Moin,
Zitat:
Zitat von DAVKNG …ist es möglich bzw. hat von euch schon mal jemand beim standgeräusch einen höheren wert eingetragen bekommen? |
Prinzipiell ist das möglich. Aber sehr aufwändig und sehr teuer.
Du musst ein Gutachten zum Fahrgeräusch erstellen lassen.
Ist das Fahrgeräusch in den gesetzlichen Grenzen, wird dem begutachteten Fahrzeug (mit der selben, eingetragenen Ausstattung bezgl Emission) das im gleichen Gutachten gemessene Standgeräusch erlaubt.
D.h. das Standgeräusch ist eigentlich kein gesetzlicher Grenzwert, sondern nur ein Hilfsmittel zur „preiswerten” Vorort-Messung der Emission.
Es wird auch immer darauf hinlaufen: wenn die Rennleitung mit der Standgeräuschmessung nicht zu Potte kommt, darf sie eine Fahrgeräuschprüfung anordnen. Bestanden, zahlt die Behörde, durchgefallen, zahlt der Halter.
Es ist also sinnfrei, sich mit den Behörden anzulegender oder sich irgendwie durchtricksen zu wollen. Es ist auch (was viele nicht einsehen) nicht relevant, ob es für Teile oder im Ganzen für die AGA Gutachten und Eintrag im Schein gibt.
Natürlich ist es auch sinnfrei, einen Hobel, der schon den Streifenbeamten auffällt, legalisieren zu wollen.