zu kante vom kotflügel gemesen und sie stehen 1 cm zu weit raus =( tüvprüfer meinte wenn das nich wär könnte er sie so eintragen.. aber andere haben sie doch auch mit 20mm eingetragen gekriegt ohne neue kotis zu kaufen oder?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

Mfg mikesch


-mikesch- ist offline  

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Alt 20.07.2012, 13:53      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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mach doch mal n bild
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Alt 20.07.2012, 13:56      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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tüvbestimmungen ändern sich auch stets, früher musste nur die lauffläche des reifens unterm kotflügel sitzen, heute das komplette rad.

ich hab auf meinem wintergolf, tt räder in 17" in et 32 drauf mit 225/45 winterreifen, das geht bei orginalkotflügeln gerade noch so (vorne).

kommt immer auf die tiefe deines autos an, bei meinem tt zb kannste mit nem kurzen gewinde auch net weiter rein sonst stoßen die räder innen zum motor an.

entweder srs kotis in gfk, oder räder weiter rein, dann gehts aber net soooo tief.
CellerVR5 ist offline  

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Alt 20.07.2012, 13:56      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Wie Tief bist du ?

Denn umso tiefer du bist ,umso weiter geht das Rad ins Radhaus

gruss
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Pitty (20.07.2012)
Alt 20.07.2012, 14:18      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Hm hab im mom original fahrwerk =p
is das denn auch wirklich so? Im absoluten notfall
mit 15 dicke probieren... aber das muss doch irgendwie funktionieren also ich mein wenn andere das hinkriegen? =p
-mikesch- ist offline  

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Alt 20.07.2012, 14:29      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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frag bei einem anderen tüv nach. wen due LAUFFLÄCHE abgedeckt ist dann sollte das schon passen. meine tn6 stehen (auf die felge gerechnet) ca 2cm raus. die lauffläche aber nicht.

lt stvo muss nur die lauffläche 300mm von der radmitte in einem winkel von 15 grad nach vorne und 45grad nach hinten (zahlen können anders sein, hab ich nicht 100%ig im kopf) abgedeckt sein. gibts beim tüv auch ne schöne zeichnung.

das das ganze rad abgedeckt sein MUSS stimmt sooo nicht. das ist der wunschgedanke der eu. da gibts auch gewisse richtlinien. diese sind aber ans baujahr des wagens gebunden. NOCH gilt für den 4er golf die stvo -> http://www.juraforum.de/gesetze/stvz...-ersatzraeder:
Zitat:
orläufige Rili über die Anforderungen an Radabdeckungen. BMV/StV 7 – 4005
T/62 vom 24. 1. 1962, VkBl 1962 S 66: Im Interesse einer möglichst einheitlichen
Anwendung dieser Vorschrift sollen nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen u
weiterer Erkenntnisse Rili aufgestellt werden; bis dahin sollen die nachstehenden
vorläufigen Rili angewendet werden:
Die Wirkung der Abdeckungen wird als hinreichend angesehen, wenn bei leerem
Fz u bei Geradeausstellung aller gelenkten Räder folgende Bedingungen erfüllt
sind:
(1) Die Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben, die mindestens
über die Laufflächenbreite der Reifen reicht. Der äußere Rand der Abdeckung
ist so weit wie möglich seitlich herumzuziehen. Die vordere u die hintere Kante der
Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden.
Bei Doppelachsen braucht die Abdeckung zwischen den Rädern nicht heruntergezogen
zu sein.
(2) Radabdeckungen müssen fest angebracht sein. Sie können aus mehreren Teilen
bestehen, die einander überdecken. Auch Teile des Aufbaus können als Abdeckung
dienen.
(3) Am Vorderrad von Krad genügt eine Abdeckung nach hinten, die oberhalb des
Scheitelpunkts des Rades beginnt.
(4) An den Vorderrädern drehschemelgelenkter Anh genügt eine Abdeckung nach
oben durch den Aufbau.
(5) Für die unter dem Aufbau von Kippern liegenden Räder genügt eine Abdeckung
nach hinten. Die Oberkante dieser – idR aus senkrecht angebrachten Blechen
bestehenden u nach oben offenen – Abdeckungen muss mit der Oberkante
des Reifens mindestens auf gleicher Höhe liegen. Abs 1 Satz 2 gilt für diese Ab-
deckung nicht, jedoch ist auf die Erfüllung des § 32 Abs 3 (jetzt § 30c) besonders zu
achten.
bei NEUEREN autos kann das ganze natürlich anders aussehen. das ist wie die 500mm lichtaustritskante oder rote blinker. bis zu einem gewissen baujahr kein thema, danach aber sehr wohl zu beachten.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 20.07.2012, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ja die lauffläche ist abgedeckt aber jetzt muss ich nur ein prüfer haben mit dem ich vernünftig da drüber reden kann, weil der letzte ein hochnäsiger a**** war =/
-mikesch- ist offline  

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Alt 20.07.2012, 15:13      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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naja dein problem ist eben das es sich um ne einzelabnahme handelt. da kann dein "fc bayern münchen" aufkleber aufm auto schon grund genug sein um das net einzutragen
onkel-howdy ist offline  

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Alt 20.07.2012, 15:30      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -mikesch- Beitrag anzeigen
Hm hab im mom original fahrwerk =p
is das denn auch wirklich so? Im absoluten notfall
mit 15 dicke probieren... aber das muss doch irgendwie funktionieren also ich mein wenn andere das hinkriegen? =p
Die "anderen" hatten dann wahrscheinlich ein Fahrwerk dann Biste Tiefer und das Rad geht weiter unter den Koti somit Abnahme Problemlos

Gruß
BoraMG ist offline  

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Alt 20.07.2012, 16:51      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Pitty ist offline  

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