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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 24.03.2013 Golf IV TDI GT Sport Ort: Dortmund DO-MS-8282 Verbrauch: Im Sommer: ca 12 Fliegen. Im Winter deutlich drunter Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Also man sollte bei sowas IMMER die Polizei rufen - persönliche Erfahrung. Da es sich um kein zweispuriges Abbiegen handelt ist fraglich inwiefern du ihn auf der Kreuzung überholt hast. Wenn ihr aber quasi schon über die Kreuzung rüber gewesen seid und nebeneinander jeder vor seiner Spur standet, würde ich ihm die Schuld einräumen, da er die Spur evtl. schon gewechselt hat. Ob das rechtlich mit den zwei Spuren erst ab der Markierung gilt und inwiefern ihr zuvor nebeneinander standet kann ich nicht beurteilen. Ja, die Spurwahl wurde nach STVO zitiert, gilt aber für die Spurwahl innerorts (soweit ich das verstanden habe) auf mehrspurigen Straßen, dass man links oder rechts fahren darf und nicht wie auf der Autobahn mit einem Rechtsfahrgebot. Also erscheint mir der Kontext der Spurwahl irgendwie nicht ganz plausibel. Subjektiv betrachtet: Wenn ihr beide für die Fußgänger gehalten habt und nebeneinander standet ist er schuld. Aber darum geht es ja nicht :-\ |
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