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Alt 30.08.2012, 11:27
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Standard Versicherung übernehmen/ Prozente umschreiben / SF-Klasse übertragen

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage die bestimmt auch viele andere Interessieren könnte. Ich möchte gerne in der Versichrung möglichst günstig fahren (wer will das nicht ^^) und habe momentan das Glück dass mein Golf als 2tes Auto auf meine Oma läuft auf 35% da sie immer einen 2ten Wagen angemeldet hatten und die % damit schön runter gedrückt haben (Ihr eigenes Auto ist auch auf 35%).

Mir ist zu Ohren gekommen dass ich die kompletten % des Zweitwagens irgendiwe übernehmen kann. (Also nicht dass ich 3 Jahre gefahren bin und dann anteilig was ich selber hätte Fahren können als Rabatt mitnehmen, damit ich bei meiner ersten Versicherung dann nicht bei 150% sondern 100% oder so einsteige. ) Sondern dass ich wirklich die 35% bekomme, gut ich würd auch 50% nehmen oder so wenn es dann heißt, ne weil unter 25 Jahren da geht 35% nicht.

Es machen wohl SEHR wenige Versicherungen nur, aber es muss gehen. (Es ging auch als mein Opa vor einem Jahr verstorben ist, das meine Oma die komplette Versicherung übernommen hat (samt der % für 1 und 2 Wagen) obwohl sie nie ein Auto auf sich angemeldet hatte, nur über meinen Opa. Obwohl das warscheinlich noch was anderes ist.)

Ich würde auch die komplette Versicherung übernehmen wenn nötig, und dann beide Autos halt über mich versichern, also 1tes Auto von meiner Oma und 2tes mein Golf. Lieber wäre mir wenn ich ne Extra Versicherung bekommen könnte wo die 35% drin sind damit ich ein anderes Auto dann mit so einer Knebel-Versicherung auch auf 35% versichern könnte bei mir als 2t Wagen. (Über Sinn und Unsinn so einer Knebel-Versicherung bitte keine Diskussion)

Klingt kompliziert, aber habt ihr verstanden wie ich das mein?^^

Hat doch bestimmt schonmal jemand von euch gemacht oder?
(Wenns da keine Legal möglichkeit gibt, gerne auch per PN wie es anders geht ^^)

LG



Geändert von Yuna (30.08.2012 um 13:25 Uhr)
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Alt 30.08.2012, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Da würde ich mich bei der Versicherung kundig machen, jede Versicherung macht es anderst.

Somit sagt einer dir ja das geht bei der Versicherung X und du bist bei der Versicherung Y die machen es wiederum nicht ode umgekehrt.
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Alt 30.08.2012, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Was du dir vorstellst wird nicht funktionieren. Die Schadenfreiheitsklasse gilt nicht für das Auto sondern für den Versicherungsnehmer.

Es ist aber möglich SF-Rabatt zu übertragen. Aber ob deine Oma das will...
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Alt 30.08.2012, 11:50      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Man kann aber die % übernehmen das weis ich ein Bekannter hat es auch gemacht aber da waren es die % vom zweitwagen
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Alt 30.08.2012, 12:21      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Herbi Beitrag anzeigen
Was du dir vorstellst wird nicht funktionieren. Die Schadenfreiheitsklasse gilt nicht für das Auto sondern für den Versicherungsnehmer.

Es ist aber möglich SF-Rabatt zu übertragen. Aber ob deine Oma das will...
das quatsch....

1) rabatte können sehr wohl von person x auf person y übertragen werden!
2) kommts auf deine versicherung drauf an. jede handelt anders...
3) MEINE versicherung schreibt vor:
- übertragen geht nach 4 jahren
- übertragen geht nur innerhalb der familie bei verwanten 1. grades. somit währe bei mir nix mit omi...

wiegesagt frag bei DEINER versicherung nach. bei vielen direktversicherungen geht es NICHT.
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Alt 30.08.2012, 12:27      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Ja deswegen frage ich ja ob jemand weiß bei welcher Verischerung das geht? Ich würde entweder nur die vom 2t Wagen nehmen oder direkt die ganze Versicherung, würde Oma mit machen ;-) Lieblingskind

GGf wechselt man dann halt zu der Versicherung die das macht und lässt es dann umschreiben ^^
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Alt 30.08.2012, 12:29      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Mein Bruder hat die Zweitwagenprozente von mein Vater bekommen und der war damals bei der Allianz
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Alt 30.08.2012, 12:31      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Ok sehr gut, da hab ich ja schonmal die erste wo das generell möglich ist, ob in meinem Fall oder nicht muss ich dann klären, aber generell klappts da.

