Das Garantieheft interesiert keine S**, Du hast ein einwandfreies Fahrzeug gekauft (vom Vertragshändler !! Der muss eigentlich wissen, was er tut) und Mängel mitbekommen. Diese hat der Händler entweder vor Vertragsabschluss zu nennen oder 1 Jahr lang zu beseitigen, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt. Vorher brauchst Du Dir keinen Kopp machen und nur auf Deine Rechte bestehen.
Hat der Händler die Gewährlsistungsreduzierung nicht genannt oder ist sie nirgends festgehalten (AGB, Vertrag, ....), haste sogar 2 Jahre Gewährleistung.
Sorry, aber bitte lasst Euch doch net so abledern !!
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