Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 01.01.2013, 20:05
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von DeadMan
 
Registriert seit: 10.10.2008
Highline
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 347
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard Autoverkauf

Hi, ich will die Tage meinen Golf4 verkaufen, ich muss dazu sagen dass er nicht mehr der jüngste ist und daher den einen oder anderen Mangel aufweist.
Deswegen will ich den Kaufvertrag den alt bekannten Satz "Gekauft wie gesehen" reinschreiben um mich rechtlich vor späteren Reklamationen wie "du hast nicht erwähnt dass das Getriebe mangelhaft ist" oder sonstigem zu schützen.

Ist der Satz "gekauft wie gesehen" noch legal? Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass man das so nicht mehr in einen Autokaufvertrag reinschreiben darf.


DeadMan ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2013, 20:13      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Kris1337
 
Registriert seit: 24.09.2012
VW Golf 4 1.9 TDI GTI
Ort: Bad Freienwalde
Verbrauch: -
Motor: 1.9 CL ARL 110KW/150PS 09/00 -
Beiträge: 1.146
Abgegebene Danke: 19
Erhielt 80 Danke für 72 Beiträge

Standard

Ich als Käufer würde gleich skeptisch werden, wenn gleich einer sagt gekauft wie gesehen . Aber ich schreibe das auch im Kaufvertrag rein um mich abzusichern.... Kann nicht Schaden..
Kris1337 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2013, 20:23      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2012
Ort: Kaufungen bei Kassel
Verbrauch: ??
Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 145
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 12 Danke für 11 Beiträge

Standard

Schau dir mal den Vordruck von Mobile.de an, da brauchste nichts mehr nachträglich dazuschreiben
sbox30 ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 01.01.2013, 20:47      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Robson
 
Registriert seit: 16.12.2010
Golf IV .:R32
Ort: Potsdam
Motor: 3.2 R32 BJS USA
Verbrauch: 8,6 Liter
Beiträge: 277
Abgegebene Danke: 10
Erhielt 12 Danke für 12 Beiträge

Robson eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Das alles nützt dir überhaupt nichts, wenn der Käufer dir nachweisen kann, dass du von dem Mangel wusstest und unter Vorsatz getäuscht hast.
Robson ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 01.01.2013, 21:00      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tds-Francis
 
Registriert seit: 26.09.2011
Golf IV
Ort: Fürstenwalde
LOS-FK xx
Verbrauch: 8l
Motor: 1.4 AXP 55KW/75PS 05/00 - 10/01
Beiträge: 856
Abgegebene Danke: 106
Erhielt 49 Danke für 47 Beiträge

Ebayname von Tds-Francis: Tds-Francis
Standard

Hier mal nen Ausschnitt ;

das sagt der ADAC

"Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Vertrag Exklusiv für Mitglieder. Bitte loggen Sie sich ein. ).

Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden.

Bei vom Verkäufer handschriftlichen Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden - aufgenommen werden:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch für seine ausdrücklichen Zusagen oder bei nachweisbarer Arglist.

Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" ? oder "wie besichtigt und Probe gefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können.

Hinweis: allein aus der Tatsache, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, darf nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss geschlossen werden. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im Allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung!
Tds-Francis ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2013, 08:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
V5 Fahrer
 
Registriert seit: 27.02.2006
T4 Tdi Multivan
Ort: Kemtau
ERZ
Verbrauch: 7,3
Beiträge: 1.798
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 6 Danke für 4 Beiträge

country eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von country: holzwurmhahn
Standard

Trotz allem kann der Käufer Vorsatz unterstellen falls Mängel am Fahrzeug sind, welche vom Verkäufer arglistig verschiegen wurden.
country ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2013, 11:17      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von country Beitrag anzeigen
Trotz allem kann der Käufer Vorsatz unterstellen falls Mängel am Fahrzeug sind, welche vom Verkäufer arglistig verschiegen wurden.
richtig!

deshalb alle mängel in den vertrag reinschreiben, adac mustervertrag nehmen "ohne sachmangelhaftung" und gut is.
onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2013, 13:52      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von TheUnnamed
 
Registriert seit: 28.11.2011
Golf 5 GTI
Ort: Krefeld
Beiträge: 613
Abgegebene Danke: 26
Erhielt 56 Danke für 54 Beiträge

Standard

so war es ja auch bei mir!

ich habe mein auto ende märz letzen jahres gekauft und dann war im juli ein schaden von 2200€ an dem auto! (falsches getriebe, motor hing schief etc.)
wir haben natürlich einen anwalt hinzugezogen und am ende 1600€ wieder bekommen trotz des Mobile.de vertrages

also weiterhin vorsichtig mit sowas!


TheUnnamed ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
FrE3WaY Golf4 10 23.11.2008 12:21
pepediegurke VW Themen 4 24.11.2007 16:30


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:10 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben