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Alt 29.10.2009, 11:38      Direktlink zum Beitrag - 41 Zum Anfang der Seite springen
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keine rechtsschutzversicherung

und um die kirche mal im dorf zu lassen ich will bloss den zustand vorm unfall wieder haben, bzw das geld was ich dafür benötige, haltet mich für nen senimentales weichei, aber ich werd den alten mann net auf den letzten euro verklagen


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Alt 29.10.2009, 11:38      Direktlink zum Beitrag - 42 Zum Anfang der Seite springen
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@Benzino NEIN muß er nicht
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Alt 29.10.2009, 11:40      Direktlink zum Beitrag - 43 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von papakevin79 Beitrag anzeigen
@Benzino NEIN muß er nicht
weil die versicherrung muß zahlen wenn sie verlieren und da ja sicher ist wer schuld hat ......
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Alt 29.10.2009, 11:41      Direktlink zum Beitrag - 44 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Toni-VMT Beitrag anzeigen
keine rechtsschutzversicherung
was willst du denn da mitteilen?

Zitat:
Zitat von papakevin79 Beitrag anzeigen
@Benzino NEIN muß er nicht
Und sagst du mir dann auch warum?

edit: aber nur, wenn sie den Fall vor gericht klären... und der kläger gewinnt ...
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Alt 29.10.2009, 11:43      Direktlink zum Beitrag - 45 Zum Anfang der Seite springen
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na wenn er nicht schuld hat (so is es ja) muß die versicherrung vom unfallgegner die kosten tragen
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Alt 29.10.2009, 11:47      Direktlink zum Beitrag - 46 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von papakevin79 Beitrag anzeigen
na wenn er nicht schuld hat (so is es ja) muß die versicherrung vom unfallgegner die kosten tragen
Ja! das hast du völlig recht, aber nur, wenn der Fall auch vor gericht entschieden wird. Sonst nicht!
Und die Versicherung wird sich wegen sonem Betrag bestimmt nicht die Mühe machen und vor Gericht ziehen, gerade weil der FALL EINDEUTIG ist.

Wenn man keine Ahnung hat ...

Also ich finde es gut, dass du dem Mann nicht das Geld aus der Tasche ziehn willst, aber nicht er Zahlt, sondern die Versicherung und hochgestuft wird er dann sowieso (ist natürlich von der Versicherung abhängig)
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Alt 29.10.2009, 11:50      Direktlink zum Beitrag - 47 Zum Anfang der Seite springen
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na deshalb sag ich ja zum gutachter gehen und den rest macht er!! bei eindeutigen sachen nen anwalt is quark
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Alt 29.10.2009, 11:51      Direktlink zum Beitrag - 48 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Benzino Beitrag anzeigen
Ja! das hast du völlig recht, aber nur, wenn der Fall auch vor gericht entschieden wird. Sonst nicht!
Und die Versicherung wird sich wegen sonem Betrag bestimmt nicht die Mühe machen und vor Gericht ziehen, gerade weil der FALL EINDEUTIG ist.

Wenn man keine Ahnung hat ...

Also ich finde es gut, dass du dem Mann nicht das Geld aus der Tasche ziehn willst, aber nicht er Zahlt, sondern die Versicherung und hochgestuft wird er dann sowieso (ist natürlich von der Versicherung abhängig)

Das ist Quatsch. Wenn du unverschuldet nen Unfall hast, muss die generische Versicherung dir nen Anwalt zahlen. Und das nicht erst dann, wenn man nen Prozess gewonnen hat, sondern IMMER.

Der ADAC ist bei sowas auch sehr gut. Einfach mal anrufen und fragen!
HH-burger ist offline  

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Alt 29.10.2009, 11:56      Direktlink zum Beitrag - 49 Zum Anfang der Seite springen
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@papakevin79 JA da hast du natürlich recht

@HH-Burger das ist nicht richtig!

Also um die Anwaltssache streite ich mich jetzt nicht mehr!


Also wir fassen zusammen:

1. Gegnerischer Versicherung anrufen!
Je nach dem, was die sagt KVA oder Gutachter (wenn möglich nicht einen der Versicherung)

2. KVA machen lassen oder Gutachter holen

2.1 Beim KVA diesen an die Versicherung schicken (kopie machen)

2.2 Wenn du einen Gutachter hast kümmert er sich drum

3. 14 Tage warten

4. Golf mit dem Geld der Versicherung weider heil machen.


MFG

wenn ich was vergessen hab bitte weiterführen oder so ... sonst ist das doch alles echt verwirrend, für jemanden der Hilfe braucht.
Benzino ist offline  

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Alt 29.10.2009, 12:03      Direktlink zum Beitrag - 50 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Benzino Beitrag anzeigen
@papakevin79 JA da hast du natürlich recht

@HH-Burger das ist nicht richtig!

