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Alt 09.05.2006, 13:27      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Chrischaaan
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Beiträge: n/a

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mit der gegenrichtung haste recht.
hab grade mal zum spaß den fahrschulbogen im www gemacht.
da kam sone ähnliche frage vor (ging da um straßenbahnen die auf der straße halten und leute aussteigen...)

"wenn eine gefährdung und behinderung der fußgänger ausgeschlossen ist darf man mit schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, ansonsten warten"

(nich danz der wortlaut, aber sinngemäß isses das)


 

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Alt 10.05.2006, 21:34      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

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Entweder habe ich mich falsch ausgedrückt oder Ihr habt es falsch verstanden .
Schreibe hier mal rein was mein Anwalt heute zur Versicherung geschickt hat .
Leider ist mein Scanner kaputt .

Unser Mandant befuhr die G.......straße in Fahrtrichtung Norden .Am Ende dieser Straße befindet sich eine T-Kreuzung mit der Hoch....straße .Unser Mandant fuhr hinten dern Unfallbeteiligten .Die Straße ist zunächst einspurig ausgebaut .Zur Kreuzung hin weitet sich die Straße auf 2. Spuren aus (eine für Linksabbieger ,eine für Rechtabbieger). Im Bereich ,wo die Straße zweispurig ausgebaut ist ,befindet sich eine Bushaltestelle .Dort stand zum Unfallzeitpunkt ein Bus .

Unser Mandant beabsichtigte im Verlauf links in die Hoch....str. abzubiegen . Hierzu wechselte er ,als die Sraße es zuließ ,auf den linken Fahrstreifen .Der Unfallbeteiligte befuhr zunächst weiterhin den rechten Fahrstreifen .CA.15 Meter vor den Bus zug der Unfallbeteiligte jedoch unvermittelt links herüber .Unser Mandant war zu diesen Zeitpunkt mit der Front seines Wagens ungefähr auf höhe des Hecks des Unfallbeteiligten .Einen zusammenstoß konnte unser Mandant nicht mehr verhindern .

Nun ,so hatte sich der Unfall abgespielt und ich bin den ja nicht hinten rein gefahren .

Desweiteren ist alles vor eiinem Bus passiert und ich wußte schon vorher das ich den Bus nur in Schrittempo überholen darf ,deswegen habe ich meine Geschwindigkeit vorher schon vermindert .

Wäre ich schneller gewesen dann wäre vom Opel nicht mehr viel über geblieben weil ich den mit den Heck in den Bus geschleudert hätte .

Meine Geschwindigkeit würde ich auf 20km/h beziffern .

Hoffe damit kann man mir jetzt weiter helfen aber mein Anwalt meinte schon das ich mir deswegen nicht so viele sorgen machen sollte ...

Daumen drücken und schauen was jetzt kommt .

mfg
 

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Alt 21.06.2006, 18:08      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
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Beiträge: n/a

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Bisher hat sich immer noch nichts getan .
Weder hat der sich einen Anwalt genommen noch hat die Versicherung bezahlt .
Die frist ist letzte Woche abgelaufen und nun bereitet mein Anwalt eine Klage vor .

Halte Euch auf den Laufenden .

grüsse Stephan
 

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Alt 21.06.2006, 20:43      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Hi, erst mal echt schade, dass du schon wieder dein Auto versemmelt hast....mein Beileid

Der Schilderung nach ist der Opelfahrer sowohl VERURSACHER als auch SCHULDIGER am Unfall. Klar ist es richtig, dass jeder egal ob in gleicher oder Gegenrichtung fahrend mit Schritttempo am Schulbus vorbeifahren muss. Das wäre auch der einzige Vorwurf, den man dir machen könnte. Evtl erhältst du deswegen etwas (10/15%) Teilschuld. Hauptsache ist aber, dass der Opelfahrer beim Fahrstreifenwechsel auf den Verkehr in jede Richtung achten muss, also in 1. Linie auf dich. Zum Einscheren lassen bist du zwar nicht direkt verpflichtet, jedoch musst auch du eine Gefährdung des "Gegners" vermeiden. Grundsätzlich muss sich jeder Verkehrteilnehmer darauf verlassen können, dass der andere sich den Regelungen entsprechend verhält. Der Opelfahrer tat dieses nicht und so weiter...

könnte noch mehr schreiben, aber genug klug geschissen für heute...

MfG Rabauke
Rabauke ist offline  

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Alt 13.07.2006, 22:58      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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zoola1 eine Nachricht über ICQ schicken
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Nochmal eben zum Bus-Thema. Soweit ich weis, ist die Regelung so:

Sobald ein Bus zum Ein- und Aussteigen IN EINER BUSHALTE-BUCHT hält und den Warnblinker anmacht, dann darf man nur noch in Schritt-Tempo vorbei fahren. Das gilt für beide Richtungen des Verkehrs.

Falls der Bus NICHT in einer Bushalte-Bucht hält und damit auf der selben Straßenseite MIT Warnblinker steht, dann darf man nicht vorbeifahren/überholen - was ja in diesem Fall das gleiche ist. Der Gegenverkehr darf im Schritt-Tempo am Bus vorbeifahren.

Wichtig ist aber immer das Warnblinklicht des Busses. Oftmals hält ein Bus an, lässt Leute ein- und aussteigen und hat vielleicht nur den Blinker-Links an. Dann dürfte man eigentlich normal weiterfahren. Die Frage ist aber nur, wie man das im Falle eines Falles beweisen will. Ich mach ja auch nicht immer ein Foto oder Video, wenn ich an einem Bus vorbeifahre...

Ich hoffe Stephan, dass Du Dein Recht bekommst und die Reparatur bezahlt bekommst! Viel Glück und Erfolg weiterhin auf unseren Straßen!

Viele ...
zoola1 ist offline  

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Alt 06.12.2006, 20:47      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

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So ,
habe Recht bekommen und das Geld wurde ausgezahlt .

Waren ca. 1900€ .

Habe jetzt Lackiert :
Frontstoßstange
Kotflügel Rechts ausbeulen und Lack.
Kotflügel Links Lack.
Motorhaube Steinschläge Lacken

550€ Komplett .

Farbunterschied keines da Super Arbeit .
Noch gegönnt Original neue Jubi GTI Scheinwerfer mit Nebel , neu Abzüglich 30% 300€ inklusive Leuchtmittel .

Also hat der Schaden mich 850€ gekostet .

Habe jetzt noch die Verbringungskosten Eingeklagt da mein Auto ja wieder Repariert twurde auch wenn ich keine REchnung Besitze .

Nochmals 250€ .

Wertminderung durch den Unfall keines .

Also hat der Ärger sich doch noch ausgezahlt .

Danke nochmals an alle .

Grüsse


 

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