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Alt 21.01.2014, 12:50      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Jetzt sind hier aber zwei Aussagen im Raum.^^

Ich bin nämlich immer davon ausgegangen, dass ich ja nur einen Anwalt nehme, der arbeitet ja nicht für meine Versicherung, sondern wird ja nur, durch die Rechtschutzversicherung über die bezahlt?!


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Alt 21.01.2014, 12:54      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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So siehts aus.. der andere hat da glaub was falsch verstanden.

Ich kann dir 100 % versichern das der Anwalt (den du selber wählen kannst) von der versicherung bezahlt wird, selbst wenn du gegen deine eigene versicherung klagst!!

EDIT: Natürlich nur, wenn du dafür auch eine Rechtschutzversicherung hast. Hier müsste es der verkehrsrechtschutz sein.

EDIT: Bevor du dich aber mit der versichrung anlegst, würde ich lieber zum Anwalt gehen der dir belegt das es Diebstahl wäre und nicht nur vandalismus...

Geändert von Phipz87 (21.01.2014 um 13:01 Uhr)
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Alt 21.01.2014, 12:59      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Rechtschutz bin ich in allen Bereichen abgesichert...
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Alt 21.01.2014, 13:03      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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worauf wartest du dann noch Sag deiner Versicherung das du zum Anwalt gehst und die sollen dir die Rechtschutznummer geben...

Vllt knicken die ja dann auch scon ein. Aber dazu am besten beim Hauptsitz anrufen und nicht nur bei so einem Agent. ( Es sei denn der Fall ist noch nicht weitergegeben worden vom Agent. Dann ihm es nutürlich sagen)
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Alt 21.01.2014, 13:04      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Wie gesagt, die wollen sich nur vor den Kosten drücken. Wenn es wirklich Vandalismus gewesen wäre, hätten sie nichtmal die Scheibe ersetzen müssen. Das ist nur eine scheinheilige "nette Geste" in der Hoffnung, dass du es damit als Vandalismus akzeptierst und die Versicherung vor der kompletten Behebung des Schadens bewahrst. Das ist dann die umgekehrte und üblichere Variante des Versicherungsbetrugs, nämlich den Kunden durch rechtlich unbegründete Aussagen von seinen Versicherungsansprüchen abzuhalten. Das ist dann natürlich für riesige Versicherungskonzerne kein ständiger Betrugsversuch, sondern ein akzeptierter Anteil erfolgreicher Geschäftspraxis, und der Gesetzgeber sieht das selten anders...

Gezielter Einbruchversuch durch Aushebeln der Scheibe und anschließendes Einschlagen der Scheibe lässt sich ohne Probleme von der Polizei oder unabhängigen Gutachtern als versuchter Diebstahl einstufen.
Versuchter Mord bleibt auch versuchter Mord, wenn der Täter vor erfolgreicher Beendung der Tat flüchten muss.
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Alt 21.01.2014, 13:08      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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Okay... ich werde das denke ich ernsthaft in Betracht ziehen... jetzt muss ich erstmal alles aufrollen und mir nochmal einen genauen Überblick verschaffen!! Danke auf jeden Fall bisher für eure Ratschläge!!
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Alt 21.01.2014, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Du musst auch nicht unbedingt gleich mit rechtlichen Schritten drohen. Meistens reicht es schon, wenn du einen informierten Eindruck machst und von einer unabhängigen Partei (Polizei, Anwalt, Gutachter, etc.) etwas konkretes vorlegen kannst, was der Einschätzung der Versicherung eindeutig widerspricht. Bevor die einen Rechtsstreit riskieren, werden die erstmal einen eigenen Gutachter schicken. Höchstwahrscheinlich wird der genug Ahnung haben, um es korrekt Einzustufen. Wenn nicht, kann man dann über rechtliche Schritte nachdenken.
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Alt 21.01.2014, 13:26      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Phipz87 Beitrag anzeigen
Naja das ist dann betrug/versicherungsbetrug...

Ich würde es einfahc so machen, lass dir eine rechung schreiben für die Scheibe und den Einbau. Dann gehste auf nen schrottplatz oder ebay und machst das mit der Scheibe selber. Mit dem Gesparten Geld kannst danndie Tür machen lassen.
Aha, und das ist kein Versicherungsbetrug/Steuerbetrug?


