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Alt 31.01.2013, 19:57
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Standard Fahrgestellnummer - Welche Schlagzahlen?

Hallo zusammen,

Kann mir jemand sagen welche Schlagzahlen original für die FIN bei VW genutzt werden? Also Höhe und Breite.
Wenn die Nummer nachgeschlagen (Rahmenwechsel) wird, muss dann ein gleiches Zahlenformat genommen werden, oder geht auch ein anderes?

Der TÜV-Prüfer will nur Anfangs- und Endzeichen setzen.

Freundliche Grüße, Christian


Stinki ist offline  

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Alt 31.01.2013, 20:34      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Aussage vom TÜV-Prüfer war, dass wir die reine FIN Stempeln und er dieses komische Zeichen vorne und hinten setzt. Dann wird der Rahmenwechseln in die Papiere übernommen.
Im Internet ist das Vorgehen so auch häufiger beschrieben. Was ist jetzt richtig? Hast du ne Quelle?

Und warum gehört sowas nicht in ein öffentliches Forum? Ich will und werde nichts illegales machen.

Wer darf denn die FIN Stempeln?

Geändert von Stinki (31.01.2013 um 20:37 Uhr)
Stinki ist offline  

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Alt 31.01.2013, 21:04      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Wir reden über eine Rohkarosse, ohne FIN. (Ist ja als Ersatzteil über VW beziehbar). In der Karosse war noch nie eine Fahrgestellnummer.

Demnach auch nicht geklaut, oder sonst was. Die FIN im alten Rahmen, wird beim umtragen "vernichtet", damit es das Auto nicht zweimal gibt.

Wie soll ich jetzt Vorgehen, wenn der Prüfer es mir doch so aufgetragen hat?
Ich kann deine Aussage nicht ganz nachvollziehen. Meiner Meinung (!) nach ist es egal wer die Nummer da rein macht, also wer auf den Hammer haut. Und der Prüfer bestätigt es ja mit seinem Sonderstempel.
Was soll ich machen?

Edit: so nebenbei, Paragraph 59 der stvzo beschäftigt sich übrigens mit dem Thema. http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#59

Geändert von Stinki (31.01.2013 um 21:12 Uhr)
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Alt 31.01.2013, 21:10      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stinki Beitrag anzeigen
(Ist ja als Ersatzteil über VW beziehbar)
Nicht ist sondern war, die is schon seit jahren entfallen.
Normal kannst eine Karosse auch ned einfach so wie jedes andere Teil bestellen. Das ganze is dokumentationspflichtig für den Händler, da muss Ausweis usw. vorgelegt werden.

Wie die Karosse dann allerdings geliefert wird, weiß ich auch ned. Denke aber die hat ne neue FIN, weil wenn die vom alten rein kommt, passt ja Erstzulassung und die gesamte Historie nicht dazu.

Geändert von TDI-GTI-4-Motion (31.01.2013 um 21:12 Uhr)
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Alt 31.01.2013, 21:42      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Robin, hast du eine Quelle die mir bestätigt, dass nicht jeder stempeln darf, oder das generelle Vorgehen näher beschreibt? Ich kann ja schlecht zum Prüfer rennen und ihm sagen dass er Mist erzählt. Ihr wisst ja selbst wie die ab und an drauf sind.

Zitat:
Der Ablauf zum "umschlagen" einer Nummer ist kompliziert. Ohne Herkunftsnachweis / Freigabe Hersteller oder zb Polizei, geht da gar nichts. Der Tüver muss schliesslich nachvollziehen können was er WO rein "beglaubigt". Wenn der sagt - schlag ma Nummer allein, macht er sich strafbar. Dann könnte JEDER ÜBERALL seine FIN rein hauen und er "nimmt es ab". Ergo völliger Unsinn.
Wo steht das geschrieben? Es muss dem Prüfer doch nur plausibel sein. Sei es, weil viele Zettel vorliegen, oder weil er die Geschichte von Anfang an begleitet hat.

Nur mal angenommen alle Nachweise liegen zum Prüfzeitpunkt vor. Wer will dann im Nachhinein nachweisen können, dass sie nicht Vorlagen? Kopieren tut der sich ja nichts.
Sonst müsste er sich auch jedes schnöde Teilegutachten kopieren und archivieren, um später alles noch nachvollziehen zu können.

