In den neuen Fahrzeugscheinen oder neudeutsch auch "Zulassungsbescheinigung Teil I" wird immer nur noch eine Reifengröße eingetragen. Soweit ich weiß, immer die kleinste, die es auf dem Fahrzeug werksseitig gab/gibt.
Alles darüber bis zu einer bestimmten Größe muss nicht im Fahrzeugschein stehen, sofern die Größe der Bereifung dem Standard-Maß entspricht, mit welchem der Wagen wiederum ab Werk auch ausgestattet hätte sein können.
Anders wäre es, wenn du Reifen in Sondergröße, beispielsweise 225/35/19 fahren würdest. Diese müssten wiederum unten im Lauftext des Fahrzeugscheines auftauchen, weil dein Fahrzeug (in Bezug auf die Baureihe) nie werksseitig mit solch einem Reifen ausgestattet war.
>> Hoffe das hilft ein wenig.
Und nein, den Text hab ich nirgendwo rauskopiert
Bin kreativ heute