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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.06.2012 Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
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Bei den ganzen Umbau-Preis-Kalkulationen wurde das Wichtigste vergessen: der doppeltgrosse Wasservorratsbehälter. Für dessen Ein- bzw Ausbau man den Kotflügel abbauen darf, unter Anderem. ![]() Blinker- und Standlicht-Birnen sind auch derbst teuer. Für eine Standlichtbirne am Xenon ruft der Freundliche ca 7€ ab! ![]() nebenbei: Die Beschirmmützten sind in aller Regel Autofreaks und kriegen Nachbaumurks ganz schnell spitz. Alle 2 Jahre Scheinwerfertausch zur HU oder zwischendurch bei Mängelkarte kann auch lästig sein… ![]() |
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Kettenspanner Registriert seit: 09.01.2010 ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++ Ort: Stuttgart Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Für den grossen Wischwasserbehälter den Kotflügel abschrauben? Seit wann? ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.09.2009 passat/golf Ort: göppingen Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
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xenon OHNE alwr und swr ist nicht zulässig, war nie zulässig und wird auch nie zulässig sein. und das weiss sogar mitlerweile auch der hinterste dorf büddel. EGAL was irgendwelche honks bei mt sagen, EGAL welche urban legends im internet rumschwirren. Zitat:
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Folgender Benutzer sagt Danke zu onkel-howdy für den nützlichen Beitrag: | Wilhelm (03.02.2013) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.03.2010 Bora Variant Ort: Nähe Chemnitz Verbrauch: 5.4 Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
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fahrzeuge vor 1995 wurden nichtmal mit swra ausgeliefert bzw. müssten auch nicht nachgerüstet werden, war auch schon immer so und wird auch immer so sein. könnt ich nur n kopf schütteln über solche leute, wenn du hier schon rumkackst dann bitte auch richtig das wird sonst peinlich ![]() | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.09.2009 passat/golf Ort: göppingen Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
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es geht hier um eine xenon NACHRÜSTUNG, nicht was irgendwann mal gebaut wurde. lesen, verstehen und DANN posten. |
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Grey Diamond Registriert seit: 23.10.2009 Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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In dem Gutachten steht für Autos vor 2001..... und da gabs Autos ohne ALWR ...... Heißt also so stehts auch im Gutachten, wenn das Auto eine neue Btriebserlaubnis erhält (Alte verbrannt, verloren oder man hat sich damit den ... gewischt) dann ist es möglich, dass man das Xenon ohen ALWR und SWRA eingetragen bekommt. Du warst wohl eher damals Kaffe holen er ist übrigens KFZ Meister... selbst ich als Lackierer hatte schon Autos mit Xenon ohne ALWR alte Jaguar haben das meines wissens auch so auch ohne SWRA. EIn alter 911er Porsche hat auch kein ALWR obwohl Xenon vorhanden. Ein Smart hat meines standes heute noch keine ALWR aber die kann man auch nicht so beladen dass die was ausmachen würde. Geändert von DJRival (03.02.2013 um 20:07 Uhr) |
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ach ja. hast mein letztes posting net gelesen? es geht um NACHRÜSTEN! das es autos gab die vor 2000 gebaut wurden UND keine alwr hatten ist ja nicht aus der welt. ausserdem ist es falsch den in den zettelchen steht "fahrzeuge die vor 2000 mit xenon ausgerüstet waren" und nicht "autos die 2013 umgerüstet werden. aber egal, geh mit deinem tüv meister wieder an der verdünnung schnuppern und komm weiterhin auf solche spassige ideen. | |
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Grey Diamond Registriert seit: 23.10.2009 Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Ich habe geschrieben, dass man dazu eine neue Betriebserlaubnis braucht und das mein Kumpel nicht denkt das irgendein Prüfer das mit Xenon ohne ALWR eintragen würde. Und wenn du mich schon zitierst dann machs richtig und les auch mal richtig da steht für Autos vor 2000. Wenn du nicht lesen kannst hilft dir da die Volkshochschule. Steht bei mir sogar im ersten Satz direkt das es für Autos vor 2000 gilt. Edit: In meinem vorherigen Beitrag meinte ich 2000 nicht 2001 hatte da irgendwie 2001 im Kopf. Dazu warst du wohl dann der der Kaffe holen war ich zitiere: Zitat:
Vor 2000 gab es das oft genug Porsche, Jaguar, und andere Geändert von DJRival (03.02.2013 um 21:37 Uhr) | ||
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.06.2012 Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
