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Alt 03.11.2014, 12:54
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MaxGolfIV
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Standard Abgaskontrolleuchte

Grüßt euch, hab nen 1.6 16 v azd. Seit einiger zeit leuchtet die Abgaskontrolleuchte. Als fehlercode bringt er 17851 also d.h Potentiometer für Abgasrückführung Signal zu klein. Jetzt meine Frage an euch: was könnte der Fehler sein, muss ich das agr ventil ersetzen? Ich muss diesen Monat zum TÜV brauch also dringend euren Rat.

Vielen Dank im voraus


MaxGolfIV ist offline  

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Alt 03.11.2014, 14:05      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ich würde dir die Überprüfung des Luftmassenmessers und der Abgasrückführung empfehlen. Du musst nicht direkt von einem Defekt des Ventils ausgehen. Hast du schonmal den Fehler gelöscht und dann geschaut, ob er wieder auftritt?
Cobra ist offline  

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Alt 03.11.2014, 16:28      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
MaxGolfIV
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Fehler schon öfters gelöscht kommt direkt wieder.
Luftmasser hab ich nicht
MaxGolfIV ist offline  

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Alt 03.11.2014, 17:51      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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1,8turbo eine Nachricht über ICQ schicken
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Azd hat keinen Lmm. Meistens liegt es einfach daran das das Ventil verkokt. Hilft meistens nur ersetzen. Kannst noch versuchen gegenzuklopfen in der Hoffnung das sich was löst. Hat bis jetzt 2 mal geklappt bei einem Kundenfahrzeug
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Alt 03.11.2014, 19:21      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn das Ventil ersetzt wird, das Röhrchen zum Drosselklappenstutzen mal durchpusten, Drosselklappe ausbauen und den Stutzen dadrunter. Dort verkrustet gerne die Bohrung die die Abgase durchströmen lässt. Sonst gibts demnächst den Fehler "Durchfluss zu gering"
ColtTix ist offline  

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Alt 03.11.2014, 20:53      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Um sicher zu gehen, kannst du dir ja auch ein AGR Ventil bestellen (Online! Dadurch hast du 14 Tage Rückgaberecht da beim Onlinehandel schliesslich das Fernabsatzrecht greift, so kannst du den Artikel "in Ruhe ausprobieren" und dann entscheiden ob du ihn behalten willst..bei VW am Tresen kann das schnell Probleme geben, da das "Ladengeschäft" nicht zur Rücknahme verpflichtet ist! Es wäre dann Kulanz und bei einem benutzten und (wenn auch geringfügig) verschmutzem AGR Ventil, könnte VW da schon mal die Kulanz unter den Tisch fallen lassen..vor allem bei älteren Fahrzeugen)
Cobra ist offline  

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Alt 04.11.2014, 12:26      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
MaxGolfIV
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Vielen Dank für euren rat. Ich werde mir wohle ein neues bestellen.
MaxGolfIV ist offline  

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Alt 04.11.2014, 14:34      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Das sind ja super Tips. Genau wegen so Tips wird irgendwann das Fernabsatzgesetz geändert. Mach ne ordentliche Diagnose. Bau das Ventil aus und schau es dir an. Im Stromlosen Zustand sollte das AGR Ventil geschlossen sein. Steht es offen ist es Schrott. Ist es geschlossen so mach im ausgebauten Zustand einen Stellgliedtest und beobacht ob es auf und zu geht ohne zu klemmen. Funktioniert es beim Stellgliedtest dann kannst du noch versuchen das Ventil neu anzupassen. Wenn nach der Anpassung alles i.O. ist dann warte mal die nächsten 200 - 300 km ab bleibt das so hast du Glück gehabt. Kommt der Fehler wieder ist das Ventil Schrott. Wenn nach der Anpassung immernoch der Fehler gesetzt wird könnte es noch das Kabel zwischen AGR und MSG sein.
Leider sind jedoch in 90 % der Fälle die AGR defekt. Wenn du eins kaufst nimm eins von Pieburg sonst kommst du vom Regen in die Traufe.
sl-neo ist offline  

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-Robin- (04.11.2014)
Alt 04.11.2014, 15:20      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von sl-neo Beitrag anzeigen
Das sind ja super Tips. Genau wegen so Tips wird irgendwann das Fernabsatzgesetz geändert. ...
..wohl kaum, da sich bereits im Vorfeld hochbezahlte und schlaue Menschen massiv die Köpfe über dieses Gesetz zerbrochen haben
Cobra ist offline  

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Alt 04.11.2014, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Aba echt...und dann ein gebrauchtes evtl dreckiges Ventil zurueckschicken..
Super Sache....

