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Alt 02.02.2010, 19:23      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
Syndi
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Benutzerbild von Syndi
 
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Daumen runter

Zitat:
Zitat von Reney Beitrag anzeigen
Heyho,


Mitte 2009 hatte ich mich von meinem 1.6er Golf 4 getrennt und wollt mir mit nem Jubi mal was gönnen und mir ein gebrauchten Jubi gekauft. Gestern beim Freundlichen stellte sich zufällig heraus, dass das Auto einen Unfallschaden 2006 aufwieß sowie einen zu niedrigen Kilometerstand (ca 100tkm wurden unterschlagen).

Das Auto wurde über privat gekauft. Im Kaufvertrag steht "unfallfrei" und auch die Kilometeranzahl wie sie auf dem Tacho angezeigt wird ( in dem Falle 110tkm - Die tatsächliche liegt weit über 100tkm mehr! also 220tkm+). Ich bin nun der 4. Besitzer des Fahrzeuges. Laut meinen recherchen hat wohl der 1. Besitzer die Km vertuscht und den Unfall in diesem Zeitraum gehabt.

Was meint Ihr? Wie ist die Rechtslage dazu? Kann man Schadensansprüche verlangen bzw. das Auto zurückgeben und das Geld zurückverlangen? Falls ja an wen von den 3 Besitzern?

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Grüße Rene
Jo denke auch das du einfach mal zum Anwalt gehen solltest und mal nachfragen was du für möglichkeiten hast

Lg Syndi


Syndi ist offline  

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Alt 02.02.2010, 19:33      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Speeder
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Zitat:
Zitat von lamaxor Beitrag anzeigen
die 4 personen aufsuchen und genau nachfragen wenn du weist wer es war mit 3 leuten hinfahren und denn rest kennen wir ja

sowas ist unteraller sau

ein freund hat das gemacht er hat 2 jahre auf bewerung bekommen aber das hat sich gelohnt
Der beste Rat des ganzen Themas...


Hier gibt es auch keine Rechtsberatung, man sieht ja, was dabei herauskommt. Man kann doch keine Ansprüche gegen den Erstbesitzer geltend machen, Leute, man richtet sich immer an den "Vertragsnächsten"...

Im Übrigen kann er prinzipiell einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, das Fahrzeug ist mit Mängeln behaftet, die der Verkäufer nicht mehr beheben, somit ist § 326 V einschlägig. Ob solche Rechte im Kaufvertrag abgedungen wurden bzw. wie weiter vorzugehen ist, sollte dann, wie bereits mehrfach erwähnt, von einem Anwalt geklärt werden.

Geändert von Speeder (02.02.2010 um 19:45 Uhr)
 

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Alt 02.02.2010, 19:48      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Das nennt man Arglistige Täuschung. Du hast den Wagen im Sommer09 gekauft? Dann liegt die Beweißlast beim Händler. Das heisst er muss jetzt DIR nachweisen das er an der Laufleistung nicht gedreht hat.

edit: ok, ich hätte erst den kompletten thread lesen sollen

Geändert von BrookLiner (02.02.2010 um 19:57 Uhr)
BrookLiner ist offline  

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Alt 02.02.2010, 19:54      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Menschenskinder, keine Rechtsberatung hier! Und das Wort "Anwalt" hat er jetzt sicher auch 20 x gehört!
Tuncay ist offline  

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Alt 02.02.2010, 20:01      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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wenn du das fahrzeug nach aussage des verkäufers unfallFrei gekauft hast, aber nach einem besuch bei der werkestatt deines vertrauens eines besseren belehrt wirst (heisst unfallfahrzeug) dann steht dir die erstattung des kaufpreises zu oder anders formuliert du kannst vom vertrag zurücktreten!!! würde ich aber wie schomn gesagt mit einem anwalt an deiner seite machen ...
mich regt sowas auf -.- hab so n rohr ≤------------------------------------------------------------------------->
Golf4R ist offline  

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Alt 02.02.2010, 20:21      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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naja solang du nicht basterlfahrzeug im kaufvertrag stehen hast.gehts ja noch.das problem was du hast ist der verkäufer von dem du den wagen hast wird sagen was interessiert mich das was der 1 besitzer gemacht hat ich wusste davon nix,also bekommste dein geld von ihm nicht
und vom erst besitzer noch was zu bekommen wird auch schwer weil er wird sagen was weiss ich was die letzten jahre mit dem fahrzeug passiert ist.
denke sieht eher mau aus mit geld zurück für vw fahrer glück.ist aber meine persöhnliche meinung,würde aber wenn du rechtschutzversichert bist,trotzdem zu anwalt gehen.
ötiflöti ist offline  

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Alt 03.02.2010, 10:28      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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hatte das problem auch letztes jahr hatte beim händler nen ibiza gekauft und da stand auch im kaufvertrag unfallfrei und 67 tkm. dann bei seat inner werkstatt gewesen wegen maderschaden und die sagen dann laut historie hat das auto ca 110 tkm gelaufen und das dach wurde nachlackiert. kann dir nur empfehlen geh zum netten anwalt (wenn du im adac bist kostet dass nichts) und schilder ihm dass und sagt du möchtest eine wandlung.dauert einen zeit bis die sache durch ist weil du fristen setzten musst und der verkäufer die sachlage prüfen darf. es ist aber egal wann der schaden (kilometer/unfall) entstanden ist, da du ja den vertrag mit deinem verkäufer gemacht hast. musst dann nur damit rechnen dass du für die kilometer die du gefahren hast etwas bezahlen musst.da der verküfer die mängel wie kilometerstand und unfallschaden nicht rückgängig machen kann hast du gute karten
Müller87 ist offline  

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Alt 03.02.2010, 10:33      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Km stand sollte auch über Airbag stg nachvollziehbar sein.

Den Kerl solltest Du rechtlich nieder machen. 220tkm -> Turbolader ade.
Sonny ist offline  

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Alt 03.02.2010, 10:55      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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4 Vorbesitzer und 110.000 km ... spätestens da hätten schon die Alarmglocken leuten müssen ...


Redface ist offline  

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