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Alt 17.05.2008, 10:25
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h jungens und mädels,

ich hab ja dienstag nenn termin gemacht beim tüver und hab da son kleines problem. ich muss meinen auspuff noch eintragen lassen gleich aber darum gehts nicht.

Meine frage ist folgende: meine tieferlegung is teingetragen. aber ich hab neulich nochmal 1-1,5cm runtergeschraubt. wird das jetz extra kosten das einzutragen oder was sollte ich machen? zum tüv wieder hochschrauben?

pls help


R32er ist offline  

Alt 17.05.2008, 10:30      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Die neue Tiefe musst du sicherlich eintragen lassen. Nach der Eintragung darfst du eigentlich nicht mehr rumschrauben bzw. nur dann wenn du es neu abnehmen lässt. Aber ich weiß, das macht im Prinzip jeder so wie du.
 

Alt 17.05.2008, 11:03      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Dreh ihn einfach wieder hoch, das ist eine Sache von ner halben Std. und nach dem Tüv wieder runter damit!! dafür hast du doch das gewinde, im geprüften verstellbereich fährt das eh niemand!! also kein stress
deep-dream ist offline  

Alt 17.05.2008, 11:03      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Hast du die Spur nach dem Tieferschrauben vermessen lassen? Wenn nein, dann dreh ihn für den Tüv wieder hoch. Wenn ja würde ich das Protokoll der Achsvermessung mitnehmen und die 1,5cm eintragen lassen, falls der Prüfer dich drauf anspricht.

Gruß
1,6SR ist offline  

Alt 17.05.2008, 11:19      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Also wenn es in Grenzen ist (10 tiefer) und im gepfrüften Bereich liegt wird kein Prüfer was sagen. Das Problem ist wenn es schon extrem auffällt, so ala 60mm Restgewinde eingetragen und der Wagen liegt auf dem Boden .

MFG
Speedranger ist offline  

Alt 17.05.2008, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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sTeFFo eine Nachricht über ICQ schicken
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Normaler Weise ist es denen egal wie tief du bist oder??

Du kommst ja wegen dem Auspuff und net wegen dem fahrwerk...

Wenn ich mich täusche, korriegiert mich


MFG sTeFFo
sTeFFo ist offline  

Alt 17.05.2008, 14:50      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von sTeFFo
Normaler Weise ist es denen egal wie tief du bist oder??

Du kommst ja wegen dem Auspuff und net wegen dem fahrwerk...

Wenn ich mich täusche, korriegiert mich


MFG sTeFFo
Ich korrigier dich da du anscheinend nicht richtig gelesen hast

Komplett TÜV nicht nur Auspuff eintragen lassen...

Naja ich würds wieder hoch schrauben, man weiß ja nie an was für komische Tüv`èr man kommt
tOad ist offline  

Alt 17.05.2008, 17:56      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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ja eingetragen is er halt moment bei 365mm abstand radnabe is bördelkante.

und achsvermessung wurde schon gemacht. das gewinde war schon drin wie ich den wagen gekauft habe. jetz hab ich ihn halt ca. 1-1.5cm runtergedreht. ich sehs auf keinen fall ein für das jetz nochma 40-50 takken extra zu zahlen. deshalb will ich wissen ob ich es lieber hochdrehen soll wieder oder er da vllt nicht muckt.

danke schonmal für eure zahlreichen antworten. wenn jemand noch was weiß immer her damit

@1.6SR: wenn ich das protokoll mitnehme von der achsvermessung trägt er das dann einfach ein ohne die ganzn tests und somit extrataler?
R32er ist offline  

Alt 17.05.2008, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Lime Evil
 
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Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
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365mm? Das ist ja 2cm unter Serienhöhe? Wer läßt denn sowas eintragen? Schraub den so tief wie soll...und lass neu abnehmen...zum Glück ist mein geprüfter Bereich sehr weit...hab 310mm Radlauf-Nabe
Freakazoid ist offline  


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Alt 17.05.2008, 22:36      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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sorry das war quark hab eben nochma in schein geguckt es sind 340mm ^^
und jetz müssten es so ca 325-330mm sein.
R32er ist offline  

Alt 17.05.2008, 22:37      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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sorry das war quark hab eben nochma in schein geguckt es sind 340mm ^^
und jetz müssten es so ca 325-330mm sein.

wenn ich jetzt mit diesem protokoll von der achsvermessugn dahingehe trägt der mir dann diesen cm weniger einfach ein oder wird das wieder extra kosten? weil dann schraub ich lieber hoch.
R32er ist offline  

Alt 19.05.2008, 23:44      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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also bin ich jetz doof oder was?

ich suche grade meine papiere von der eintragung des fahrwerks. ich habe als ich das auto angemeldet habe beim strassenverkehrsamt gleich in den fahrzeugschein eintragen lassen das fahrwerk damit ich die papiere nicht mehr rumschleppen muss.