Am Besten besten ein gebrauchtes aber funktionstuechtiges bei ebay Schiessen und dann weiterschaun...entweder vorerst behalten oda ggf weiterverkaufen
LeeTeN ist offline  

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Alt 05.11.2014, 00:13      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von LeeTeN Beitrag anzeigen
Aba echt...und dann ein gebrauchtes evtl dreckiges Ventil zurueckschicken..
Super Sache....
..wie würdest du denken, wenn du für 160 € ein AGR Ventil bei VW am Tresen kaufst und dieses nach 3 Tagen den Dienst quittiert, du daraufhin zu VW gehst und die dir sagen, wir werden es 'reparieren'..denn die Rücknahme ist ausgeschlossen..
Cobra ist offline  

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Alt 05.11.2014, 08:25      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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@cobra:
ich glaube, du solltest dir bei der rechtlichen Auslegung noch mal Geanken machen.
Sowohl was das Fernabsatzgesetz angeht als auch was Gewährleistung angeht.
Das was VW am Thresen macht gilt auch für Dinge, die du Online irgendwo bestellst.
"Fernabsatz bzw. Rückgaberecht" heisst nicht "ausprobieren", sondern "gefällt nicht". Dann geht es zurück und muß angenommen werden. Trotzdem besteht dort auch eine Vorbehaltlichkeit.
Bei deinem anderen Fall hättest du nach drei Tagen auf das Teil eine Gewährleistung. Das Problem, welches sich dan aber häufig stellt ist, das es wirklich ein defektes Teil sein müsste und nicht eines, welches durch ein anderes defektes Teil dann auch seine Funktion verliert. Beispiel Birne, die nach Reindrehen durchbrennt, weil du einen Fehler in der Elektrik hast und im Sicherungskasten eine Sicherung mit einem zu hohen Widerstand verbaut ist...
Die Gewährleistung kehrt sich in der Beweispflicht aber erst nach 6 Monaten um, d.h. bis dahin müsste dir der Verkäufer nachweisen, dass das Teil aufgrund von Fehlern deinerseits seinen Geist aufgegeben hat.
Egal ob reparieren oder ein Neues herausreichen, eine "Rücknahme" ist ja erfolgt. Denn auch hier gilt, dass der Verkäufer zunächst die Möglichkeit hat nachzubessern. Das kann er über eine Reparatur oder einen Tausch. Die Entscheidung obliegt seinem kaufmännischen Überlegungen.
Vertrakt ist bei allen Konstellationen, dass der Streitwert dann nicht in Relation zu den rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten steht.
Und: ich würde solche Tipps jedenfalls nicht in das öffentliche Netz stellen, da du dich zum einen - wie du an der Resonanz anderer Beiträge siehst - dann auch outest und weil vllt dadurch andere, die das lesen, glauben, dass es wirklich so geht.
ralle86c ist offline  

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Alt 05.11.2014, 09:09      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Dann empfehle ich dir aber auch dich mit dem Thema elektrotechnik noch einmal zu befassen...

Zitat:
Zitat von ralle86c Beitrag anzeigen
Beispiel Birne, die nach Reindrehen durchbrennt, weil du einen Fehler in der Elektrik hast und im Sicherungskasten eine Sicherung mit einem zu hohen Widerstand verbaut ist..
Durch das erhoehen des in Reihe geschalteten wiederstands erhoeht sich der Spannungsfall vor dem Verbraucher und der Strom faellt..