Sonst noch jemand der das schon gemacht hat? Weiß bei welcher Versicherung es unter welchen Umständen geht?
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Alt 30.08.2012, 12:34      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Es kann sich aber mit der Zeit viel ändern, aber grob hast du schon einmal etwas
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Alt 30.08.2012, 12:37      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Ja mir gehts ja prinzipiell erstmal darum zu wissen ob das schon jemand gemacht hat, wer und wo. Alles genauere muss ich dann klären.
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Alt 30.08.2012, 12:45      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Yuna Beitrag anzeigen
Ok sehr gut, da hab ich ja schonmal die erste wo das generell möglich ist, ob in meinem Fall oder nicht muss ich dann klären, aber generell klappts da.

Sonst noch jemand der das schon gemacht hat? Weiß bei welcher Versicherung es unter welchen Umständen geht?
sorry aber es spielt doch keine rolle wo das geht?! bei welcher versicherung bist du den? wen du alles kpndigen willst dann geht das eh nur zum november. und du weisst ja nichtmal obs bei deiner geht. deshalb: FRAG deinen versicherungsfachverkäufer.

und nochmals: bei meiner (auch allianz) geht nur verwante 1. grades. und deine omi is eben 2. grades. somit hatsichs.

ach ja und warum ist das so? weils früher (wo eben alles besser war) man die % von opi verkauft hat. da spielte es keine rolle wer das war. man hat in kleinanzeigen runtergefahrene % für 1000dm angeboten. hats einer gezahlt dann wurden opas % auf einen wildfremden umgeschrieben. da die versicherungen aber 0,1% mehr dividende auszahlen wollte wurde dem ein riegel vorgeschoben.

ich wiederhol mich gerne: FRAG BEI DEINER VERSICHERUNG!
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Alt 30.08.2012, 12:52      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Yuna Beitrag anzeigen
Ja mir gehts ja prinzipiell erstmal darum zu wissen ob das schon jemand gemacht hat, wer und wo. Alles genauere muss ich dann klären.
Ich denke nicht, dass du wen finden wirst, der das gemacht hat. Mir ist keine Versicherung bekannt die eine Ausnahme bei der SFR-Übertragung macht, was den Verwandtsschaftsgrad anbelangt. Es ist also nur zwischen 1. Grad möglich.
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Alt 30.08.2012, 12:58      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Yuna Beitrag anzeigen
Mir ist zu Ohren gekommen dass ich die kompletten % des Zweitwagens irgendiwe übernehmen kann. (Also nicht dass ich 3 Jahre gefahren bin und dann anteilig was ich selber hätte Fahren können als Rabatt mitnehmen, damit ich bei meiner ersten Versicherung dann nicht bei 150% sondern 100% oder so einsteige. ) Sondern dass ich wirklich die 35% bekomme, gut ich würd auch 50% nehmen oder so wenn es dann heißt, ne weil unter 25 Jahren da geht 35% nicht.

Es machen wohl SEHR wenige Versicherungen nur, aber es muss gehen. (Es ging auch als mein Opa vor einem Jahr verstorben ist, das meine Oma die komplette Versicherung übernommen hat (samt der % für 1 und 2 Wagen) obwohl sie nie ein Auto auf sich angemeldet hatte, nur über meinen Opa. Obwohl das warscheinlich noch was anderes ist.)
Dass du die kompletten Prozente übernehmen kannst, wird nicht gehen. Bei deiner Oma war das wohl möglich, weil sie den Führerschein entsprechend lang genug hatte. Aber du bekommst nur so viele Schadenfreie Jahre gutgeschrieben, wie du auch den Führerschein hast. KEINE Versicherung handhabt das anders!
Und einsteigen tust du meist mit 140% bzw. 100% (je nach Versicherung).
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Alt 30.08.2012, 13:02      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
sorry aber es spielt doch keine rolle wo das geht?! bei welcher versicherung bist du den? wen du alles kpndigen willst dann geht das eh nur zum november. und du weisst ja nichtmal obs bei deiner geht. deshalb: FRAG deinen versicherungsfachverkäufer.

