Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 15.05.2012, 22:45      Direktlink zum Beitrag - 81 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Graf
 
Registriert seit: 20.10.2011
Certified Sith Lord
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von doomke Beitrag anzeigen
Hallo,
da er gewerbetreibend ist, und du Privat kann er die Gewährleistungfrist und Sachmangelhaftung auf 1. Jahr verkürzen.
Egal ob der Gewerbe Treibende Autos verkauft oder Metzger ist, er muss dir Geährleistung geben solange seine Firma auf dem Vertrag steht, bzw er dieses als Gerwerbetreibender anbietet, dir verkauft.

Zudem hast du 14 Tage Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz sofern er ein Gewerbe hat, also kannst du vom Kauf zurüktreten, ferner muss er DIR beweisen in den ersten 6. Monaten das dieser Mangen noch nicht vorlag zum Zeitpunkt des Kaufes, das kann er aber idr. aber nicht.
Nach 6. Monaten dreht sich das ganze um, und du müsstest es Ihm beweisen was du idr. nicht kannst. Nennt sich beweislast, bzw beweislast umkehr, die hast du IMMER bei Käufen bei einem Gewerbetreibenden.

Wie er es dreht und wendet, er muss zahlen, da du Privat ist und er eine Juristische Person. Er kann dir definitiv diese 3. Rechte nicht verweigern, sollte er es versuchen ab zum Anwalt und direkt mit den Ketten Rasseln.

Hoffe ich konnte was helfen.

Doomke
Sorry...kompletter Bullshit was du da schreibst. Ehrlich...



Lasst es doch jetzt mal gut sein er wird sich schon melden.


Graf ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2012, 23:04      Direktlink zum Beitrag - 82 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GolfFear
 
Registriert seit: 26.06.2011
Matchbox Car
Ort: Bochum
Verbrauch: Lieterweise
Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
Beiträge: 596
Abgegebene Danke: 66
Erhielt 92 Danke für 60 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Graf Beitrag anzeigen
Sorry...kompletter Bullshit was du da schreibst. Ehrlich...



Lasst es doch jetzt mal gut sein er wird sich schon melden.
bis sie wissen was recht haben und recht bekommen ist, war das schon recht amüsant

ich drücke dem TE klar die daumen (seine eigenen fürs augen zu machen beim kaufen ) das er alles geregelt bekommt.

zum ebay fratzn, sowas sollte man einsperren, wer weis was da für tödliche geschosse verkauft werden...
GolfFear ist offline  

Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu GolfFear für den nützlichen Beitrag:
murgskater (15.05.2012)
Alt 15.05.2012, 23:24      Direktlink zum Beitrag - 83 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von murgskater
 
Registriert seit: 25.08.2011
VW Golf IV-GTI-VR5 2/3T
Verbrauch: 9,3 l/100km
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 344
Abgegebene Danke: 88
Erhielt 14 Danke für 14 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von GolfFear Beitrag anzeigen
...

zum ebay fratzn, sowas sollte man einsperren, wer weis was da für tödliche geschosse verkauft werden...
ebay ist DIE lücke für betrügerspielchen. hatte letztes jahr 2 heftige probleme dort mit käufer und verkäufer. ist nicht mit zu spaßen. ebay weicht mit seinen "richtlinien" auch vom deutschen Gesetz ab was eh darunter liegt. letztendlich sind diese 2 betrüger immernoch bei ebay unterwegs. ebay macht da nichts. ebay sagt nur - wend dich an nen anwalt und regel das nach dem gesetz.
murgskater ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2012, 23:29      Direktlink zum Beitrag - 84 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Graf
 
Registriert seit: 20.10.2011
Certified Sith Lord
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von murgskater Beitrag anzeigen
ebay sagt nur - wend dich an nen anwalt und regel das nach dem gesetz.
Ja und wo ist da das Problem? Ebay ist doch nicht die Super Nanny.
Graf ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2012, 00:36      Direktlink zum Beitrag - 85 Zum Anfang der Seite springen
The_Mään
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 41
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Graf Beitrag anzeigen
Sorry...kompletter Bullshit, was du da schreibst. Ehrlich...


