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Alt 05.06.2013, 22:25      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Also rieger, srs tec und andere seriöse anbieter muss man mit Sicherheit nicht eintragen lassen.
Warum denn auch? Ändert ja nix am fahrverhalten, fahrwerk, leistung Lautstärke etc.


Freiwoid ist offline  

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Alt 06.06.2013, 12:35      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
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Und auch diese musst du eintragen lassen!
Es machen nur die wenigsten weil es ja nicht "auffält", aber viel spaß bei einem Unfall mit Todesfolge....
Typhus ist offline  

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Alt 06.06.2013, 13:28      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn man vernünftig einkauft haben die teile ne abe bzw n e-zeichen
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Alt 06.06.2013, 15:35      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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generell muss jede Änderung am Fahrzeugäußeren eingetragen werden, wenn sie kein E-Zeichen oder Abe hat! Oder das Teil ein original ist...
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Alt 06.06.2013, 16:20      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Ja natürlich wenn etwas keine abe hat muss es eingetragen werden. Aber ich sag ja wenn man vernünftige sachen kauft muss man die nicht eintragen da sie ja ne abe haben-> siehe srs tec
Freiwoid ist offline  

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Alt 06.06.2013, 17:34      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
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SRS muss aber eingetragen werden
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Alt 06.06.2013, 18:29      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Schau mal auf die seite von denen zb heckansatz ist eintragungsfrei genau so wie seitenschweller
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Alt 06.06.2013, 19:13      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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jungs, hört mit dem Diskutieren auf, das bringt nix :-) Es gibt sicher auch von Srs Teile mit Abe, sicher aber auch welche ohne :-) Wenn du die Schweller mit Sekundenkleber fest pappst, bringt das schönste Abe nix, der Tüv prüft, ob das Teil ordnungsgemäß drangebaut ist...

Also habt ihr beide recht und jetzt prost :-D
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Alt 06.06.2013, 19:15      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Frontschürzen und Dachflügel unterliegen der Prüfung der Luftleiteinrichtungen - Dies gibts mit ABE wenn das Teil Serienabmaße hat und das Fahrzeug ansonsten bezgl Fahrwerk Serienmässig ist.

Nur weil wo ABE drauf steht, muss das noch lange nicht Eintragungsfrei sein.

Teilegutachten werden gemacht wenn die Menge sich nicht für die teurere ABE lohnt oder eben zusätzlich eine Abnahme eines aaS erforderlich ist - dies hat nichts und zwar gar nichts mit Qualität oder nicht zu tun

Seitenschweller und Heckschürzen/Ansätze unterliegen nicht der Prüfung der Luftleiteinrichtungen und aus diesem Grund benötigt man ausser einen Materialnachweis ( Entflammbarkeit, Splitterverhalten ) eigentlich gar keine Unterlagen und braucht auch eigentlich keine Eintragung sofern sich die Bodenfreiheit nicht unter minimal Maß ändert und am Heck sicher gestellt wird, dass der Auspuff nichts abfackelt.

Die Tuner/Hersteller geben einen technischen Bericht oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit, manche nehmen das im Zuge der Teilegutachten Erstellung einfach komplett mit auf, weils eh nicht teurer ist als Teilegutachten Erstellung plus Technischer Bericht.

Ausschlaggebend ist NIE der Hersteller sondern immer die Tatsache welche Unterlagen dabei sind.

Diejenigen, die Materialgutachten mitgeben sind meist schlicht und einfach nicht mindestens ISO verifiziert oder besser ISO Zertifiziert und können deshalb keine Teilegutachten erstellen lassen. Somit muss die Ware nicht besser oder schlechter sein, wurde halt nicht geprüft weil man es nicht beantragen kann und darf.

Gruß,
Ralf
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Alt 06.06.2013, 21:37      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Evil Dead Beitrag anzeigen
Das heisst du trägst auch Fußmatten um und aus ? Oder Frontgrills oder Schaltknauf ? Heckschürzen ? Schweller ? Hutablage ? Etc.