Zitat:
Zitat von GolfV5AQN Beitrag anzeigen
Blabla...Egal wodrum es sich auch handelt, sei es Lackierarbeiten die man dann laut deiner Aussage ein wenig zerstören soll, Versicherungen einen Diebstahl melden der garnicht vorhanden ist.. usw...

Mag sein das du sowass gern tust, schön! Aber verleite nicht andere hier das selbe zu machen
Jeder weiß, dass es "illegal" is. Wer es tut, macht es immernoch selbst und nich, weil ich es als Tipp vorgeschlagen habe. Wenns dir nich passt, geh in die Ecke weinen und lass dich von versicherung etc bescheißen. Hier werden ständig illegale Sachen durchgeführt, jeder Zweite hat irgendwas Krummes am Auto und es wird sich gefreut, wenn Polente oder Tüv nix gemerkt hat. Also spiel dich nich so auf, überlies es einfach und gut. BTW, von welchen Lackschäden redest du genau?

Geändert von Flo1911 (21.01.2014 um 13:32 Uhr)
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Flo1911 für den nützlichen Beitrag:
jonne280 (22.01.2014), Phipz87 (21.01.2014)
Alt 21.01.2014, 14:07      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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kommt drauf an wie man es schlussendlich macht. Du kannst die das Geld legal ausbezhalen lassen oder du sagst es wurde repariert und bekommst bissle mehr (letztere weg nachtürlich net ganz legal)

Aber wie du schon eben schön erwähnt hast, es hier halt ein bescheißen oder bescheißen lassen! Bist du zu ehrlich, wirst du beschießen und wnen du zu arg übertreibst bist du eben beschießen! Man muss sich in der mitte treffen, so sehe ich das immer!
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Alt 21.01.2014, 14:26      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Eben. Das sollte jeder für dich entscheiden...und wenn ich mir enorm Stress, Zeit und Geld spare, indem ich es mir etwas zurechtbiege, find ich das durchaus legitim. Das versucht nämlich die Versicherung genau so...wie jeder, der sich selbst bzw. dem sein Geld, seine Zeit und sein Gemütszustand lieb is. Wer das anders sieht lässt es eben.
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Alt 21.01.2014, 17:53      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Phipz87 Beitrag anzeigen
Naja das ist dann betrug/versicherungsbetrug...

Ich würde es einfahc so machen, lass dir eine rechung schreiben für die Scheibe und den Einbau. Dann gehste auf nen schrottplatz oder ebay und machst das mit der Scheibe selber. Mit dem Gesparten Geld kannst danndie Tür machen lassen.
Ach, und das ist kein Versicherungsbetrug oder was?

Gruß
Tom
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Alt 21.01.2014, 18:00      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von tom667 Beitrag anzeigen
Ach, und das ist kein Versicherungsbetrug oder was?

Gruß
Tom
Zitat:
Zitat von Phipz87 Beitrag anzeigen
kommt drauf an wie man es schlussendlich macht. Du kannst die das Geld legal ausbezhalen lassen oder du sagst es wurde repariert und bekommst bissle mehr (letztere weg nachtürlich net ganz legal)
hast du alles glesen oder einfach nur punkte sammeln wollen?
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Alt 21.01.2014, 18:05      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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ALso das mit der Wickeldecke finde ich interessant. Meiner Meinung nach (gut ich bin kein Rechtsberater ) wäre das genau dadurch als Diebstahl einzustufen.

Ich hatte mal von einem Fall gehört wo nur der Scheibenwischer vom Auto entfernt wurde (aber 50m weiter lag). Das wurde genau aus dem Grund im Endeffekt als Diebstahl gewertet, da der Scheibenwischer vom Auto gestohlen wurde.

Meines erachtens wäre es da unerheblich welchen Wert der gestohlene Gegenstand hat. Obs nun eine Wickeldecke für 20€ ist oder ein Laptop für 1500€. Und auch ein günstiges Autoradio ist ohne Probleme unter 50€ zu haben.

