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Alt 31.01.2013, 23:43      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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stört aber keinen, und in dem Bereich haben unsere Polizisten garkein Problem kennen sich eh nüsse aus.


Pascal1508 ist offline  

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Alt 01.02.2013, 14:24      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Pascal1508 Beitrag anzeigen
Am besten isses wohl ich holl mir Jubis mit Doppelblinker paar schöne "weiße Birnchen rein" natürlich zugelassene. Und spar mir mal um den daumen 500 euro viel arbeit angst und nerven ! Aber danke für eure zahlreichen antworten
Zu einem ist der Doppelblinkerumbau auch nicht Legal und zu anderen kommste mit 500 € nicht hin.

Neue Version in guten Zustand mit Steuergeräten kannst du mindestens 400 € Rechnen selbst für die Alteversion kannst eigentlich soviel Rechnen und das ist eigentlich günstig. Dazu kommt SWRA mit Kabelbaum auch über Schrott zusammen locker um die 100 € dann die ALWR rund 200-300 € da bist du schon bei knappen 800 €

Dann brauchst du vielleicht neue Brenner, neue Standlichter, neue Fernlichter und neue Blinker dann biste auch nochmal locker 150 € los wenn was gutes ist. Blinker von Philipps rund 16-20 € das selber als Standlicht 12 € und Fernlicht dieser marke kostet ein gutes auch schnell an die 40 € plus die Brenner....

Ist eben nicht alles Billig und wenn ein Steuergerät nen abgang macht kannst selber gebraucht mit locker rund 100 € rechnen
DJRival ist offline  

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Alt 01.02.2013, 19:01      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn du Xenons fahren willst, dann musst du wohl oder übel ne SWRA und ALWR nachrüsten, alles andere ist PFUSCH und nicht erlaubt ,also entweder nachrüsten, oder sein lassen!
ALEX ist offline  

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Alt 01.02.2013, 19:29      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Bei den ganzen Umbau-Preis-Kalkulationen wurde das Wichtigste vergessen: der doppeltgrosse Wasservorratsbehälter.
Für dessen Ein- bzw Ausbau man den Kotflügel abbauen darf, unter Anderem.
Blinker- und Standlicht-Birnen sind auch derbst teuer. Für eine Standlichtbirne am Xenon ruft der Freundliche ca 7€ ab!

nebenbei: Die Beschirmmützten sind in aller Regel Autofreaks und kriegen Nachbaumurks ganz schnell spitz. Alle 2 Jahre Scheinwerfertausch zur HU oder zwischendurch bei Mängelkarte kann auch lästig sein…
Wilhelm ist offline  

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Alt 01.02.2013, 19:36      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Für den grossen Wischwasserbehälter den Kotflügel abschrauben? Seit wann?
didgeridoo ist offline  

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Alt 01.02.2013, 20:10      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
Für dessen Ein- bzw Ausbau man den Kotflügel abbauen darf, unter Anderem.
Was denn noch alles? Am besten noch das Rad und den Motor mal kurz raus holen? Das geht schon ganz locker ohne irgendwas abzubauen..
mk4jan ist offline  

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Alt 01.02.2013, 20:51      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von DJRival Beitrag anzeigen
Habe gerade mit nem Kumpel telefoniert er hat ne Zeitlang beim TÜV gearbeitet.
und da hat der kaffee gekocht? die halle rausgekehrt? klopapier besorgt? bleistifte gespizt?

xenon OHNE alwr und swr ist nicht zulässig, war nie zulässig und wird auch nie zulässig sein. und das weiss sogar mitlerweile auch der hinterste dorf büddel. EGAL was irgendwelche honks bei mt sagen, EGAL welche urban legends im internet rumschwirren.

Zitat:
Das sagt das KBA:

Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß

der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Presse...pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: Home - DEKRA

Das sagt der Tüv:

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp
onkel-howdy ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu onkel-howdy für den nützlichen Beitrag:
Wilhelm (03.02.2013)
Alt 01.02.2013, 21:33      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
xenon OHNE alwr und swr ist nicht zulässig, war nie zulässig und wird auch nie zulässig sein. und das weiss sogar mitlerweile auch der hinterste dorf büddel. EGAL was irgendwelche honks bei mt sagen, EGAL welche urban legends im internet rumschwirren.
und wo warst du kaffe kochen, halle kehren und klopapier besorgen???

