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Also wenn es die Pistole war wie auf dem Foto...... ![]() Ne, also ich wurde auch schon mal mit dem Laser zu schnell gemessen, aber da der 2te polizist grad schon an einem anderen war, schaute der an der Pistole kurz rüber zu ihm, sah wieder zu mir, und winkte mir nur zu ich solle langsamer machen. Das einzige mal als ich mal zahlen musste, wurde ich auch rausgezogen. Sprich die wissen ja noch nicht einmal richtig wer gefahren ist. Leider aber im Zweifelsfall immer der Halter. |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Das is nicht richtig, weil es in Deutschland keine Halterhaftung gibt!!! Auch wenn es net ganz zum Thema passt, aber das fällt mir grad dazu ein: Lustiger Fall: Eine Bekannte (Polizistin) hat (in dem Fall) Alkoholkontrollen mit ihrem Team gemacht. Dann kam ein Auto mit mehreren Insassen. Die haben es gemerkt sind vorher rechts ran gefahren, ausgestiegen wirsch um das Auto rum gelaufen und wieder eingestiegen.... demnach hatte keiner der Polizisten nen Beweis wer vorher gefahren ist. Sie meinte nur, dass am Anfang ein Junge gefahren sei und zum Schluss ein Mädel (das einzige im Fahrzeug) am Steuer saß. Das Mädel hatte zum Glück 0 Promille aber es roch wohl gut nach Alk. |
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@ Robin Ich habe ja nicht behauptet das es eine Lasermessung ist!!! Das Dingens sah aber aus wie eine!!! Kann doch bei ihm genau das gleiche sein. Das ein Laser keine Fotos macht, ist mir durchaus bewusst. |
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Man Robin, du glaubst einem aber auch gar nichts... egal, ich war bis zu dem Brief vor 2 Tagen genauso skeptisch Radarforum > Geschwindigkeitsmessung Per Video http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t27631.html Edit: http://www.leivtec.de/de/produkte/leivtec-xv2.php http://www.leivtec.de/de/produkte/leivtec-xv3.php So viel zum Thema Videos von einem stehenden Objekt sind unbrauchbar Geändert von tdi-fahrer (10.07.2010 um 16:36 Uhr) |
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Naja, ich will mich ja nicht streiten. ![]() Das du eine Unterstützung zur Messung brauchst ist schon klar. Ich hatte bei dir nur was von Lichtschranke oder normalem Radar gelesen. Das mit seiner Pistole habe ich überlesen sorry. Also ich bin damals mit ca. 95 km/h an dem vorbei und konnte das Gerät bei dieser Geschwindigkeit nur Schemenhaft erkennen. Da nun keine Lichtschranke oder Radargerät in der Nähe standen, so wie du es auch beschrieben hast, habe ich es irrtümlicherweise für ein handelsübliches Lasergerät (die ich nicht alle vom Aussehen kenne, nur ein paar aus persönlichen Erfahrungen ![]() Geändert von tdi-fahrer (10.07.2010 um 17:05 Uhr) |
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| ![]() Das dürfen glaube ich nur die Ösis. In der Schweiz gibt es haufenweise Blitzer und andere Überwachungsgeräte. Wenn du Pech hast, kannst du da auch mal für ein paar Tage in den Bau gehen, wenn du weit über dem Tempolimit warst. Die laufen da nich ganz rund...
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HUjj... also ich hörte vo etwa nem Jahr das ein Gericht entscheid dass am Ende der Halter dafür hergezogen wird, aber indem Fall hat dieser wieder bei Berufung vetmutlich auch gewonnen ^^
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Vielleicht gibt es irgendwelche kleinen Ausnahmen aber im Normalfall wird bei uns in Deutschland nicht der Halter zur Pflicht gerufen. Nicht in solchen Fällen. Es kann vielleicht sein, dass der Halter vom Richter ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt (auch im privaten Bereich!!!). Aber wie gesagt im Normalfall KEINE Halterhaftung in Deutschland. Wobei ich persönlich finde das sowas mal Zeit wird... | |
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