Geringere Spannung -> geringerer Strom -> damit ist das Leben der Birne (leuchtmittel) sicherer als vorher
LeeTeN ist offline  

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Alt 05.11.2014, 15:51      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ralle86c Beitrag anzeigen
@cobra:
...
"Fernabsatz bzw. Rückgaberecht" heisst nicht "ausprobieren", sondern "gefällt nicht".
Haarspalterei..es heisst auch 14 Tage "zur Ansicht"..aber was bringt es dir z.B. ein bestelltes TV-Gerät 'anzusehen' ohne es ausprobieren zu können? Ebenso z. B. der Irrglaube, dass man heute noch die OVP aufheben muss..klar ist das für den Händler ärgerlich, jedoch haben Händler i.d.R. ganz andere Möglichkeiten der Abwicklung mit den Herstellern, als der Endkunde selbst.

Zitat:
Zitat von ralle86c Beitrag anzeigen
...Egal ob reparieren oder ein Neues herausreichen, eine "Rücknahme" ist ja erfolgt.
Egal ? ..klar der Kauf ist ja auch schon 3 Tage her..was solls..
Ideal wäre dann noch, wenn der Händler anbietet: "Am Besten Sie lassen den Wagen hier, wir kümmern uns darum..."

Zitat:
Zitat von ralle86c Beitrag anzeigen
Und: ich würde solche Tipps jedenfalls nicht in das öffentliche Netz stellen, da du dich zum einen - wie du an der Resonanz anderer Beiträge siehst - dann auch outest und weil vllt dadurch andere, die das lesen, glauben, dass es wirklich so geht.
Oh, hab ich mich in deinen Augen jetzt etwa als böser Mensch geoutet?
Hast du nicht auch schonmal eine 'Lücke' zu deinem Vorteil genutzt? (Wenn man dies überhaupt als Lücke bezeichnen kann..)
[ Wie war das noch? "...Der der ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein..." ]
Zudem entscheidet jeder selbst wie er handelt und ich denke alle hier sind mindestens volljährig und voll geschäftsfähig. So zu handeln würde ich allenfalls als "unverschämt" bezeichnen.
Cobra ist offline  

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Alt 06.11.2014, 08:16      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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@LeeTeN: ja klingt plausibel; mein Fehler, hätte mir ein Beispiel aussuchen sollen, welches schlüssig ist

@cobra: ganz ruhig Brauner, alles gut.
Zum einen habe ich schon einige Beträge gelesen von Leuten, die noch begleitet fahren, als ist deine Aussage "alle hier sind mindestens volljährig und voll geschäftsfähig" auch zu weit gegriffen, zum anderen gibt es "halb" geschäftsfähig sicher nicht. Doch das ist jetzt ein wenig Wortklauberei und das möchte ich nicht weiter verfolgen.

Der Biebelspruch von dir ist niedlich und auch doppelt verwendbar.
Erfahrung bekommt man, in dem man Dinge ausprobiert und sich Lösungen erarbeitet, aber auch aus negativ(en) Situationen oder Erlebten, d.h. wenn etwas falsch läuft.
Der Sinn dieses Forums ist u.a., dass jemand einen anderen um Rat fragt, um diesen Fehler nicht auch zu machen.
Das Gute daran ist - und jetzt kommt´s - einen Rat KANN man annehmen, muss man aber nicht.
Deinen Ausführungen zufolge möchtest du diesen nicht annehmen und betreibst auch noch ein wenig Frustbewältigung bei Selbsterlebten. o.k.
Ob du dich als "böser Mensch outest" oder nicht ist mir eher egal. das sehe ich leidenschaftslos. Ebenso die Einordnung deines Handelns als "unverschämt".

Da lobe ich mir doch die Aussage von sl-neo, die war hilfreich.
ralle86c ist offline  

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Alt 06.11.2014, 10:44      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Amen

Zitat:
Zitat von ralle86c Beitrag anzeigen
..Das Gute daran ist - und jetzt kommt´s - einen Rat KANN man annehmen, muss man aber nicht.
Zitat:
Zitat von Cobra Beitrag anzeigen
..Zudem entscheidet jeder selbst wie er handelt..


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