fahrzeuge vor 1995 wurden nichtmal mit swra ausgeliefert bzw. müssten auch nicht nachgerüstet werden, war auch schon immer so und wird auch immer so sein. könnt ich nur n kopf schütteln über solche leute, wenn du hier schon rumkackst dann bitte auch richtig das wird sonst peinlich
Schildi4Golf ist offline  

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Alt 01.02.2013, 21:56      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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es geht hier um eine xenon NACHRÜSTUNG, nicht was irgendwann mal gebaut wurde.

lesen, verstehen und DANN posten.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 03.02.2013, 20:01      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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In dem Gutachten steht für Autos vor 2001..... und da gabs Autos ohne ALWR ......

Heißt also so stehts auch im Gutachten, wenn das Auto eine neue Btriebserlaubnis erhält (Alte verbrannt, verloren oder man hat sich damit den ... gewischt) dann ist es möglich, dass man das Xenon ohen ALWR und SWRA eingetragen bekommt.


Du warst wohl eher damals Kaffe holen er ist übrigens KFZ Meister... selbst ich als Lackierer hatte schon Autos mit Xenon ohne ALWR alte Jaguar haben das meines wissens auch so auch ohne SWRA. EIn alter 911er Porsche hat auch kein ALWR obwohl Xenon vorhanden. Ein Smart hat meines standes heute noch keine ALWR aber die kann man auch nicht so beladen dass die was ausmachen würde.

Geändert von DJRival (03.02.2013 um 20:07 Uhr)
DJRival ist offline  

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Alt 03.02.2013, 21:12      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von DJRival Beitrag anzeigen
Heißt also so stehts auch im Gutachten, wenn das Auto eine neue Btriebserlaubnis erhält (Alte verbrannt, verloren oder man hat sich damit den ... gewischt) dann ist es möglich, dass man das Xenon ohen ALWR und SWRA eingetragen bekommt.
sorry ich hab mir jetzt in die hose gemacht vor lachen. wen ich mir erholt hab und ne neue unterhose habe dann post ich nochwas....

ach ja. hast mein letztes posting net gelesen? es geht um NACHRÜSTEN! das es autos gab die vor 2000 gebaut wurden UND keine alwr hatten ist ja nicht aus der welt. ausserdem ist es falsch den in den zettelchen steht "fahrzeuge die vor 2000 mit xenon ausgerüstet waren" und nicht "autos die 2013 umgerüstet werden.

aber egal, geh mit deinem tüv meister wieder an der verdünnung schnuppern und komm weiterhin auf solche spassige ideen.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 03.02.2013, 21:28      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
sorry ich hab mir jetzt in die hose gemacht vor lachen. wen ich mir erholt hab und ne neue unterhose habe dann post ich nochwas....

ach ja. hast mein letztes posting net gelesen? es geht um NACHRÜSTEN! das es autos gab die vor 2000 gebaut wurden UND keine alwr hatten ist ja nicht aus der welt. ausserdem ist es falsch den in den zettelchen steht "fahrzeuge die vor 2000 mit xenon ausgerüstet waren" und nicht "autos die 2013 umgerüstet werden.

aber egal, geh mit deinem tüv meister wieder an der verdünnung schnuppern und komm weiterhin auf solche spassige ideen.
Was muss man nur für ein ... sein um so ne scheiße hier zu schreiben. Habe nie geschrieben das es für jetzt gilt und das nachrüsten möglich ist.

Ich habe geschrieben, dass man dazu eine neue Betriebserlaubnis braucht und das mein Kumpel nicht denkt das irgendein Prüfer das mit Xenon ohne ALWR eintragen würde.

Und wenn du mich schon zitierst dann machs richtig und les auch mal richtig da steht für Autos vor 2000. Wenn du nicht lesen kannst hilft dir da die Volkshochschule. Steht bei mir sogar im ersten Satz direkt das es für Autos vor 2000 gilt.

Edit: In meinem vorherigen Beitrag meinte ich 2000 nicht 2001 hatte da irgendwie 2001 im Kopf.

Dazu warst du wohl dann der der Kaffe holen war ich zitiere:

Zitat:
Zitat von onkel-howdy Beitrag anzeigen
und da hat der kaffee gekocht? die halle rausgekehrt? klopapier besorgt? bleistifte gespizt?

xenon OHNE alwr und swr ist nicht zulässig, war nie zulässig und wird auch nie zulässig sein. und das weiss sogar mitlerweile auch der hinterste dorf büddel. EGAL was irgendwelche honks bei mt sagen, EGAL welche urban legends im internet rumschwirren.

