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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Also ich hab mich damit jetzt erst auseinander gesetzt (einmal aus eig. Interesse und einmal weil es mein Refferatsthema der Meisterschule ist) und kann euch sagen das sie es sogar austragen müssen wenn du die bescheinigung der Deaktivierung vom Hersteller mitbringst ![]() EInmal Golf IV alle Aribags Einmal Golf IV Fahrer und Beifahrer Airbag Einmal Golf IV nämlich meiner Seitenairbags links und Rechts .... Geändert von The-Crow (28.04.2009 um 22:25 Uhr) | |
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*Dubwagencorpswerk* | ![]()
Aber es muss doch ein Grund für die Austragung vorliegen. (z.B. Kindersitz auf Beifahrerseite) Ein Airbagloses Sportlenkrad wird aber nicht als Grund anerkannt. Das verschlechter nur die Sicherheit. So wurde mir das erklärt. Deswegen bekommen die bekannten von mir das auch nicht wieder eingetragen. |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Also im Fahrzeugschein steht dann drin : Fahrer und Beifahrer Airbag und Fahrer und beifahrer Seitenairbags nach Hersteller angaben Deaktiviert ..... dazu mußte dann noch das Datenblatt von VW mitführen und das wars .... | |
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