Also um die Anwaltssache streite ich mich jetzt nicht mehr!


Also wir fassen zusammen:

1. Gegnerischer Versicherung anrufen!
Je nach dem, was die sagt KVA oder Gutachter (wenn möglich nicht einen der Versicherung)

2. KVA machen lassen oder Gutachter holen

2.1 Beim KVA diesen an die Versicherung schicken (kopie machen)

2.2 Wenn du einen Gutachter hast kümmert er sich drum

3. 14 Tage warten

4. Golf mit dem Geld der Versicherung weider heil machen.


MFG

wenn ich was vergessen hab bitte weiterführen oder so ... sonst ist das doch alles echt verwirrend, für jemanden der Hilfe braucht.
Erzähl nicht son Müll. Natürlich ist das richtig. Die Versicherung von deinem Unfallgegner muss dir IMMER nen Anwalt zahlen wenn du am Unfall unverschuldet bist. Das ist ne Tatsache. Und wenn du keine Ahnung hast, :fresse:. Damit verwirrst du die Leute nämlich!!
HH-burger ist offline  

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Alt 29.10.2009, 12:48      Direktlink zum Beitrag - 51 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von HH-burger Beitrag anzeigen
Das ist Quatsch. Wenn du unverschuldet nen Unfall hast, muss die generische Versicherung dir nen Anwalt zahlen. Und das nicht erst dann, wenn man nen Prozess gewonnen hat, sondern IMMER.

Der ADAC ist bei sowas auch sehr gut. Einfach mal anrufen und fragen!
das ist 100% richtig. der geschädigte hat ein recht auf einen anwalt. dessen kosten werden von der gegnerischen versicherung ui 100% getragen SOFERN KEINE teilschuld vorliegt. bei einem stehenden auto das angefahren wurde kann keine teilschuld ausgehen. es sei den man parkt seinen wagen quer auf der autobahn

btw und nur so nebenher bemerkt. wer heutzutage keine rechtsschutz hat is selber schuld.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 29.10.2009, 12:50      Direktlink zum Beitrag - 52 Zum Anfang der Seite springen
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1 bitte net streiten, sondern sachlich bleiben

2 danke für die vielen hinweise, werd den erstmal anrufen und fragen ob er mir privat die kohle gibt 250 euro (lackieren + an / abbbau) plus 200 euro neue stosi oder er das über die versicherungen laufen lassen will, dann kva usw

3 fährt der nen passat bauhjahr 92 und sieht net nach geld aus, das kann zwar teuschen, aber is bald weihnachten. (wie gesagt nennt mich nen sentimentales weichei, is aber so )

4 ich will bloss den schaden bzw das geld dafür und gut ist, am besten kein anwalt oder son scheis, wo ich her komme, rennt man gleich zum anwalt und heult rum, sondern klärt das privat, wenns nen arroganter schnösel gewesen wäre, hey dis wär was anderes
Toni-VMT ist offline  

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Alt 29.10.2009, 12:54      Direktlink zum Beitrag - 53 Zum Anfang der Seite springen
freakin
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naja, einfchüber versicherung abrechnen lasseb und gut!

und sei bitte nicht so blöd und versuceh was anderes anzugeben als wirklich dran war!

die versicherung liest bestimmt auch hier mit!

mfg kevin
 

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Alt 29.10.2009, 12:57      Direktlink zum Beitrag - 54 Zum Anfang der Seite springen
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kann da nichts falsche angeben

-stosleiste steht ab, lack ab komplett an der biegung und an 3 stellen am übergang zum kotflügel, kotflügel und übergang zum radlauf stehen 1cm auseinander, habs ja schon von nem fachmann anschauen lassen
Toni-VMT ist offline  

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Alt 29.10.2009, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 55 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von HH-burger Beitrag anzeigen
Erzähl nicht son Müll. Natürlich ist das richtig. Die Versicherung von deinem Unfallgegner muss dir IMMER nen Anwalt zahlen wenn du am Unfall unverschuldet bist. Das ist ne Tatsache. Und wenn du keine Ahnung hast, :fresse:. Damit verwirrst du die Leute nämlich!!
So mein Junge
Da ich solche sachen ja immer nicht auf mir sitzen lassen kann, hab ich mich nochmal informiert.
Die auskunft, die ich eben bekommen habe ist folgende:
Die Gegnerischer Versicherung übernimmt Anwaltskosten nur dann, wenn kein bagatellschaden vorliegt ( in der Regel bis 750€)

