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Gast
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![]() ![]() Hier gibt es auch keine Rechtsberatung, man sieht ja, was dabei herauskommt. Man kann doch keine Ansprüche gegen den Erstbesitzer geltend machen, Leute, man richtet sich immer an den "Vertragsnächsten"... Im Übrigen kann er prinzipiell einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, das Fahrzeug ist mit Mängeln behaftet, die der Verkäufer nicht mehr beheben, somit ist § 326 V einschlägig. Ob solche Rechte im Kaufvertrag abgedungen wurden bzw. wie weiter vorzugehen ist, sollte dann, wie bereits mehrfach erwähnt, von einem Anwalt geklärt werden. Geändert von Speeder (02.02.2010 um 19:45 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 03.01.2010 MKIV 25 Jahre Jubiläumsmodell Ort: Korbach Verbrauch: 9-10 Liter Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
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Das nennt man Arglistige Täuschung. Du hast den Wagen im Sommer09 gekauft? Dann liegt die Beweißlast beim Händler. Das heisst er muss jetzt DIR nachweisen das er an der Laufleistung nicht gedreht hat. edit: ok, ich hätte erst den kompletten thread lesen sollen ![]() Geändert von BrookLiner (02.02.2010 um 19:57 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.11.2006 Audi A3 Sportback 8PA DSG 2.0 TDI / Touran 1T 2.0TDI DSG Ort: Mönchengladbach - Freising - München - Izmir - Antalya - Isparta MG-TT-1 Verbrauch: www.blaulichtreporter.de <-- Augen auf beim Autofahren!
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Menschenskinder, keine Rechtsberatung hier! Und das Wort "Anwalt" hat er jetzt sicher auch 20 x gehört!
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.12.2009 Golf 4 1.9 TDI / Tiguan 2.0 TDi R-line Ort: Hamburg Verbrauch: 7,xx
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wenn du das fahrzeug nach aussage des verkäufers unfallFrei gekauft hast, aber nach einem besuch bei der werkestatt deines vertrauens eines besseren belehrt wirst (heisst unfallfahrzeug) dann steht dir die erstattung des kaufpreises zu oder anders formuliert du kannst vom vertrag zurücktreten!!! würde ich aber wie schomn gesagt mit einem anwalt an deiner seite machen ... mich regt sowas auf -.- hab so n rohr ≤-------------------------------------------------------------------------> |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
naja solang du nicht basterlfahrzeug im kaufvertrag stehen hast.gehts ja noch.das problem was du hast ist der verkäufer von dem du den wagen hast wird sagen was interessiert mich das was der 1 besitzer gemacht hat ich wusste davon nix,also bekommste dein geld von ihm nicht und vom erst besitzer noch was zu bekommen wird auch schwer weil er wird sagen was weiss ich was die letzten jahre mit dem fahrzeug passiert ist. denke sieht eher mau aus mit geld zurück für vw fahrer glück.ist aber meine persöhnliche meinung,würde aber wenn du rechtschutzversichert bist,trotzdem zu anwalt gehen. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.05.2009 GOLF Ort: Nienhagen/Weissach CE-..-... Verbrauch: zwischen 9-10 bei Bedarf auch mehr Motor: 2.8 BDE 150KW/204PS 05/01 -
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hatte das problem auch letztes jahr hatte beim händler nen ibiza gekauft und da stand auch im kaufvertrag unfallfrei und 67 tkm. dann bei seat inner werkstatt gewesen wegen maderschaden und die sagen dann laut historie hat das auto ca 110 tkm gelaufen und das dach wurde nachlackiert. kann dir nur empfehlen geh zum netten anwalt (wenn du im adac bist kostet dass nichts) und schilder ihm dass und sagt du möchtest eine wandlung.dauert einen zeit bis die sache durch ist weil du fristen setzten musst und der verkäufer die sachlage prüfen darf. es ist aber egal wann der schaden (kilometer/unfall) entstanden ist, da du ja den vertrag mit deinem verkäufer gemacht hast. musst dann nur damit rechnen dass du für die kilometer die du gefahren hast etwas bezahlen musst.da der verküfer die mängel wie kilometerstand und unfallschaden nicht rückgängig machen kann hast du gute karten
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