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"Bei ungültiger Prüfplakette über die vorgeschriebene Hauptuntersuchung gilt die Betriebsuntersagung außerdem nur bis zur anbringung einer gültigen Plakette" Heißt nichts anderes, als dass die Stillegung solange gilt, bis eine gültige HU-Plakette auf dem Kennzeichen ist. Heißt du darfst erst wieder fdahren, wenn die HU gemacht wurde. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.03.2009 245PS/356NM mit LPG Ort: Kassel Verbrauch: 10,5 Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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![]() Also fahren darf ich nun ganz normal, dass habe ich mir schon fast gedacht^^ Kann denn jemand noch was zu der Frist sagen, wielange man Zeit hat nach Feststellung des Mangels bis zur Behebung? 7 Tage sind doch wirklich arg wenig. Immer gibt es ja auch noch Leute die arbeiten müssen :P | |
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Also ich denke im Grunde sind sieben Tage wenig, aber unter dem Vermerk, dass die HU bald im TÜV mit drin ist, scheint die HU wesentlicher Bestandteil von dem Nachweis der Verkehrstauglichkeit zu sein und von daher kann das gut sein. Mein Bruder hatte schonmal ne Mängelkarte wegen seines defekten Auspuffs bekommen und da hatte er auch nur 7Tage Zeit. Von daher denke ich ist das alles OK. Und wenn du jetzt gültige Plakette hast is ja alles OK, dann is das Schreiben quasi überflüssig. Würde da aber trotzdem nochmal jemanden kontaktieren um das abzuklären. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.03.2009 245PS/356NM mit LPG Ort: Kassel Verbrauch: 10,5 Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Ich glaub du verwechselst da HU mit AU Weil TÜV ist quasie HU ![]() Ganz überflüssig ist das Schreiben aber nicht, denn ich muss bis zum 13.11.09 entweder mit Kennzeichen und Papieren antanzen zum abmelden oder es kommt sonst zur Zwangsstillegung und die ist mit 286€ betitelt. Aber da ich ja die HU bestanden habe, muss ich ihn ja nicht stillegen lassen sondern den Nachweis der bestandenen HU vorzeigen bei der Zulassungsstelle. Um die 30€ komme ich aber wohl auf keinen Fall rum, außer es sind wirklich 4 Wochen die man normalerweise Zeit hat statt der mir gegebenen 7 Tage |
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Die Polizei/Zuslassungsstelle kann nach eigenem Ermessen festlegen, wie viele Tage Frist sie dir geben, um einen Mangel zu beheben. Kommt immer drauf an, was an dem Auto dran ist, und wenn HU/AU abgelaufen ist, geben die im Normalfall auch nicht mehr wie 7 Tage ![]() Abgesehen davon gilt, dass du erst nach 2 Monaten Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit begehst. Das spielt jedoch bei der Fristvergabe/Mängelzettel keine Rolle, den kannst du auch schon nach 1 Monat Überschreitung bekommen. Mfg |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 14.03.2009 245PS/356NM mit LPG Ort: Kassel Verbrauch: 10,5 Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Och Mensch... habs doch schon einmal extra als Zitat hier nochmal eingefügt.. zum TÜV muss ich doch nimmer, habe doch schon neue HU und AU ![]() Aber wenn das so stimmt mit den 7 Tagen, dann ists ja geklärt. Fahre dann zur Zulassungsstelle und leg denen den Wisch vor mit bestandener HU und gut ist. Dann wird noch die Tage ne Rechnung kommen über 30€ und gut ist.. |
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