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Wir reden über eine Rohkarosse, ohne FIN. (Ist ja als Ersatzteil über VW beziehbar). In der Karosse war noch nie eine Fahrgestellnummer. Demnach auch nicht geklaut, oder sonst was. Die FIN im alten Rahmen, wird beim umtragen "vernichtet", damit es das Auto nicht zweimal gibt. Wie soll ich jetzt Vorgehen, wenn der Prüfer es mir doch so aufgetragen hat? Ich kann deine Aussage nicht ganz nachvollziehen. Meiner Meinung (!) nach ist es egal wer die Nummer da rein macht, also wer auf den Hammer haut. Und der Prüfer bestätigt es ja mit seinem Sonderstempel. Was soll ich machen? Edit: so nebenbei, Paragraph 59 der stvzo beschäftigt sich übrigens mit dem Thema. http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#59 Geändert von Stinki (31.01.2013 um 21:12 Uhr) |
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5-Zylinder Turbo ftw. Registriert seit: 05.10.2008 2xMK4 & MK3 Motor: 1.4 AMF 55KW/75PS 10/99 - 10/01
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COol! Was kostet denn so eine neue Karosse? Und wo kann ich mir eine kaufen?
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Ja schon.. wurde ja oben schon genannt. Mich interessiert, wo der Stinki seine neue blanco Karosse her hat.. ![]() |
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Und zurück zu meiner FIN. Wenn der Prüfer sich den Nachweise nicht kopiert, kann später niemand sagen es hätte ihn nicht gegeben, denn sonst hätte er nicht seinen Segen erteilt. Im Prinzip geht es ja nur darum, ob der Prüfer, oder ich zum Hammer greife. Und wenn ich es nicht darf (was ja gut sein kann) dann brauche ich das nur aus einer seriösen Quelle, damit ich ihm das schonend beibringen kann und er mich nicht gleich für total bekloppt hält und mich vom Hof jagt. | ||
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Ich habe vor Jahren(2001) in meiner alten Heimat mal beim TÜV nachgefragt, wie das dort abläuft, weil ich damals den Wasserfangkasten entfernen wollte (Scirocco II). Der Prüfer meinte - einfach umschlagen, er siegelt es dann ab. Sicherheitshalber rief ich mal beim Straßenverkehrsamt an und fragte dort nach. Das gab gleich eine Riesenwelle und ich durfte bei der Chefin vorsprechen. Dort wurde mir gesagt, dass der TÜV dies selbst nur mit einer Umschlaggenehmigung dürfte, selbst machen gehe schon mal gar nicht - man würde mir bei sowas den Wagen direkt still legen. Mal eben Umschlagen aus Umbaugründen auch nicht, nur wenn der Kasten weggefault wäre im Rahmen der Instandsetzung. Die Umschlaggenehmigung würde das Straßenverkehrsamt nur ausstellen, wenn es glaubhaft gemacht werden könne, das dies auch wirklich und tatsächlich notwendig ist. Im Falle einer neuen Karosse wäre der Weg vermutlich der Gleiche. Frag doch einfach mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt - Zulassungsbehörde - nach und lass Dir den Verfahrensweg dort erklären. Das erleichtert Dir 1. jegliche Argumentation und 2. bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Stinki (31.01.2013) |
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5-Zylinder Turbo ftw. Registriert seit: 05.10.2008 2xMK4 & MK3 Motor: 1.4 AMF 55KW/75PS 10/99 - 10/01
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Wenn sowas überhaupt gemacht wird, dann bei einem nahzu neuen Fahrzeug und das macht dann gewiss ein Autohaus. Und genau da würde ich mal anfragen. | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu TDI-GTI-4-Motion für den nützlichen Beitrag: | Stinki (31.01.2013) |
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Ja vermutlich ist die Geschichte tatsächlich recht unüblich. Trotzdem möchte ich den Wagen legal wieder zulassen. | |
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Gast
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Dann trage deine Bedenken einfach da vor und lass Dir offiziell sagen, wer das machen darf. Und es ist ja auch so, dass es von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ist, wie die Buchstaben eingebracht werden. Teils geschlagen, teils gelastert, teils geätzt. Der Varianten gibt es viele. Manche sehen aus, wie selbst gemacht. Daher - geh sicher und lass es Dir von der Zulassungsstelle sagen, dass Du es machen darfst - oder der TÜV es machen soll. Das ist ein Telefonat und Du sparst Dir das alles hier. Geändert von Stephan L. (31.01.2013 um 23:01 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Stinki (31.01.2013) |
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| ![]() Ok, das scheint wirklich das sinnvollste zu sein. So wird's gemacht. Ich werde mich melden, wenn es Neuigkeiten gibt. Vielen Dank für die rege Diskussion. Noch ein kleiner Nachtrag: Man benötigt von der Zulassungsstelle eine Einschlagerlaubnis (unter dem Suchbegriff liefert google auch ein paar plausible Ergebnisse), die per Antrag ausgestellt wird. Hier ein Beispielantrag: http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R22HP204HGILDE/$file/kfz_identitaet.pdf Das klärt zwar noch nicht die Ausgangsfrage, bringt aber etwas Licht ins dunkle. Nachtrag 2: doch eigentlich wird doch geklärt wer die Nummer reinhauen darf. Dort steht nämlich "Ich beantrage deshalb, die auf dem Ersatzrahmen neu eingeschlagene FIN durch einen berechtigten Kfz.-Sachverständigen begrenzen zu lassen." Bleibt höchstens noch zu klären, ob irgendwelche Schlagzahlen ausreichen. Geändert von Stinki (31.01.2013 um 23:40 Uhr) |
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So, ich möchte das Thema hier noch abschließend ergänzen. Der Wagen hat mittlerweile seine FIN ganz offiziell bekommen und ist angemeldet. Um eine Rohkarosse (oder auch eine Tauschkarosse mit vorhandener FIN) in sein vorhandenes Fahrzeug als Ersatzteil einbauen zu dürfen, benötigt man eine Einschlaggenehmigung von der Zulassungsstelle. Liegt diese Genehmigung vor, kann ein staatlich anerkannter Sachverständiger die neu eingeschlagene FIN beglaubigen. Der Sachverständige begrenzt die bereits eingeschlagene Nummer vorne und hinten mit einem Stempel. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die FIN aus der alten Karosserie entwertet wird (FIN rausschneiden, oder durch X-en). Es ist ratsam alles im Vorfeld mit dem Prüfer zu besprechen und die einzelnen Arbeitsschritte abzuklären. Wir haben eine gute Fotodokumentation gemacht, an der alles plausibel nachvollziehbar ist. Es ist übrigens egal, welche Schlagzahlen verwendet werden. Hauptsache man kann es lesen und nicht ohne weiteres wieder entfernen. Ich wünsche euch frohes Schrauben! Gruß, Christian |
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