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Alt 07.11.2009, 14:25
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Standard Untersagung des Betriebs ihres Fahzeuges wegen technischer Mängel -.-

Moin,

ich hatte in letzter Zeit bischen Stress mitm Tüv, weil die einen wollten mir die LPG Anlage nicht eintragen wegen angäblich nicht gültigen Papieren. Bin dann zu einer anderen Zulassungsstelle gefahren und die haben es eingetragen und mir auf meine Frage hin erklärt, dass die Papiere vollkommen richtig sind!
Am Schalter wo ich dann meine Papiere abholen und die Quittung abgeben musste, dass ich bezahlt habe, bekam ich auch noch einen 2 Seitigen Bericht, dass festgestellt worden ist, dass meine HU abgelaufen ist und mir wurde eine Frist genannt 22.10.09. Da ich immer noch im Monat September gedanklich war ging ich als von dem Datum 22.11.09 aus und habe mich schon gewundert, warum es etwas über 4 Wochen sind (war am 15.10.09 da)
Das heißt, meine Frist war genau eine Woche. Ist das denn richtig?
Ich habe immer was von 4 Wochen gelesen...

Deswegen komm ich auch zum eigentlichen Problem.
Bevor ich nun Tüv machen konnte, musste ich auch noch ne Rad/Fahrwerk Kombination nach §21 §19(2) abnehmen lassen und das hat eben auch noch etwas gedauert und im gleichen Zuge habe ich HU und AU neu bekommen.

Aufgrund dessen, dass ich in Schichten arbeiten muss, ist es nicht gerade einfach zur Zulassungsstelle zu kommen, weil die nur so kurz arbeiten. Aber egal...

Jedenfalls habe ich heute Post bekommen mit

"Untersagung des Betriebs ihres Fahzeuges wegen technischer Mängel"

Ich wäre der Aufforderung nicht nachgekommen und soll nun mit Kennzeichen und Papieren antanzen um das Fahzeig stilllegen zu lassen.

Ich dachte mir erstmal nur " wie.. nicht nachgekommen, heute ist erst der 7.11 und bis zum 22.11 hab ich doch Zeit..."
Also schnell zum Auto gegangen und wollte mich vergewissern, dass der 22.11 wirklich stimmt... jo Pustekuchen. Wie oben geschrieben war es der 22.10 -.-
Also haben die sogar Recht, dass ich der Aufforderung nicht nachgekommen bin

Jetzt habe ich da ein paar Fragen und hoffe auf Antworten:

Ist es richtig dass mir eine Frist von gerade mal 7 Tagen gesetzt worden ist?
Die Gebühren für die Verfügung zur Stillegung muss ich wohl zahlen auf jedenfall (30€)

In einem Absatz steht dann auch noch
"
Zitat:
Bei ungültiger Prüfplakette über die vorgeschriebene Hauptuntersuchung gilt die Betriebsuntersagung außerdem nur bis zur anbringung einer gültigen Plakette
Also wenn ich das richtig verstehe, darf ich jetzt aber ganz normal weiterfahren?

Ich soll bis zum 13.11.09 die Kennzeichen etc hinbringen bzw - so interpretiere ich das... Mit dem schrieb der bestandenen HU kommen.

Aber mich interessiert wirklich am meißten, ob die Frist von einer Woche richtig war, denn ich habe immer 4 Wochen gelesen, deswegen habe ich erst recht nicht dran glauben können, dass es schon letzten Monat soweit war^^


Gruß Lukas


Crazy-Potatogun ist offline  

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Alt 07.11.2009, 14:31      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Generation1.6
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"Bei ungültiger Prüfplakette über die vorgeschriebene Hauptuntersuchung gilt die Betriebsuntersagung außerdem nur bis zur anbringung einer gültigen Plakette"

Heißt nichts anderes, als dass die Stillegung solange gilt, bis eine gültige HU-Plakette auf dem Kennzeichen ist.
Heißt du darfst erst wieder fdahren, wenn die HU gemacht wurde.
Generation1.6 ist offline  