und nochmals: bei meiner (auch allianz) geht nur verwante 1. grades. und deine omi is eben 2. grades. somit hatsichs.

ach ja und warum ist das so? weils früher (wo eben alles besser war) man die % von opi verkauft hat. da spielte es keine rolle wer das war. man hat in kleinanzeigen runtergefahrene % für 1000dm angeboten. hats einer gezahlt dann wurden opas % auf einen wildfremden umgeschrieben. da die versicherungen aber 0,1% mehr dividende auszahlen wollte wurde dem ein riegel vorgeschoben.

ich wiederhol mich gerne: FRAG BEI DEINER VERSICHERUNG!
Wieso spielt es keine Rolle wo das geht, für mich ja. Ich habe doch geschrieben mir geht es hier um Erfahrungswerte, wer das schonmal gemacht hat und bei welcher Versicherung. Dass ich genaueres erfragen muss hab ich glaube ich aber auch schon 3 mal geschrieben. Und was hat der November damit zu tun? Habe ich irgendwo ein Datum oder ähnliches geschrieben? Ich möchte mir erstmal Infos einholen was wo möglich ist, ist doch nicht verboten oder????

Zitat:
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Ja mir gehts ja prinzipiell erstmal darum zu wissen ob das schon jemand gemacht hat, wer und wo. Alles genauere muss ich dann klären.
Und nur darum geht es!!!

Zitat:
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Ich denke nicht, dass du wen finden wirst, der das gemacht hat. Mir ist keine Versicherung bekannt die eine Ausnahme bei der SFR-Übertragung macht, was den Verwandtsschaftsgrad anbelangt. Es ist also nur zwischen 1. Grad möglich.
Na das ist doch schonmal eine Aussage, also gibts wohl mehr versicherungen die es innerhalb der Familie machen aber nich weiter als 1ten Grad. Dann suche ich alle bekannten Versicherungen wo es innerhlab des ersten geht, eventuell kann man da ja noch was machen.

Zitat:
Zitat von JayJay Beitrag anzeigen
Dass du die kompletten Prozente übernehmen kannst, wird nicht gehen. Bei deiner Oma war das wohl möglich, weil sie den Führerschein entsprechend lang genug hatte. Aber du bekommst nur so viele Schadenfreie Jahre gutgeschrieben, wie du auch den Führerschein hast. KEINE Versicherung handhabt das anders!
Und einsteigen tust du meist mit 140% bzw. 100% (je nach Versicherung).
DOCH das ist eben möglich!! Nur die Frage ist wo und wie ^^
Yuna ist offline  

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Alt 30.08.2012, 13:03      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Übernahme aus Verträgen Dritter [Bearbeiten]


