Rechtliche Frage zu Export - Typisierung - Import
Wie ist denn das prinzipiell?
Wenn man ein Fahrzeug von A nach D verkauft (pro forma), dort vom "Käufer" auf sich anmelden läßt, der einen Motorumbau macht, diesen in D typisieren läßt und man dann das in D typisierte Fahrzeuig wieder nach A zurückkauft und anmeldet - ist dann die Typisierung gültig oder muß ich dann in Wien erst wieder zur MA46? Bzw. wird das dann anerkannt überhaupt? Wie ist das mit den Abgaswerten? Und braucht Ihr in D eigentlich eine Freigabe von VW zum Typisieren?
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