|
Portal | Forum | Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender |
![]() |
![]() ![]() | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 24
![]() Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
Somit kann er die Rücknahme nicht mehr völlig ausschließen, da er eben an eine Privatperson verkauft hat. Vielleicht habe ich da dann die Chance, um da wieder rauszukommen... Ich hab mich da schon ein bisschen schlau gelesen... ![]() Und das mit dem Kaufvertrag gebe ich gerne zu... Ich bin so ein Idiot (hat meine Mutter auch zu mir gesagt ![]() Aber passiert ist passiert. Und Shit happens ![]() | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.10.2011 Certified Sith Lord Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge
| ![]() Zitat:
Dann sieht die Sache schon etwas besser aus. Aber da muss definitiv nen Anwalt ran, einfach nur mit beim Händler anfragen wirste da nix erreichen. Naja beim nächsten mal wirst du halt vorsichtiger sein ![]() | |
![]() | ![]() |
Werbung | |
|
![]() |
![]() ![]() | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 24
![]() Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
![]() Und JA, ich werde vorsichtiger sein beim zukünftigen! Und bei eBay wird auch kein Auto mehr gekauft ![]() | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Neuer Benutzer Registriert seit: 06.07.2011 g4 Ort: Dortmund DO - MZ - 456
Beiträge: 25
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 3 Beiträge
| ![]()
in dem falle hin oder her... "Er kann Unfälle nicht ausschließen" meiner meinung nach fällt das unter, Arglistige Täuschung!!! Und da sollte man auf alle fälle was machen können. Da er sich soviel mühe gegeben hat den Wagen etc. aufzubereiten, wird er mit Sicherheit gewusst haben was er dort Verkauft. hoffe das es noch gut ausgeht für dich... bei solchen Leuten könnte ich echt ausrasten. ![]() |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 24
![]() Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
Wenn er sich weigert, dann ab zum anwalt. Danke schonmal für all die zahlreichen und hilfreichen tipps. | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.10.2011 Certified Sith Lord Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge
| ![]() Zitat:
Die arglistige Täuschung muss ihm erstmal nachgewiesen werden. Kannst du das? Hauptsache manche Leute schmeißen erstmal Begriffe in den Raum ohne den Kopp an zu machen... Du solltest ERST zum Anwalt und mit dem Absprechen wie ihr ihn jetzt ggf. dran bekommt. Wenn du erst zu dem Händler gehst ist er ja schon gewarnt das da Ärger kommt. Du hast bessere Chancen wenn du ihn "übertölpeln" kannst. | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Läuft er bei Ebay als gewerblicher Anbieter oder als Privatperson? Was ist mit der 14tägigen Wiederrufsfrist bei Internetangeboten!? Also wie der Graf schon sagt, geh zu nem Anwalt und leg dem Alles auf den Tisch ne Beratung ist nicht so teuer, mit dem Ergebnis gehst du dann zu dem Händler und sollte er nicht darauf eingehen hilft wohl nur klagen!!! |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 24
![]() Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
Keine Ahnung wie das da genau ist, da er eigentlich alles an Garantie und Rückgabe, Widerruf ausgeschlossen hat. Aber eben NUR für gewerbetreibende (bin ja Privatperson) Ich werde wohl morgen mal nen Termin bei nem Anwalt machen, und mal schauen wie sich das so ergibt. | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Neuer Benutzer | ![]()
Also dein nächster Schritt sollte wirklich zu einem Anwalt sein. Bin selber schon auf das Angebot gestoßen(suche selber momentan n Golf 4), habe aber relativ schnell muffensausen bekommen. Den KM-Stand glaub ich wohl, jedoch das mit der Achse ist kostspielig. Entweder muss er Schadensersatz leisten oder du wirst den Wagen zurück geben. Aber Anwalt ist wichtig ! |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Benutzer | ![]()
Wenns wirklich nicht klappen sollte mit der Rückgabe. Son Querlenker vorne kostet nich die Welt, die Abdeckung an der Düse hinten auch nicht. Die Batterie is schnell wieder fest und dann passt das Doch. Würde mich nur mal interessieren was mit den nicht reparierten Unfallschaden vorne gemeint ist? Hört sich ja meist schlimmer an als es schlussendlich ist. Bei nem Vorbesitzer 1925 da würde ich eh schon mit diversen Remplern und Unfällen rechnen. Und vorne links hat er bestimmt mal nen Bordstein oder so zu schnell mitgenommen.