jetz bin ich mir nicht mehr sicher ob sie mir die zurückgegeben haben oder behalten haben. und ich suche heir wie verrückt. vllt kann m ir ja jemand von euch sagen wie diese prozedur ist und mich beruhigen
R32er ist offline  

Alt 20.05.2008, 08:53      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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e-clipse eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von e-clipse: extravaganza12
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nem freund von mir haben die grünen eine anzeige geschrieben weil er das gutachten nicht mitgeführt hat, obwohl alles im schein drin stand.

also SUCHEN SUCHEN SUCHEN!
e-clipse ist offline  

Alt 20.05.2008, 10:26      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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omg. ich kanns nicht fassen. ich hab alles da nur diese scheis papiere nicht. kann man davon ne kopie bekommen falls es jetz weg ist?
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Alt 20.05.2008, 10:34      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Freakazoid eine Nachricht über ICQ schicken Freakazoid eine Nachricht über AIM schicken Ebayname von Freakazoid: passat3btdi
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Ich denke die Sachen stehen im Schein? Dann brauchste keine extra Papiere mehr...
Freakazoid ist offline  

Alt 20.05.2008, 11:06      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von Freakazoid
Ich denke die Sachen stehen im Schein? Dann brauchste keine extra Papiere mehr...
heißt nichts!
in verbindung mit manchen felgen die z.b. ins gutachten eines fahrwerks verweisen ist das wertlos. besagter kollege hat das gutachten nur nicht mitgeführt und hat ne anzeige bekommen und 65 euro strafe.

gutachten lag zu hause.

im zweifel würd ich sagen, dass die das beim eintragen behalten haben!?
e-clipse ist offline  

Alt 20.05.2008, 11:13      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von e-clipse
Zitat:
Original von Freakazoid
Ich denke die Sachen stehen im Schein? Dann brauchste keine extra Papiere mehr...
heißt nichts!
in verbindung mit manchen felgen die z.b. ins gutachten eines fahrwerks verweisen ist das wertlos. besagter kollege hat das gutachten nur nicht mitgeführt und hat ne anzeige bekommen und 65 euro strafe.

gutachten lag zu hause.

im zweifel würd ich sagen, dass die das beim eintragen behalten haben!?
Blödsinn...wenn man die Sachen im Schein stehen hat ist alles OK..wozu lässt man es sonst in die Papiere übernehmen...und wenn ich eine Sache übernehmen lasse dann auch die anderen die noch da sind...meine Eintragung musste ich sogar in den Schein übernehmen lassen..da Abnahme nach §19.2

Wenn man natürlich ohne Abnahme rumfährt dann ist das eigene Dummheit. Weil wenn ich son Schriebs bekomme MUSS ich den auch mitführen...oder ebend in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen
Freakazoid ist offline  

Alt 20.05.2008, 11:23      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von Freakazoid
Zitat:
Original von e-clipse
Zitat:
Original von Freakazoid
Ich denke die Sachen stehen im Schein? Dann brauchste keine extra Papiere mehr...
heißt nichts!
in verbindung mit manchen felgen die z.b. ins gutachten eines fahrwerks verweisen ist das wertlos. besagter kollege hat das gutachten nur nicht mitgeführt und hat ne anzeige bekommen und 65 euro strafe.

gutachten lag zu hause.

im zweifel würd ich sagen, dass die das beim eintragen behalten haben!?
Blödsinn...wenn man die Sachen im Schein stehen hat ist alles OK..wozu lässt man es sonst in die Papiere übernehmen...und wenn ich eine Sache übernehmen lasse dann auch die anderen die noch da sind...meine Eintragung musste ich sogar in den Schein übernehmen lassen..da Abnahme nach §19.2

Wenn man natürlich ohne Abnahme rumfährt dann ist das eigene Dummheit. Weil wenn ich son Schriebs bekomme MUSS ich den auch mitführen...oder ebend in die Fahrzeugpapiere übernehmen lassen
ähm?
er hat das alles eingetragen gehabt. im fahrzeugschein. die polizei wollte und das war ja das blödsinnige das gutachten des fahrwerkes sehen. denen hat der eintrag im schein nicht gereicht. kann aber wie gesagt auch sein, weil seine barracudas auf das gutachten des fahrwerkes hingewiesen haben.

hab trotz eintragung auch alle unterlagen immer dabei.
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Alt 20.05.2008, 11:30      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Dann sollte er sich wohl mal nen vernünftigen Prüfer sucher der nich solch einen Mist einträgt...KEINE Eintragung verweist auf ein Gutachten...
Freakazoid ist offline  

Alt 20.05.2008, 11:32      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Original von Freakazoid
Dann sollte er sich wohl mal nen vernünftigen Prüfer sucher der nich solch einen Mist einträgt...KEINE Eintragung verweist auf ein Gutachten...
nich der prüfer, sondern die polizei!!!


e-clipse ist offline  

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