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Alt 02.01.2008, 16:35
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Tronic85
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Standard VW kauf

Hi Leute

Ich hatte mir vor so schnell wie möglich ein gebrauchten VW zu kaufen.
Da ich nicht die Katze im sack kaufen wollte, möchte ich gerne eure Meinung zu haben..

hier den link zu dem Gebrauchtwagen http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=bbrgfsc1typn


Ich freu mich schon auf antworte und machst gut

Mfg


 

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Alt 02.01.2008, 16:40      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Die Kupplung ist sicher hinüber, da der Wagen anscheinend für Lasten benutzt wurde und der Wagen noch um 450,-€ zu teuer. Frag mal nach einem Scheckheft und falls es existiert haben sollte bis wann es geführt wurde?

Frag nach ob es sich um die berüchtigten DUU oder DUW Getriebe handelt, da diese nicht geschraubt sondern genietet wurden und somit ein loch ins Getriebe schiessen konnten wodurch ein Austauschgetriebe fällig wird.
Tuncay ist offline  

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Alt 02.01.2008, 16:46      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Sheriff
 
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maxd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von maxd: diehm2002
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hi,

ist der preis schon deine obergrenze, oder kannste nochmal 1500-2000€ drauflegen...ich hab für meinen 1,6er mit 55 000tkm 6100€ bezahlt...mit mehr ausstattung

aber zu dem auto : hat ja einiges drinnen, macht auch auf den bilder nen guten eindruck, (von den rechtschreibfehler seh ich mal ab ). bei der KM zahl und bj 99 ist ja , glaub ich, das getriebe ein risko..viele hatten ja bei 100 000km einen getriebeschaden (oder war des nur bei den 1,6er so ? ), aber da kenn ich mich net so aus....



also wenn wirklich alles tiptop ist, und auch des getriebe in ordnung ist, könnte man sichs überlegen. aber ich würd an deiner stelle noch weiter suchen.


gruss

max
maxd ist offline  

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Alt 02.01.2008, 16:59      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
snoggo
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he he naja ughli automoile sagt ja schon alles bezüglich der REchtschreibfehler.... :-)

Auf den Bildern sieht er wie gesagt gut aus....
Würde ja schon wie ich s dir gesagt habe hinfahren angucken falschen um den Preis auf jedenfall noch...

Und wie sieht das aus Leute? Ein Jahr Garantie muss er doch als Händler auch geben oder?
 

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Alt 02.01.2008, 17:43      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von snoggo
he he naja ughli automoile sagt ja schon alles bezüglich der REchtschreibfehler.... :-)

Auf den Bildern sieht er wie gesagt gut aus....
Würde ja schon wie ich s dir gesagt habe hinfahren angucken falschen um den Preis auf jedenfall noch...

Und wie sieht das aus Leute? Ein Jahr Garantie muss er doch als Händler auch geben oder?
snoggos Rechtschreibfehler sind auch nicht ohne Spass beiseite, natürlich ist er als Händler verpflichtet eine Garantie zu geben!
Tuncay ist offline  

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Alt 02.01.2008, 17:45      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
T-D-I
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aber nicht auf alle Teile!
 

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Alt 02.01.2008, 17:48      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
snoggo
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he he na das sind noch so die letzten überbleibsel von Sylvester am morgen sollte das mit meiner Rechtschreibung auch wieder klappen lol

Naja wieso denn nicht auf alle Teile?? Welche denn nicht? Zählt da die normale GebrauchtwagenGarantie nicht die ich z.B. auch bei VW bekommen würde??
 

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Alt 02.01.2008, 17:50      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
T-D-I
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Ich weiss noch dass der Händler nicht verpflichtet ist auch auf Teile eine Garantie zu geben. Auf welche er genau verpflichtet ist solltest du am besten ihn persönlich fragen.

Viele Händler bieten auch zusatzversicherungen an.
zB für 150 € im jahr hast du dann auch eine Zahnriemen Versicherung etc
 

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Alt 02.01.2008, 17:51      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Hier hab ich was zur Gebrauchtwagengarantie, Quelle: www.adac.de

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").


Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.


Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.


Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.


Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.


Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.
Tuncay ist offline  

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Alt 02.01.2008, 18:07      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Tronic85
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Standard

bohr muss schon sagen ihr habt mir jetzt schon viel geholfen.
Hätte wohl an das eine oder andre auch gedacht aber auch nicht an alles

Naja werde mal morgen zum Händler fahren und mal alles erfragen.
 

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Alt 02.01.2008, 18:37      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
ohne Spaß kein fun
 
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ich habs jetzt nur mal grob überflogen, hoffe ich wiederhol nix was schonmal geschrieben wurde

Viele Händler geben auch Gewährleistung, statt Garantie... Die Leistungen sind da etwas geringer, aber auch okay.

Vergess nicht den Händler nach dem Zahnriemen und der Spannrolle zu fragen. Die bricht beim 1.4er gern und falls du ihn kaufen möchtest, soll er das auf jeden Fall noch gemacht haben, wenn nicht schon geschehen....
Kannst ja a weng verhandeln. Wenn er mitm Preis net runter möchte, dann soll er noch a weng was dran machen MAL nachrüsten oder sowas
Tali ist offline  

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Alt 02.01.2008, 18:45      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Tronic85
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Standard RE: VW kauf

In welchen zeit räumen muss man den denn Zahnriemen und spanrolle bei VW kontrollieren oder eher gesagt neuen reinbauen?
 

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Alt 02.01.2008, 18:48      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
T-D-I
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steht im serviceheft
glaub 90tkm oder 120tkm
 

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Alt 02.01.2008, 18:52      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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lieber früher, als zu spät.
glaub es ist kein Wechselintervall vorgeschrieben, nur empfohlen...
Tali ist offline  

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Alt 02.01.2008, 18:54      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
Tronic85
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ach wen ich schon so viele profies hier habe oder die viel mehr ahnung als ich haben...

Was kostet die Versicherung ungefähr im jahr bei teil.... ich würde gerne bei der VGH bleiben...
 

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Alt 02.01.2008, 19:21      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
19robin89
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Also ich finde der höt sich ganz gut an! Und von der optik her scheint er eher aus älterer Hand zu stammen (die treten die autos net so arg wie wir jungen)!
Allerdings finde ich ihn dafür, dass er keine Climatic/Climatronic hat etwas zu teuer!
Ich würde sagen für 4000-4300 könnte man ihn unter der Bedingung, dass der Händler ein jahr GARANTIE gibt, schon kaufen!
Also ich hab fast den gleichen und der Motor is auch absolut ausreichend und sparsam!
Mfg
19robin89 ist offline  

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Alt 02.01.2008, 19:27      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
19robin89
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Also ich zahle derzeit für meinen (fast den gleichen) ca. 400,- im halben Jahr für Teilkasko+HPF! (bei 140%)
19robin89 ist offline  

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Alt 02.01.2008, 19:30      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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für den preis gibt es definitiv etwas besseres
der hat auch schon bisschen was runter an km.aber dann weißt man ja das an dem km-stand nichts gefixt wurde
Janek ist offline  

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Alt 02.01.2008, 20:04      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
Tronic85
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Zitat:
Original von Janek
für den preis gibt es definitiv etwas besseres
der hat auch schon bisschen was runter an km.aber dann weißt man ja das an dem km-stand nichts gefixt wurde


ja stimmt das ist auch etwas sehr wichtig heut zutage mit dem Km Stand
 

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Alt 02.01.2008, 20:07      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
Tronic85
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Zitat:
Original von 19robin89
Also ich zahle derzeit für meinen (fast den gleichen) ca. 400,- im halben Jahr für Teilkasko+HPF! (bei 140%)

Ha das ist ja witz gegen mein altem auto...
habe da 900 bezahlt Haftpflicht im jahr und das auf 80 %

Das ist auch mein Hauptgrund das ich mir neues hole.


 

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