Vor 2000 gab es das oft genug Porsche, Jaguar, und andere

Geändert von DJRival (03.02.2013 um 21:37 Uhr)
DJRival ist offline  

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Alt 03.02.2013, 21:43      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von DJRival Beitrag anzeigen
…Btriebserlaubnis erhält (Alte verbrannt, verloren oder man hat sich damit den ... gewischt) dann ist es möglich, dass man das Xenon ohen ALWR und SWRA eingetragen bekommt. …
Mein Senf zur Sache:

Das ist reinster Unfug.
Eine Betriebserlaubnis … hat VW für seine Golfs beantragt und erhalten (steht in jedem Brief, mit Aktenzeichen und Datum).
Irrtümliche Einträge von Bediensteten des Landratsamts im Fahrzeugbrief/Schein sind rechtlich wertlos. Wenn du bettelst, berichtigen sie es aber ohne Kosten.
Zum Tüv:
Es ist sehr wohl möglich, dass ein Tüvvie Xenon ohne Trallala einträgt. Ebenso ist es möglich, dass selbiger ein MG42 mit Dachlafette einträgt - Schiebedach vorausgesetzt.
Das ist nicht zum Lachen!
Es ist z.B. gängige Praxis, Motorrädern 120dB Standgeräusch „einzutragen”.
Macht einen zufriedenen Biker und bares in die Betriebskasse.
Was ist so ein Eintrag im Falle einer Verkehrskontrolle wert?
Beim MG42 werden sie etwas spitz, die bleichen Kappen. Der Richter gibt dir 3 Jahre o.B., die Knarre geht in die Asservatenkammer.
Bei sonstigen Blödeleien wie unbotmässigem Auspuff oder Xenon ohne Behördensegen (Trallala siehe Howdy) gibt's Mängelkarte und Anzeige, basta.
Und dann kannst du dir mit dem „Eintrag” auf Schein&Brief tatsächlich den Arsch wischen.
Eine Zeit lang hatten Tüvvies tatsächlich Narrenfreiheit. Das ist aber Geschichte.

Zum Jahr 2000: jetzt habe ich auf die Schnelle nirgend in der EG einen Hinweis darauf gefunden, dass das Trallala erst ab 2000 sein muss. Ich durfte bisher davon ausgehen, dass es keine Ausnahmeregeln für alte Fahrzeuge gab. Möglicherweise ist der Irrtum auf die Form der Reinigungsanlage bezogen. D.h. es gab früher diese dubiosen Wischer.
Grundsätzlich muss für eine Beleuchtungsanlage eine e-Nummer beantragt werden. Die ist fahrzeugbezogen, wenn es sich um Abblendlicht/Fernlicht handelt, und sie schliesst die verwendbaren Leuchtmittel ein.
Der Irrtum, bei einigem Nachdenken, lässt sich so begründen: seit ewiger Zeit bis heute sind Zusatzscheinwerfer in Xenon ohne Trallala zulässig. Das hat ja aber nur Sinn bei strassenverkehrsgerechten Sportgeräten. Als „Standard-”Fernlicht taugen Xenons wegen der Einschaltverzögerung nicht, wären aber u.U. erlaubt. Das ist eine Grauzone.

Beim wiederholten Verweis auf Porsche fällt mir ein: die hatten auch mal als Einzige den offiziellen Segen, mit „Adapterringen” H4 in Biluxscheinwerfer einzubauen. Auf solche Stories kann man aber heut nicht mehr zählen.

Geändert von Wilhelm (03.02.2013 um 22:03 Uhr)
Wilhelm ist offline  

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Alt 03.02.2013, 21:48      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Wilhelm Beitrag anzeigen
Mein Senf zur Sache:

Das ist reinster Unfug.
Eine Betriebserlaubnis … hat VW für seine Golfs beantragt und erhalten (steht in jedem Brief, mit Aktenzeichen und Datum).
Irrtümliche Einträge von Bediensteten des Landratsamts im fahrzeugbrief/Schein sind rechtlich wertlos. Wenn du bettelst, berichtigen sie es aber ohne Kosten.
Zum Tüv:
Es ist sehr wohl möglich, dass ein Tüvvie Xenon ohne Trallala einträgt. Ebenso ist es möglich, dass selbiger ein MG42 mit Dachlafette einträgt - Schiebedach vorausgesetzt.
Das ist nicht zum Lachen!
Es ist z.B. gängige Praxis, Motorrädern 120dB Standgeräusch „einzutragen”.
Macht einen zufriedenen Biker und bares in die Betriebskasse.
Was ist so ein Eintrag im Falle einer Verkehrskontrolle wert?
Beim MG42 werden sie etwas spitz, die bleichen Kappen. Der Richter gibt dir 3 Jahre o.B., die Knarre geht in die Asservatenkammer.
bei sonstigen Blödeleien wie unbotmässigem Auspuff oder Xenon ohne Behördensegen (Trallala siehe Howdy) gibt's Mängelkarte und Anzeige, basta.
Und dann kannst du dir mit dem „Eintrag” auf Schein&Brief tatsächlich den Arsch wischen.
Eine Zeit lang hatten Tüvvies tatsächlich Narrenfreiheit. Das ist aber Geschichte.

Es geht in dem Gutachten aber um eine gesamte Betriebserlaubnis für das Fahrzeug also so verstehe ich das und einige mit denen ich mich darüber unterhalten habe auch.

Wenn ein Prüfer Xenon an einem Auto einträgt nach Juli 2000 wo es das selber Auto dann mit ALWR und SWRA gab ist das meines wissens immernoch genau so illegal wie die Eintragung und dafür würde der Prüfer ein Problem bekommen auch wenns viele Polizisten eh nicht checken hier bei uns kennen die sich aber recht gut damit aus.

Edit: Hier aus dem Gutachten bezieht sich für mich ganzklar aufs ganze Auto nicht nur auf die Scheinwerfer

und wurde für das
Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt

Geändert von DJRival (03.02.2013 um 21:52 Uhr)
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Alt 04.02.2013, 03:40      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
woofer4
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hab da auch mal ne frage zum Xenon am G4 hab bei meinem bj2000 ori xenonscheinwerfer drin und am linken scheinwerfer wo der stecker von der alwr hinkommt da hab ich keinen stecker hab schon alles durchgesucht zuerst dachte ich die haben das nächträglich eingebaut aber ich hab sra vorne und hinten an der achse die neigungswinkel sensoren innen kein rädchen am lichtschalter zum verstellen so wie es beim xenon sein soll. Kann mir da jemand helfen
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Alt 04.02.2013, 08:22      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Xenon in Österreich ohne ALWR und SWRA kannst du vergessen.
Ich weiß nicht aus welchem Teil Österreich du kommst, aber in Salzburg wissen die Polizisten genau was Sache ist. Und die Idee mit "dann bau ich die originalen Halogen ein und gut ist" ist leider auch nicht, denn teilweise steht der Prüfzug da oder man fahrt direkt zur LaRe und dann ist keine Zeit mehr zum Umbau.

Außerdem kann man die ALWR ganz einfach testen, beim starten bewegen sich die Scheinwerfer auf und ab, ich glaube nicht - könnt ich jetzt aber auch nicht it 100% sagen um ehrlich zu sein- dass das bei fehlender ALWR auch so ist.
Luki ist offline  

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Alt 04.02.2013, 09:27      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Bewegen tut sich definitiv nix...ich weiß es, mein TT hat auch Xenon, aber eben nicht serienmäßig. Eintragen wird das keiner mit Grips, im schlimmsten Fall ist er genau so dran wie der Fahrer. Wobei der Fahrer eher milder davon kommt, schließlich verlässt er sich als Laie ja auf die Aussagen des Profis. Spätestens wenn ich das erste Mal ne Mängelkarte in der Hand halte, bau ich zurück auf Halogen und gut is.

Im Übrigen kann sich jeder Halbspacken so ein "Gutachten" erstellen...da ist ja noch nichmal ne Unterschrift oder n Stempel drauf. So naiv kann man doch garnicht sein.
Flo1911 ist offline  

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Alt 04.02.2013, 12:59      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
woofer4
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ich komme aber nicht aus österreich!!!
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Alt 04.02.2013, 13:00      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von woofer4 Beitrag anzeigen
ich komme aber nicht aus österreich!!!
... ich habe auch nicht mit dir geschrieben.


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Palo Elektronik, Tacho, Alarmanlagen & ZV 7 27.05.2010 22:05
mBoyens Carstyling 6 07.04.2009 13:21


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