Nur weil ein TÜV was meint, muss das noch lange nicht stimmen

Was nicht Pflicht ist, muss nicht zwingend Ein oder Ausgetragen werden. Auch wenns ein TÜV gerne so hätte.
Das mit nicht der TÜV so, sondern das Gesetz. Kannst gerne nachfragen und dir den Paragraphen zeigen lassen.
k.dytrt ist offline  

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Alt 11.06.2013, 07:21      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von k.dytrt Beitrag anzeigen
Das mit nicht der TÜV so, sondern das Gesetz. Kannst gerne nachfragen und dir den Paragraphen zeigen lassen.
So,

den §§§§§ leider nicht gefunden - kannst du mal durch geben ?
Evil Dead ist offline  

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Alt 11.06.2013, 16:27      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Jungs, hört das Diskutieren auf, bei Schaltknäufen sagt keiner was, bei Schürzen und anderen Teilen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten (durch lösen, brechen...) ist eine Eintragung nötig.

Der TüV Süd sagt:

"Die Möglichkeiten, ein Fahrzeug den ganz persönlichen Wünschen anzupassen, sind heute schier unendlich. Die Angebotspalette reicht vom Sonderlenkrad bis hin zum Motortuning. Wenn die Sonderwünsche über die vom Fahrzeughersteller angebotenen Extras hinausgehen, müssen die Änderungen zu Ihrer eigenen Sicherheit von offizieller Stelle abgesegnet werden. Grundsätzlich gilt: Wenn an Ihrem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Wenn Sie also einen Ein-, An- oder Umbau planen, sollten Sie sich unbedingt vorab darüber informieren, welche Gutachten und Unterlagen Sie dafür brauchen. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem persönlichen Gespräch im TÜV SÜD Service-Center. Die TÜV SÜD-Experten kennen sich mit den Feinheiten bei Fahrwerk, Felgen, Lenkrädern, Spoilern usw. aus.
Mit Sicherheit: Spaß und Spritzigkeit

Achten Sie beim Tuning vor allem auf Qualität. Veränderungen können die Sicherheit eines Serienfahrzeugs erheblich beeinträchtigen; andere Anpassungen werden nötig. Ein Beispiel: Wird die Motorleistung erhöht, müssen eventuell die Bremsen verstärkt und das Fahrwerk geändert werden.
Zum Lieferumfang der verwendeten Anbauteile gehört in der Regel ein Gutachten, aus dem Sie entnehmen können, ob eine Abnahme der Änderung erforderlich ist und welche Besonderheiten gegebenenfalls zu beachten sind, um die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug nicht zu gefährden.
Bei der Vorführung des geänderten Fahrzeugs bringen Sie bitte den Fahrzeugbrief und -schein bzw. die Zulassungsbescheinigungen sowie die zu den Änderungsteilen mitgelieferten Papiere mit, sie sind eine wichtige Arbeitsunterlage für unsere Spezialisten."

TÜV SÜD Gruppe Umbau und Tuning | TÜV SÜD GRUPPE
Golfan ist offline  

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Alt 11.06.2013, 19:37      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golfan Beitrag anzeigen
Jungs, hört das Diskutieren auf, bei Schaltknäufen sagt keiner was, bei Schürzen und anderen Teilen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten (durch lösen, brechen...) ist eine Eintragung nötig.
Bisschen zu pauschal die Aussage

Wobei wir immernoch bei Seitenairbags sind, die schwer andere gefährden können...

Der TÜV Text ist ebenso sehr pauschal, aber grundliegend ja nicht verkehrt.
Evil Dead ist offline  

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Alt 11.06.2013, 23:02      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
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ich kann da nix für, den hat der Tüv geschrieben und wer an Airbags rumbastelt ohne den Schein (und damit die Ahnung) davon zu haben, ist selber Schuld...


Golfan ist offline  

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