Zitat:
Original von muko
bei uns (schleswig-holsstein darf die dekra auch nur abnahmen nach § 19 machen also mit teilegutachten. einzelabnahmen darf nur der tüv......weiß jemand warum das im osten anders ist....weil doch der tüv eine staatliche einrichtung ist und dioe dekra privat oder nicht desshalb verstehe ich das nicht
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Weder TÜV noch DEKRA sind staatliche Einrichtungen!
Einzelbetriebserlaubnisse (EBE gemäß § 21 StVZO) zur Zulassung von Fahrzeugen, sowie die Führerscheinprüfungen dürfen nur "Technische
Prüfstellen" durchführen!
Damit man eine technische
Prüfstelle wird, muss man vom Staat damit betraut werden. Die Betrauung in den neuen Bundesländern, sowie in Berlin hat DEKRA und in den alten Bundesländern und Berlin der TÜV.
Andersrum ist in den neuen Bundesländern TÜV "nur" eine ÜO (Überwachungsorganisation) und DEKRA in den alten Bundesländern.
So, hoffe das versteht auch jeder