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Das ist reinster Unfug. Eine Betriebserlaubnis … hat VW für seine Golfs beantragt und erhalten (steht in jedem Brief, mit Aktenzeichen und Datum). Irrtümliche Einträge von Bediensteten des Landratsamts im Fahrzeugbrief/Schein sind rechtlich wertlos. Wenn du bettelst, berichtigen sie es aber ohne Kosten. Zum Tüv: Es ist sehr wohl möglich, dass ein Tüvvie Xenon ohne Trallala einträgt. Ebenso ist es möglich, dass selbiger ein MG42 mit Dachlafette einträgt - Schiebedach vorausgesetzt. Das ist nicht zum Lachen! ![]() ![]() ![]() Es ist z.B. gängige Praxis, Motorrädern 120dB Standgeräusch „einzutragen”. Macht einen zufriedenen Biker und bares in die Betriebskasse. Was ist so ein Eintrag im Falle einer Verkehrskontrolle wert? Beim MG42 werden sie etwas spitz, die bleichen Kappen. Der Richter gibt dir 3 Jahre o.B., die Knarre geht in die Asservatenkammer. ![]() Bei sonstigen Blödeleien wie unbotmässigem Auspuff oder Xenon ohne Behördensegen (Trallala siehe Howdy) gibt's Mängelkarte und Anzeige, basta. Und dann kannst du dir mit dem „Eintrag” auf Schein&Brief tatsächlich den Arsch wischen. Eine Zeit lang hatten Tüvvies tatsächlich Narrenfreiheit. Das ist aber Geschichte. Zum Jahr 2000: jetzt habe ich auf die Schnelle nirgend in der EG einen Hinweis darauf gefunden, dass das Trallala erst ab 2000 sein muss. Ich durfte bisher davon ausgehen, dass es keine Ausnahmeregeln für alte Fahrzeuge gab. Möglicherweise ist der Irrtum auf die Form der Reinigungsanlage bezogen. D.h. es gab früher diese dubiosen Wischer. Grundsätzlich muss für eine Beleuchtungsanlage eine e-Nummer beantragt werden. Die ist fahrzeugbezogen, wenn es sich um Abblendlicht/Fernlicht handelt, und sie schliesst die verwendbaren Leuchtmittel ein. Der Irrtum, bei einigem Nachdenken, lässt sich so begründen: seit ewiger Zeit bis heute sind Zusatzscheinwerfer in Xenon ohne Trallala zulässig. Das hat ja aber nur Sinn bei strassenverkehrsgerechten Sportgeräten. Als „Standard-”Fernlicht taugen Xenons wegen der Einschaltverzögerung nicht, wären aber u.U. erlaubt. Das ist eine Grauzone. Beim wiederholten Verweis auf Porsche fällt mir ein: die hatten auch mal als Einzige den offiziellen Segen, mit „Adapterringen” H4 in Biluxscheinwerfer einzubauen. Auf solche Stories kann man aber heut nicht mehr zählen. Geändert von Wilhelm (03.02.2013 um 22:03 Uhr) | |
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Grey Diamond Registriert seit: 23.10.2009 Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Es geht in dem Gutachten aber um eine gesamte Betriebserlaubnis für das Fahrzeug also so verstehe ich das und einige mit denen ich mich darüber unterhalten habe auch. Wenn ein Prüfer Xenon an einem Auto einträgt nach Juli 2000 wo es das selber Auto dann mit ALWR und SWRA gab ist das meines wissens immernoch genau so illegal wie die Eintragung und dafür würde der Prüfer ein Problem bekommen auch wenns viele Polizisten eh nicht checken hier bei uns kennen die sich aber recht gut damit aus. Edit: Hier aus dem Gutachten bezieht sich für mich ganzklar aufs ganze Auto nicht nur auf die Scheinwerfer und wurde für das Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt Geändert von DJRival (03.02.2013 um 21:52 Uhr) | |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 26.01.2013 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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hab da auch mal ne frage zum Xenon am G4 hab bei meinem bj2000 ori xenonscheinwerfer drin und am linken scheinwerfer wo der stecker von der alwr hinkommt da hab ich keinen stecker hab schon alles durchgesucht zuerst dachte ich die haben das nächträglich eingebaut aber ich hab sra vorne und hinten an der achse die neigungswinkel sensoren innen kein rädchen am lichtschalter zum verstellen so wie es beim xenon sein soll. Kann mir da jemand helfen
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.01.2006 Golf 4 25 Jahre Golf Ort: Österreich Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02
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Xenon in Österreich ohne ALWR und SWRA kannst du vergessen. Ich weiß nicht aus welchem Teil Österreich du kommst, aber in Salzburg wissen die Polizisten genau was Sache ist. Und die Idee mit "dann bau ich die originalen Halogen ein und gut ist" ist leider auch nicht, denn teilweise steht der Prüfzug da oder man fahrt direkt zur LaRe und dann ist keine Zeit mehr zum Umbau. Außerdem kann man die ALWR ganz einfach testen, beim starten bewegen sich die Scheinwerfer auf und ab, ich glaube nicht - könnt ich jetzt aber auch nicht it 100% sagen um ehrlich zu sein- dass das bei fehlender ALWR auch so ist. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.05.2009 G4 GTI Jubi Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Bewegen tut sich definitiv nix...ich weiß es, mein TT hat auch Xenon, aber eben nicht serienmäßig. ![]() Im Übrigen kann sich jeder Halbspacken so ein "Gutachten" erstellen...da ist ja noch nichmal ne Unterschrift oder n Stempel drauf. So naiv kann man doch garnicht sein. ![]() |
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