Das kannst du so nicht behaupten! Wenn du nicht zufälligerweise Jurist bist, sind hier doch alle nur juristische Laien.

PS: Viel Erfolg für den TE.

Geändert von The_Mään (16.05.2012 um 00:39 Uhr)
The_Mään ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2012, 09:08      Direktlink zum Beitrag - 86 Zum Anfang der Seite springen
BassBooster
Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2012
Bora Highline 1.9TDI
Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
Beiträge: 40
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

BassBooster eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von BassBooster: barsch_de
Standard

Zitat:
Zitat von Graf Beitrag anzeigen
Is klar, deswegen ist auch das ganze stark verformt.
Sorry, hatte mich mit Bordstein vllt. falsch ausgedrückt. Kumpel is mit seinem Golf z. B. mal mit 50kmh auf ne Insel gebrettert mim vorderen linken Rad. Da sah das Rad genauso aus.
BassBooster ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2012, 11:38      Direktlink zum Beitrag - 87 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von JenZ
 
Registriert seit: 24.07.2009
Ort: Kiel
Motor: 1.6 GT BAD 81KW/110PS 08/01 -
Beiträge: 143
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 10 Danke für 9 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von The_Mään Beitrag anzeigen
Das kannst du so nicht behaupten! Wenn du nicht zufälligerweise Jurist bist, sind hier doch alle nur juristische Laien.

PS: Viel Erfolg für den TE.
Kompletter Bullshit wohl kaum. Allerdings auch nicht alles so richtig. Z.b. ist ein Unternehmer nicht gleich eine juristische Person. Juristische Person ist beispielsweise eine GmbH oder AG. Vereine oder Stiftungen zählen auch dazu. Laut dem Ebay-Angebot wurde da übrigens als Privatperson verkauft.

Für Laien ist das Ebay-Rechtsportal recht hilfreich. eBay Deutschland: Rechtsportal
JenZ ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2012, 14:08      Direktlink zum Beitrag - 88 Zum Anfang der Seite springen
The_Mään
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 41
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Standard

Dass ein Unternehmer keine juristische Person sein kann, ist mir bewusst. Nur ist mir auch bewusst, dass nicht jeder die juristischen Fachtermini beherrscht. Vor diesem Hintergrund war seine Aussage gar nicht mal so falsch.
Auch wenn ein Unternehmer eine Sache als "privat" verkauft, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen, solange er dies im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit tut. Da der Verkäufer (soweit ich das erfasst habe) nicht als im Fahrzeugbrief eingetragener Halter aufgetreten ist, spricht vieles dafür, dass er Fahrzeug aus diesem Grund angekauft hat, um es später mit Gewinn wieder zu verkaufen. Sprich, er ta dies, um einer im Rahmen einer wirtschaftlichen auf gewisse Dauer angelegten Tätigkeit nachzugehen um damit Gewinn zu erzielen.
The_Mään ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2012, 14:16      Direktlink zum Beitrag - 89 Zum Anfang der Seite springen
Cr4zy
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 24
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von The_Mään Beitrag anzeigen
Dass ein Unternehmer keine juristische Person sein kann, ist mir bewusst. Nur ist mir auch bewusst, dass nicht jeder die juristischen Fachtermini beherrscht. Vor diesem Hintergrund war seine Aussage gar nicht mal so falsch.
Auch wenn ein Unternehmer eine Sache als "privat" verkauft, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen, solange er dies im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit tut. Da der Verkäufer (soweit ich das erfasst habe) nicht als im Fahrzeugbrief eingetragener Halter aufgetreten ist, spricht vieles dafür, dass er Fahrzeug aus diesem Grund angekauft hat, um es später mit Gewinn wieder zu verkaufen. Sprich, er ta dies, um einer im Rahmen einer wirtschaftlichen auf gewisse Dauer angelegten Tätigkeit nachzugehen um damit Gewinn zu erzielen.
So sehe ich das auch.

