Anspruch auf die Leistung verjährt glaub ich nach 2 Jahren wenn ich mich net täusch, weiß ich aber net genau, kann man aber im BGB nachlesen.
Nachdem es bloss ein Werkvertrag war, kann er nur die reparierten und ausgetauschten Teile in Rechnung stellen incl. Arbeitszeit, nicht das Fehlersuchen
Hab ich glaub irgenwann mal gelernt