
und viel Spaß hier im Forum und immer dran denken:
Bei Fragen fragen, wir beißen nicht
Ich hab gra mal bissl nach deiner FIN geschaut und das hier gefunden:
Die StVZO besagt im §59 (3), dass für schlecht lesbare Fahrgestellnummern eine neue FIN zugeteilt werden kann, dies aber mit Nachweis in den Papieren. Neue Fahrgestellnummern (z.B.: nach Unfall)werden bei uns in der Region grundsätzlich vom TÜV eingeschlagen und vorne und hinten mit TP-Stempel (TP=Technische Prüfstelle) begrenzt.
Weiß aber net ob da was dran ist, aber war das einzige was dazu kam als ordentliches ergebnis...