Im übrigen wollte ich ihm nur unnötige Kosten ersparen ... aber hier weiß es eh gleich wieder einer besser

Die Persönliche klärung ist bestimmt die beste Art. Solange dein Auto wieder gut aussieht, ist doch alles perfekt.

in diesem Sinne

MFG
Benzino ist offline  

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Alt 29.10.2009, 13:26      Direktlink zum Beitrag - 56 Zum Anfang der Seite springen
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Dann bring deinen Golf in ne VW Werkstatt, unterschreibe ne Abtretungserklärung und laß ihn richten! Ganz einfach...
CB333 ist offline  

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Alt 29.10.2009, 13:36      Direktlink zum Beitrag - 57 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Benzino Beitrag anzeigen
So mein Junge
Da ich solche sachen ja immer nicht auf mir sitzen lassen kann, hab ich mich nochmal informiert.
Die auskunft, die ich eben bekommen habe ist folgende:
Die Gegnerischer Versicherung übernimmt Anwaltskosten nur dann, wenn kein bagatellschaden vorliegt ( in der Regel bis 750€)
ich fühl mich zwar nicht angesprochen aber egal....den das ist schlichtweg falsch.

ich zitiere gerne zum 3. mal meinen fall. delle in der türe durch andere türe gegen hauen -> 650 schaden laut kva -> anwalt wurde von der gegnerischen versicherung übernommen. willste n aktenzeichen der versicherung haben zum nachfragen?
onkel-howdy ist offline  

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Alt 29.10.2009, 13:44      Direktlink zum Beitrag - 58 Zum Anfang der Seite springen
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@benzino
wen hast du den gefragt? die praktikantin die grad von ihrer schule aus ein praktikum macht?

hier mal zur aufklährung:
Zitat:
Auch bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen kann Ihr Gegner verpflichtet sein, Ihre Anwaltskosten zu erstatten. Erleidet jemand z.B. schuldlos einen Verkehrsunfall, so ist er so zu stellen, wie er ohne diesen stehen würde. Zu ersetzen sind auch notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, mithin grundsätzlich auch die Kosten, die dadurch entstehen, daß eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Es kommt darauf an, wie ein vernünftig handelnder Geschädigter sich verhält. Er wird nicht in der Lage sein, wenn sein Pkw beschädigt ist, den Minderwert oder, wenn er verletzt ist, seinen Schmerzensgeldanspruch zu bemessen. Hier ist stets anwaltlicher Rat gefragt, so daß die Anwaltskosten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer erstattet werden müssen.
quelle: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass & Kollegen - München

oder:
Zitat:
Bei unverschuldeten Unfällen ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt.
quelle: unfallweb - unfall was nun?

@topic
schau dir mal den link an: unfallweb - unfall was nun?
onkel-howdy ist offline  

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Alt 29.10.2009, 13:54      Direktlink zum Beitrag - 59 Zum Anfang der Seite springen
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hallo is ja schön das jetzt geklärt ist das der unfallgegener meinen anwalt zahlen muss wenn der schuldige eindeutig feststeht, aber wie gesagt will ich den opi net ausnehmen leute
Toni-VMT ist offline  

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Alt 29.10.2009, 14:05      Direktlink zum Beitrag - 60 Zum Anfang der Seite springen
OliverCJ
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Zitat:
Zitat von Toni-VMT Beitrag anzeigen
hallo is ja schön das jetzt geklärt ist das der unfallgegener meinen anwalt zahlen muss wenn der schuldige eindeutig feststeht, aber wie gesagt will ich den opi net ausnehmen leute
Und genau deshalb hatte ich heut vormittag mein Posting geschrieben. Wenn Du jemanden hast, der es günstig macht und natürlich gut!!! dann mach das, sonst Versicherung mit KVA und so weiter.

Und das schreib ich jetzt nicht aus der Versicherersicht, sondern mal für den Opi (und daher auch irgendwie für Dich ). die 350-450 Euro zahlt er vielleicht bar und ist glücklich, dass er nicht hochgestuft wird. Bei nem Tausender wird er bestimmt über Vers. abwickeln und ist ab 1. Januar gleich mal 3-5 SF-Klasse höher gestuft...


 

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