Nur wenige Gesellschaften erlauben die freie Rabattübertragung von Jedermann. Es kommt vielmehr darauf an, wie das Verhältnis des Rabattabgebenden zum Rabattübernehmenden ist. [1] Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist die Rabattübertragung von einem Dritten (Abgebender) auf eine andere Person (Übernehmender), gemäß TB26 (früher TB28, nur dann möglich, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Der Übernehmende muss glaubhaft machen, dass er das Fahrzeug des Abgebenden nicht nur gelegentlich gefahren hat.
  • Der Abgebende muss dieser Übertragung zustimmen. Jedoch ist auch eine Übertragung nach dem Tod des Abgebenden, durch Vorlage einer Sterbeurkunde, möglich.
  • Der Abgebende muss Ehepartner, Lebenspartner, Elternteil, Kind oder juristische Person sein. Bei häuslicher Gemeinschaft kann der Abgebende auch den SF-Rabatt an Großeltern, Enkel, Geschwister oder eheähnlich lebende Lebenspartner abgeben. Eine Personengruppe hat auch die Möglichkeit, SF-Rabatt zu erhalten. Es sind Mitarbeiter einer Firma oder die Firmeninhaber, wo gewerbliche KFZ-Verträge vorhanden sind.
Die Höhe des übernehmbaren Rabattes richtet sich dann nach einer fiktiven Berechnung mit dem identischen Vertrags- und Schadenverlauf. So kann der Übernehmende nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen wie er auch tatsächlich hätte erreicht haben können. Beispiel:
  • Hat der Übernehmende erst drei Jahre den Führerschein, so kann er auch nur maximal drei Jahre übernehmen. Die Differenz zum eventuell tatsächlich höheren SF-Rabatt des Abgebenden verfällt ersatzlos und kann auch nicht auf weitere Personen aufgeteilt werden.
Weitere wichtige Informationen:
  • Achtung, bei der Übernahme des SF-Rabattes werden auch die Schäden des Übergebers dem Übernehmer bei seiner Einstufung in die SF- Klasse zugerechnet. Der Übernehmer wird so gestellt, als hätte er den Vertrag abgeschlossen und die Schäden selbst produziert. Übernommen wird nur der Zeitraum, in welchem man das Fahrzeug überwiegend genutzt hat. Das bedeutet Voraussetzung ist natürlich die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit. Folglich ist sowohl der Besitz der Fahrerlaubnis, als auch kein Fahrverbot für die entsprechende Zeit Voraussetzung.
  • Eine Teilung (Splitting) des SF-Rabattes des Abgebenden ist nicht möglich!
  • Die Rückübertragung (wieder auf den Abgebenden) kann schwierig werden – verständlich, da ja bei der ersten Übertragung glaubhaft gemacht wurde, dass der Übernehmende hauptsächlich das Fahrzeug gefahren hat. So wäre dann auch eine Glaubhaftmachung, dass wiederum der Abgebende nun doch hauptsächlich das Fahrzeug gefahren hat, unsinnig. Jedoch ist es später, beispielsweise nach 5 Jahren, möglich, ebendiesen Zeitraum (die 5 Jahre) wieder zurück zu übertragen. Ein eventueller Rest verfällt dann wieder.
  • Auch ist Vorsicht bei der Übertragung auf eine juristische Person geboten. Dies ist zwar, unter Umständen, bei Geschäftsfahrzeugen interessant. Jedoch kann es bei einer eventuell späteren Rückübertragung, weil unter Umständen kein rechtlicher Anspruch (auf das Firmenvermögen) mehr besteht, rechtliche Komplikationen geben.

Geändert von 4 Golfer (30.08.2012 um 13:14 Uhr)
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Alt 30.08.2012, 13:05      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Yuna Beitrag anzeigen
Na das ist doch schonmal eine Aussage, also gibts wohl mehr versicherungen die es innerhalb der Familie machen aber nich weiter als 1ten Grad. Dann suche ich alle bekannten Versicherungen wo es innerhlab des ersten geht, eventuell kann man da ja noch was machen.
Soweit mir bekannt machen das ALLE Versicherungen. Also die Übertragung des Rabattes (Prozente werden nicht übertragen, da von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich).
Versuchen kannst du es natürlich, aber ich denke du wirst keinen Erfolg haben. Wir lehnen so etwas auch gnadenlos ab (ja, ich arbeite bei einer Versicherung).
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Alt 30.08.2012, 13:07      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das ist allerdings ja das übertragen der "angerechneten" Prozente. Ich rede ja von ALLEN Prozenten.

Nochmal zur Verdeutlichung, ich möchte nicht statt 150 auf 100% fahren weil ich 3 Jahre bei oma mitgefahren bin und das nachweisen kann und daher das "angerechnet" bekomme.

Ich möchte quasi die Versicherung übernehmen. Wenn Möglich nur die für den 2t Wagen, wenn nötig aber den ganzen Vertrag mit beiden Wagen und allen Prozenten...

Geändert von Yuna (30.08.2012 um 13:09 Uhr)
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Alt 30.08.2012, 13:07      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Was für ein Quatsch da manchmal steht....eine TB26 ist die Übertragung der Rabatte bei Fahrzeugen oder Versichererwechsel. Bei Personenübertragung nennt sich das TB28
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Alt 30.08.2012, 13:08      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Ja das ist allerdings ja das übertragen der "angerechneten" Prozente. Ich rede ja von ALLEN Prozenten.
Was heißt ALLE Prozente?
Und wie gesagt, es werden Rabatte übertragen. Keine Prozente.
SFR 7 kann bei Versicherung A 85% sein und bei Versicherung B 90%, deswegen macht diese Betitelung wenig Sinn.
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Alt 30.08.2012, 13:11      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Okay von dem Fachchinesisch hab ich keine Ahnung. Dann möchte ich halt die SF KLasse 30 übernehmen.


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