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Alt 07.11.2009, 14:58      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Und die Bevor ich nun Tüv machen konnte, musste ich auch noch ne Rad/Fahrwerk Kombination nach §21 §19(2) abnehmen lassen und das hat eben auch noch etwas gedauert und im gleichen Zuge habe ich HU und AU neu bekommen.
Soll bedeuten, dass ich gültige Plaketten dran habe

Also fahren darf ich nun ganz normal, dass habe ich mir schon fast gedacht^^

Kann denn jemand noch was zu der Frist sagen, wielange man Zeit hat nach Feststellung des Mangels bis zur Behebung? 7 Tage sind doch wirklich arg wenig. Immer gibt es ja auch noch Leute die arbeiten müssen :P
Crazy-Potatogun ist offline  

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Alt 07.11.2009, 18:51      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Generation1.6
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Also ich denke im Grunde sind sieben Tage wenig, aber unter dem Vermerk, dass die HU bald im TÜV mit drin ist, scheint die HU wesentlicher Bestandteil von dem Nachweis der Verkehrstauglichkeit zu sein und von daher kann das gut sein.
Mein Bruder hatte schonmal ne Mängelkarte wegen seines defekten Auspuffs bekommen und da hatte er auch nur 7Tage Zeit. Von daher denke ich ist das alles OK.

Und wenn du jetzt gültige Plakette hast is ja alles OK, dann is das Schreiben quasi überflüssig. Würde da aber trotzdem nochmal jemanden kontaktieren um das abzuklären.
Generation1.6 ist offline  

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Alt 07.11.2009, 19:39      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Ich glaub du verwechselst da HU mit AU
Weil TÜV ist quasie HU und die AU ist demnächst in der HU mit inbegriffen (ab 2010)

Ganz überflüssig ist das Schreiben aber nicht, denn ich muss bis zum 13.11.09 entweder mit Kennzeichen und Papieren antanzen zum abmelden oder es kommt sonst zur Zwangsstillegung und die ist mit 286€ betitelt.

Aber da ich ja die HU bestanden habe, muss ich ihn ja nicht stillegen lassen sondern den Nachweis der bestandenen HU vorzeigen bei der Zulassungsstelle.

Um die 30€ komme ich aber wohl auf keinen Fall rum, außer es sind wirklich 4 Wochen die man normalerweise Zeit hat statt der mir gegebenen 7 Tage
Crazy-Potatogun ist offline  

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Alt 07.11.2009, 20:20      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, stimmt, sorry. Hab mich voll vertan.

Aber naja, wie du schon sagst, würde auch einfach hingehen und den Beweis der HU vorlegen. Dann dürfte das ja kein Problem sein.
Generation1.6 ist offline  

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Alt 08.11.2009, 22:30      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Die Polizei/Zuslassungsstelle kann nach eigenem Ermessen festlegen, wie viele Tage Frist sie dir geben, um einen Mangel zu beheben. Kommt immer drauf an, was an dem Auto dran ist, und wenn HU/AU abgelaufen ist, geben die im Normalfall auch nicht mehr wie 7 Tage

Abgesehen davon gilt, dass du erst nach 2 Monaten Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit begehst. Das spielt jedoch bei der Fristvergabe/Mängelzettel keine Rolle, den kannst du auch schon nach 1 Monat Überschreitung bekommen.

Mfg
Fabian89 ist offline  

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Alt 08.11.2009, 23:25      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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fahr einfach morgen zum tüv/dekra mach nen termin vorher und auf dem weg hin wenn se dich anhalten sagt du du hast nen termin solln se nachkotorliern und gut is
nemesis91 ist offline  

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Alt 08.11.2009, 23:29      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Och Mensch... habs doch schon einmal extra als Zitat hier nochmal eingefügt.. zum TÜV muss ich doch nimmer, habe doch schon neue HU und AU

Aber wenn das so stimmt mit den 7 Tagen, dann ists ja geklärt. Fahre dann zur Zulassungsstelle und leg denen den Wisch vor mit bestandener HU und gut ist. Dann wird noch die Tage ne Rechnung kommen über 30€ und gut ist..
Crazy-Potatogun ist offline  

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Alt 09.11.2009, 01:25      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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aso sorry .....ja dann mach halt das ...zahl das busgeld und gut is


nemesis91 ist offline  

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