Zitat:
Zitat von Provido Da hat er aber recht, der Wechsel des Daches ist ein Eingriff in die Fzg-Statik und muss eigentlich vom Gutachter abgenommen werden. Im schlimmsten Fall kann es da schon ärger geben da man ja Anhand der Fahrgestell Nr. lesen kann das ori. kein Schiebedachvorhanden ist.
Zum Wechsel selber, hättest du nen R32 mit 12tkm & voller Hütte ausser Schiebedach könnte man sich sowas überlegen... aber bei allem anderen wäre es absolut raus geschmissenes Geld! |
Naja

Wollen mal die Kirche im Dorf lassen.
Ich hab mein ganzes Leben noch nie gehört dass nen Polizist oder Gutachter nach nem Unfall nen originales Schiebedach kontrolliert hat, ob es ab Werk verbaut war.
Bei nem Zubehör Schiebedach sieht die Sache anders aus, aber nicht bei nem originalen
Nur mal so nebenbei: Jeder der beim Bremsen erneuern oder Fahrwerkstausch die alten Schrauben weiterverwendet steht prinzipiell auch mit einem Bein im Knast, wenn man es genau nimmt...
Gleiches mit ner V6 Lippe an einem Nicht-V6...
Hat schonmal jemand den großen Unterbodenschutz beim Diesel austragen lassen, nachdem er demontiert wurde?
Ich denke nen original Schiebedach wird wenn das Dach net schief und Krumm eingeschweißt wurde im Leben keiner kontrollieren!
Was wenn überhaupt für den TE realistisch bzw. machbar wäre, ist ein Zubehörschiebedach. Davon bin ich jetzt auch ausgegangen.