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Alt 19.06.2009, 15:06
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Orange County Elmo ;)
 
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Standard Doppelblinker eintragen lassen?

hey leute,
kann mir jamdn sagen ob man sich scheinwerfer mit doppelblinker umbau eintragen lassen kann? oder obs hier schon jemand hat eintragen lassen?

MFG Daniel


gauna ist offline  

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Alt 19.06.2009, 15:08      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ich denke das hat noch niemand eingetragen, den da das eine Veränderung des Scheinwerfers ist, brauchst du ein Lichttechnisches Gutachten brauchst, welches gern mal ein paar tausend Euro kosten kann... Je nach Aufwand...
böhser_Golf ist offline  

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Alt 19.06.2009, 15:12      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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ja das ist klar, aber wenn ich zum TÜV fahr und es stört niemanden was ist dann? und theoretisch gesehen ein prüfer würde mir das teil eintragen... dann hab ich doch versicherungs schutz oder nicht?
gauna ist offline  

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Alt 19.06.2009, 15:41      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Ich denke mal, dass denen das eh nicht auffällt.

Und selbst wenn, der G4 Xenon SW hat auch DB.
Und so ein zusätzlicher Blinker steigert natürlich auch die Sicherheit im Straßenverkehr! ^^
mco1.9tdi ist offline  

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Alt 19.06.2009, 15:47      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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seh ich ja genauso, nur wenns möglich is das ohne licht technischesgutachten eintragen zu lassen würde ich das gern machen so xD
gauna ist offline  

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Alt 19.06.2009, 15:53      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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also ich hab nix stehen im schein *kopf kratz*
Aber eigentlich informiert man sich doch vor einem Umbau ;o) Kannst dich ja mal beim TUEV/DEKRA erkundigen. Das ergebnis wuerde zumindest mich mal interessieren.
Gibhin ist offline  

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Alt 19.06.2009, 16:04      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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ähm ich hab noch nich umgebaut, hab noch alte hellas liegen die ich umbauen will xD ähm ja kann ich gern mal machen, ich kann dann mal nen auszug aufschreiben was die knaben dort sagen xD
gauna ist offline  

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Alt 19.06.2009, 16:06      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Glaub auch nicht dass man das eingetragen bekommt, ist ja selbst gebastelt ohne Gutachten bzw ABE!
CB333 ist offline  

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Alt 19.06.2009, 16:14      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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ja ist klar.. aber das fahrwerk meiner freundin hat er fürn paar xtra euros auch ohne nummer auf den federn eingetragen, die frage ist, was ist wenn ers doch einträgt? könnte ich dann noch probleme mit polizei oder so bekomm`? xD
gauna ist offline  

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Alt 19.06.2009, 16:16      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Sicherheit hin oder her, es ist ein bauliche Veränderung des Scheinwerfers, für die er nicht bestimmt ist, also sollte es auch keine Eintragung geben... Aber mich würd auch mal sagen, das der TÜV dazu sagt!
böhser_Golf ist offline  

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Alt 19.06.2009, 16:18      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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ich werd das mal in erfahrung bringen für euch
gauna ist offline  

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Alt 19.06.2009, 16:19      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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super!!!
böhser_Golf ist offline  

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Alt 19.06.2009, 18:49      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von gauna Beitrag anzeigen
[...]könnte ich dann noch probleme mit polizei oder so bekomm`? xD
Ja kannst du. Wenn dir unter der hand jemand etwas eintraegt und bei der kontrolle besteht der verdacht das das nicht rechtens ist, kann das nochmal vom tuev ueberprueft werden.
Es gibt richtlinien an die sich Pruefer halten muessen. Manche halten sich da mehr dran, andere weniger. Letztere kommt dir zwar entgegen, kann dir aber auch eine strafe einbringen und den pruefer den job kosten.
Gibhin ist offline  

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Alt 19.06.2009, 18:59      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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ok weil in wolfsburg wo ich wohn gibts niemanden der doppelblinker in den halogen scheinis hat xD deswegen will ich mich vorher mal informieren...
gauna ist offline  

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Alt 21.06.2009, 11:48      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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ihr vergesst eins!
der tüv kann eintragen was er will!
wenn die Polizei es beanstandet seit ihr am arsch (der Prüfer auch).
nur weil ein tüv prüfer dazu ja sagt muss es nicht gleich legal sein
Kuni89 ist offline  

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Alt 21.06.2009, 14:06      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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das hatten wir ja bereits weiter oben geklärt werd mich trotzdme mal beim tüv informieren wies aussieht wegen den doppelblinkern xD was die so allgemein dazu sagen hehe


gauna ist offline  

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