|
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 650
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 17 Danke für 15 Beiträge
| ![]()
Ja aber Hallo, gut das du hier nochmal nachgefragt hast. Also ich würde auch erst zum Anwalt und Ihn dann überaschen, stellst im die Bude am besten aufen Hof drückst im den Brief vom Anwalt in die Hand und sagst da steht alles drinn was er wissen muss. Halt uns aufem Laufenden, unverschämtheit sowas zu verkaufen. Viel Glück..und lern darraus. Edit: Benachrichtige auch gleich eBay über die aktuelle Situation, evtl. können die dann auch helfen oder zumindest andere User davor warnen (Stichwort Bewertung). Geändert von Florian91 (15.05.2012 um 20:57 Uhr) |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 24
![]() Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
Und ja ich habe daraus gelernt... Nie wieder bei eBay nen Auto kaufen! ![]() Wie gesagt werde ich morgen mal einen Anwalt kontaktieren und dann je nach Ausfall seiner Meinung werde ich dann eBay kontaktieren und natürlich auch den Verkäufer. Beim Verkäufer mach ich dann nen persönlichen Termin aus und konfrontiere ihn dann mit dem Befund. Sowas lasse ich mir dann doch nicht bieten... | |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Also soweit ich das einordnen kann darf er auch bei eBay keine gesetzlichen Vorschriften durch blankes ausschließen aushebeln. Für Käufe im Internet bei einem Gewerbetreibenden gilt meine ich die 14 tägige Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist, da kann er das im Angebot ausschließen wie er will.... aber das kann dir sicherlich der Anwalt sagen... tut mir echt leid für dich.... aber ich habe meinen Golf jetzt auch seit ca. 3 Wochen und der hat auch nen schlecht reparierten Unfallschaden am hinteren Radkasten, das rostet schon durch die Spachtelmasse durch.... sieht also nach nem Unfallschaden aus, da die Seite dort auch leicht verzogen ist, aber Vorbesitzer weiß angeblich nichts davon..... naja mal sehen was daraus wird, wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und Erfolg!!!
|
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.09.2011 Golf IV 1.6 8V Ort: Essen E - .. 1337 Verbrauch: 9,5L Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 2.363
Abgegebene Danke: 149
Erhielt 448 Danke für 392 Beiträge
| ![]()
Falls du rechtlich keine Chance hast: Querlenker mit Buchsen 55€, Spurstange mit Kopf 35€, spur vermessen und einstellen lassen 50€, und einige nerven für den arbeitsaufwand. nur vorher den aggregatträger vermessen lassen ob der keine schäden hat. kann man aber mit wagenheber und unterstellböcken gut selber machen ![]() |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Neuer Benutzer Registriert seit: 08.04.2012 Golf IV 1.6 SR Ort: Ratingen Verbrauch: Ne menge LPG! So 12 Liter Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 9
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 2 Danke für 1 Beitrag
| ![]()
Hallo, da er gewerbetreibend ist, und du Privat kann er die Gewährleistungfrist und Sachmangelhaftung auf 1. Jahr verkürzen. Egal ob der Gewerbe Treibende Autos verkauft oder Metzger ist, er muss dir Geährleistung geben solange seine Firma auf dem Vertrag steht, bzw er dieses als Gerwerbetreibender anbietet, dir verkauft. Zudem hast du 14 Tage Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz sofern er ein Gewerbe hat, also kannst du vom Kauf zurüktreten, ferner muss er DIR beweisen in den ersten 6. Monaten das dieser Mangen noch nicht vorlag zum Zeitpunkt des Kaufes, das kann er aber idr. aber nicht. Nach 6. Monaten dreht sich das ganze um, und du müsstest es Ihm beweisen was du idr. nicht kannst. Nennt sich beweislast, bzw beweislast umkehr, die hast du IMMER bei Käufen bei einem Gewerbetreibenden. Wie er es dreht und wendet, er muss zahlen, da du Privat ist und er eine Juristische Person. Er kann dir definitiv diese 3. Rechte nicht verweigern, sollte er es versuchen ab zum Anwalt und direkt mit den Ketten Rasseln. Hoffe ich konnte was helfen. Doomke |
![]() | ![]() |
![]() |
| |
| ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Turbo und Krümmer vom 1.4er TSI auf agq 1.4er | Neo2 | Motortuning | 13 | 16.05.2010 22:49 |