Wenn ich den Sonderstempel ohne weiteres nachmachen lassen kann (was ich gar nicht anzweifeln möchte), dann ist es ein leichtes jedem Auto eine neue Identität zu geben. Und mit entsprechender Vorrichtung landet die Nummer so sauber im Blech, dass es niemandem auffallen würde. Wenn man also will, ist ein Identitätswechsel nicht schwer! Aber hier geht es nicht um eine illegale Geschichte!
Stinki ist offline  

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Alt 31.01.2013, 22:02      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stinki Beitrag anzeigen
Sonst müsste er sich auch jedes schnöde Teilegutachten kopieren und archivieren, um später alles noch nachvollziehen zu können.
Gutachten haben eine Gutachtenummer, die bei jeder Eintragung im Zentralcomputer hinterlegt wird. Div. Leute brauchen die nur eingeben und sehen auch Jahre später sofort das Gutachten. Da muss nix kopiert werden.
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Alt 31.01.2013, 22:05      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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COol! Was kostet denn so eine neue Karosse? Und wo kann ich mir eine kaufen?
didgeridoo ist offline  

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Alt 31.01.2013, 22:08      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen
COol! Was kostet denn so eine neue Karosse? Und wo kann ich mir eine kaufen?
Gabs mal bei VW für ich glaub um die 8000€. Aber schon seit min. 2008 nimmer lieferbar.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Alt 31.01.2013, 22:21      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Ja schon.. wurde ja oben schon genannt.
Mich interessiert, wo der Stinki seine neue blanco Karosse her hat..
didgeridoo ist offline  

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Alt 31.01.2013, 22:28      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Gabs mal bei VW für ich glaub um die 8000€. Aber schon seit min. 2008 nimmer lieferbar.
~5600€ (Sie wird/wurde übrigens nicht mit vorgestanzter Nummer geliefert)

Zitat:
Gutachten haben eine Gutachtenummer, die bei jeder Eintragung im Zentralcomputer hinterlegt wird. Div. Leute brauchen die nur eingeben und sehen auch Jahre später sofort das Gutachten. Da muss nix kopiert werden.
Ja richtig, wenn aber ein listiger Mensch das Gutachten manipuliert und der Prüfer sich nur die Nummer merkt, kann er später nicht mehr nachvollziehen, wie er diese Felgen nur auf dem Fahrzeug eintragen konnte... Bei mir hat noch nie ein Prüfer Zettel mit Bildschirmausschnitt verglichen. Um dann aus der Sache rauskommen zu können, müsste er dieser listigen Person die Urkundenfälschung nachweisen. Und das könnte er nur mit einer Kopie, die er nicht hat. (Ich bin keiner von diesen listigen Menschen, sage nur, dass dies ohne Probleme möglich wäre)

Und zurück zu meiner FIN. Wenn der Prüfer sich den Nachweise nicht kopiert, kann später niemand sagen es hätte ihn nicht gegeben, denn sonst hätte er nicht seinen Segen erteilt.

Im Prinzip geht es ja nur darum, ob der Prüfer, oder ich zum Hammer greife. Und wenn ich es nicht darf (was ja gut sein kann) dann brauche ich das nur aus einer seriösen Quelle, damit ich ihm das schonend beibringen kann und er mich nicht gleich für total bekloppt hält und mich vom Hof jagt.
Stinki ist offline  

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Alt 31.01.2013, 22:33      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Ich habe vor Jahren(2001) in meiner alten Heimat mal beim TÜV nachgefragt, wie das dort abläuft, weil ich damals den Wasserfangkasten entfernen wollte (Scirocco II). Der Prüfer meinte - einfach umschlagen, er siegelt es dann ab.

Sicherheitshalber rief ich mal beim Straßenverkehrsamt an und fragte dort nach. Das gab gleich eine Riesenwelle und ich durfte bei der Chefin vorsprechen. Dort wurde mir gesagt, dass der TÜV dies selbst nur mit einer Umschlaggenehmigung dürfte, selbst machen gehe schon mal gar nicht - man würde mir bei sowas den Wagen direkt still legen.

Mal eben Umschlagen aus Umbaugründen auch nicht, nur wenn der Kasten weggefault wäre im Rahmen der Instandsetzung. Die Umschlaggenehmigung würde das Straßenverkehrsamt nur ausstellen, wenn es glaubhaft gemacht werden könne, das dies auch wirklich und tatsächlich notwendig ist.

Im Falle einer neuen Karosse wäre der Weg vermutlich der Gleiche. Frag doch einfach mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt - Zulassungsbehörde - nach und lass Dir den Verfahrensweg dort erklären. Das erleichtert Dir 1. jegliche Argumentation und 2. bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
 

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Stinki (31.01.2013)
Alt 31.01.2013, 22:33      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stinki Beitrag anzeigen
Im Prinzip geht es ja nur darum, ob der Prüfer, oder ich zum Hammer greife. Und wenn ich es nicht darf (was ja gut sein kann) dann brauche ich das nur aus einer seriösen Quelle, damit ich ihm das schonend beibringen kann und er mich nicht gleich für total bekloppt hält und mich vom Hof jagt.
Ich schätze mal, dass hier noch keiner einen offiziellen Karossenwechsel gemacht hat.