Ich würde an deiner Stelle eventuell im Netz nach Geritsurteilen dazu suchen und überlegen ob nicht auch noch andere Gegenstände entfernt wurden. Und dann nochmal mit der Versicherung reden. Könnte sich im Nachinein lohnen. Und Kunden wollen die Versicherungen vermutlich auch nciht verlieren.
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Alt 21.01.2014, 18:13      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Phipz87 Beitrag anzeigen
hast du alles glesen oder einfach nur punkte sammeln wollen?
Wozu? Gibts ab 1000 Punkte beleuchtete Waschdüsen? *eg*

Gruß
Tom
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Alt 21.01.2014, 18:22      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Also, ich habe nochmal mit meinen Kundenbetreuer gesprochen und nicht mit der Schadensberatung oder wie sich das Schimpft, jedenfalls, gibt es wohl ein BGH Urteil aus 11/10, in dem entschieden wurde, dass, sobald keines mit dem Auto fest verbundenen Gerät gestohlen wurde, sei es Radio oder Lenkrad oder was weiß ich, dass es sich dann um eine Sachbeschädigung handelt und erst wenn eines der besagten Teile gestohlen wurde, handelt es sich um Diebstahl... ja, was soll man dazu noch sagen, Klagen kann ich mir dann klemmen
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Alt 21.01.2014, 23:14      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Dann wurde dir halt die Scheibe in Scherben gestohlen... musst du etwas kreativ werden

Leider gibt das Gesetz den Versicherungen wie immer eine praktische Möglichkeit, sich vor der Schadensregulierung zu drücken. Und solche Genies wie Flo1911 sind dann das Geschenk vom Himmel, um dies auch noch zu rechtfertigen. Herzlichen Glückwunsch...

Kannst dich wohl bei den ganzen Betrügern bedanken, dass jetzt selbst eindeutige Einbruchspuren als Vandalismus/Sachschaden gelten und die Versicherungen sich als Opfer darstellen können. Schon toll wie aufrichtig zahlende Kunden die Geldgier an beiden Enden ausbaden müssen.
schlafanzyk ist offline  

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Alt 22.01.2014, 00:53      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Man man...aber selbst anfangen mit Betrüger-Tipps.

Als ob die Versicherungen den Kunden jemals irgendetwas freiwillig und dankbar in den Rachen geworfen hätten. Diese Branche lebt vom knausrig sein, betrügen und abzocken. Bau mal n Haus und erfreu dich an den ganzen Halsabschneider-Steuern und Versicherungen, die sich die Klinke in die Hand geben und sich mit millionen Extraklauseln vor nahezu jedem Schadensfall freisprechen. N Kollege hatte mal n Sturmschaden am Auto, ihm sind Ziegel aufs Dach und durch die Frontscheibe geflogen...hat keinen Cent bekommen, da er der einzige in der Straße war, dessen Auto betroffen war und die Ziegel angeblich aus nem zu flachen Winkel aufm Auto gelandet sind...er musste sogar ne Klage wegen Versicherungsbetrug bekämpfen, weil er sie laut deren Gutachter selbst geworfen haben muss. Nach dem Streit hat er zwar in beiden Fällen Recht bekommen, aber er hat dafür gut 1,5Jahre Stress und teilweise sogar ne leichte Depression gehabt.

Fakt ist, eine fehlende Wickeldecke oder n Portmonee kann man nicht beweisen...da gäbe und gabs noch nie einen Cent für, egal ob es n Diebstahl war oder nicht. Sowas hat für ne Versicherung im Auto eh nix zu suchen. Er kann froh sein, dass er überhaupt einen Cent bekommt. Ich würde trotzdem wie er alles versuchen...du nich? Dann nimms hin und wein dich bei den ach so ehrlichen Versicherern aus, die natürlich nicht nur aufs Geld aus sind, sondern für das Glück ihrer Kunden ihr letztes Hemd geben...nicht.
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Alt 22.01.2014, 01:52      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
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Ob das jetzt etisch vertretbar ist oder nich würde ich mal jedem selber überlassen.

Aber solche posts in einem öffentlichen Forum posten würde ich als ziemlich dumm bezeichnen. Versicherungsmitarbeiter benutzen auch das Internet. Da kann man dann auch ganz schnell Probleme bekommen. Und ich kann mir sogar durchaus vorstellen, dass in einem Schadensfall wo dann nicht betrogen wurde oder irgendwas dann ein Versicherer auch mal ankommt mit einem alten Post aus dem Internet und daraufhin die Versicherung als ungültig erklärt.

Auch wenn hier nur anonyme benutzt werden kann man aus den Daten die preisgegeben werden sehr schnell die tatsächliche Personalität festgestellt werden.

Und als Fachinformatiker/Systemintegration könnte man dahingehend doch auch etwas mehr feinfühligkeit erwarten oder Flo? :P


cornholio ist offline  

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