Wenn sowas überhaupt gemacht wird, dann bei einem nahzu neuen Fahrzeug und das macht dann gewiss ein Autohaus. Und genau da würde ich mal anfragen.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Stinki (31.01.2013)
Alt 31.01.2013, 22:42      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Im Falle einer neuen Karosse wäre der Weg vermutlich der Gleiche. Frag doch einfach mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt - Zulassungsbehörde - nach und lass Dir den Verfahrensweg dort erklären. Das erleichtert Dir 1. jegliche Argumentation und 2. bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.
Danke. Einen Zettel von der Zulassungsstelle habe ich schon. Von der Seite spricht nichts dagegen. Aber die haben keine Ahnung, wer auf den Hammer hauen darf. Zumindest war davon keine Rede.

Ja vermutlich ist die Geschichte tatsächlich recht unüblich. Trotzdem möchte ich den Wagen legal wieder zulassen.
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Alt 31.01.2013, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Dann trage deine Bedenken einfach da vor und lass Dir offiziell sagen, wer das machen darf.

Und es ist ja auch so, dass es von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich ist, wie die Buchstaben eingebracht werden. Teils geschlagen, teils gelastert, teils geätzt. Der Varianten gibt es viele. Manche sehen aus, wie selbst gemacht.

Daher - geh sicher und lass es Dir von der Zulassungsstelle sagen, dass Du es machen darfst - oder der TÜV es machen soll. Das ist ein Telefonat und Du sparst Dir das alles hier.

Geändert von Stephan L. (31.01.2013 um 23:01 Uhr)
 

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Stinki (31.01.2013)
Alt 31.01.2013, 23:17      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
geh sicher und lass es Dir von der Zulassungsstelle sagen
Ok, das scheint wirklich das sinnvollste zu sein. So wird's gemacht.

Ich werde mich melden, wenn es Neuigkeiten gibt.
Vielen Dank für die rege Diskussion.

Noch ein kleiner Nachtrag:
Man benötigt von der Zulassungsstelle eine Einschlagerlaubnis (unter dem Suchbegriff liefert google auch ein paar plausible Ergebnisse), die per Antrag ausgestellt wird. Hier ein Beispielantrag: http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/N26R22HP204HGILDE/$file/kfz_identitaet.pdf
Das klärt zwar noch nicht die Ausgangsfrage, bringt aber etwas Licht ins dunkle.


Nachtrag 2: doch eigentlich wird doch geklärt wer die Nummer reinhauen darf. Dort steht nämlich "Ich beantrage deshalb, die auf dem Ersatzrahmen neu eingeschlagene FIN durch einen berechtigten Kfz.-Sachverständigen begrenzen zu lassen."

Bleibt höchstens noch zu klären, ob irgendwelche Schlagzahlen ausreichen.

Geändert von Stinki (31.01.2013 um 23:40 Uhr)
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Alt 29.03.2013, 10:57      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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So, ich möchte das Thema hier noch abschließend ergänzen.

Der Wagen hat mittlerweile seine FIN ganz offiziell bekommen und ist angemeldet.

Um eine Rohkarosse (oder auch eine Tauschkarosse mit vorhandener FIN) in sein vorhandenes Fahrzeug als Ersatzteil einbauen zu dürfen, benötigt man eine Einschlaggenehmigung von der Zulassungsstelle. Liegt diese Genehmigung vor, kann ein staatlich anerkannter Sachverständiger die neu eingeschlagene FIN beglaubigen. Der Sachverständige begrenzt die bereits eingeschlagene Nummer vorne und hinten mit einem Stempel. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die FIN aus der alten Karosserie entwertet wird (FIN rausschneiden, oder durch X-en).
Es ist ratsam alles im Vorfeld mit dem Prüfer zu besprechen und die einzelnen Arbeitsschritte abzuklären. Wir haben eine gute Fotodokumentation gemacht, an der alles plausibel nachvollziehbar ist.

Es ist übrigens egal, welche Schlagzahlen verwendet werden. Hauptsache man kann es lesen und nicht ohne weiteres wieder entfernen.

Ich wünsche euch frohes Schrauben!
Gruß, Christian
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Wir haben es auch so gehandhabt
Originalspritzwand ausschneiden fgst nr neu einschlagen und original spritzwand zur eintragung mitnehmen
war ne sache von 10 min die abnahme


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