Und er ist tatsächlich nicht als Halter aufgeführt. Dann kann er es noch so sehr als "Privat" verkaufen...
Cr4zy ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2012, 14:36      Direktlink zum Beitrag - 90 Zum Anfang der Seite springen
The_Mään
Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 41
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 2 Danke für 2 Beiträge

Standard

Auch kann er einen Gewährleistungsausschluss gegen dich nicht geltend machen, da er in Kenntnis darüber war, dass du als Privatmann an der Auktion teilnimmst und er es ausdrücklich genehmigt hat (siehe deine erhaltene E-Mail).
Weiter gelten bei dem geschlossenen Kaufvertrag die Regel für das Fernabsatzgeschäft. Da er dir jedoch (aller Wahrscheinlichkeit nach) keine Widerrufsbelehrung hat zukommen lassen, hat die 14-tägige Frist noch nicht angefangen zu laufen.
Ich würde den Vertrag widerrufen und rückabwickeln.

Warst du schon beim Anwalt?
The_Mään ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 01:59      Direktlink zum Beitrag - 91 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Mr.Korrosion
 
Registriert seit: 06.05.2012
Seat Ibiza 6L
Ort: Wolfsburg
WOB XX XXX
Verbrauch: Geht so
Beiträge: 171
Abgegebene Danke: 40
Erhielt 24 Danke für 24 Beiträge

Ebayname von Mr.Korrosion: BennySarah Mr.Korrosion eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Der TE schrieb doch gleich in seinem Eröffnungstext das er sich den Wagen vor dem bieten bzw. ersteigern angeschaut hat, wenn Ihm nichts aufgefallen ist bei der Besichtigung dann kann man Ihm irgendwie/irgendwo auch nicht helfen.

Ich habe dieses Fahrzeug auch schon auf eBay gesehen und hab schon anhand der Bilder und der Artikelbeschreibung gemerkt das da irgendwas nicht ganz passt.

Sicher kann man dem Verkäufer arglistige Täuschung/Betrügerische Absichten unterstellen, dem TE sollte allerdings klar sein das dieser Prozess mehrere Jahre dauern kann, dass er erstmal die Kosten auslegen muss UND das Fahrzeug nicht weiterverkaufen sollte, solange der Prozess andauert.

Klar wird dem TE jeder Anwalt sagen gute Chancen bei einem Prozess zu haben denn der Anwalt möchte schließlich Geld verdienen, jedoch wird auch jeder Anwalt dem Verkäufer sagen er hätte gute Chancen den Prozess zu gewinnen da dieser ja auch Geld verdienen möchte.

Es bleibt dem Verkäufer, der ja als Gewerblicher Verkäufer angemeldet ist dann immer noch die Möglichkeit Privatinsolvenz anzumelden und der TE hat dann zwar ein Titel über 30 Jahre aber was nützt es Ihm wenn der Verkäufer sein Geld schwarz verdient und man nichts pfänden kann?

Das kostet alles Zeit und Nerven, ich würde es (wenn ich es gekauft hätte und die Wahrscheinlichkeit liegt bei 0,00%) versuchen unter ehrlichen Bedingungen zu verkaufen um keinen Ärger zu bekommen und den Rest als Lehrgeld zu verbuchen.

Wer kennt das Sprichwort: Augen auf beim Autokauf?

Ist zwar hart ausgedrückt aber letztendlich hat man das Fahrzeug vorher besichtigt und war dann bereit Betrag X zu bieten, so viel war einem das Auto dann Wert.
Mr.Korrosion ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 13:36      Direktlink zum Beitrag - 92 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Chrisssi
 
Registriert seit: 15.03.2010
Golf 3
Motor: 1.4 APE 55KW/75PS 05/99 - 05/00
Beiträge: 1.100
Abgegebene Danke: 68
Erhielt 84 Danke für 76 Beiträge

Chrisssi eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

im Fahrzeugbrief steht doch sicher auch noch der Vorbesitzer ... vielleicht den einfach mal kontaktieren, vllt ist da ja was zu machen ... bzw vllt kommt man über den an Infos, wenn der bereit wäre, seinen Kaufvertrag vorzuzeigen, aus dem evtl Mängel hervorgehen ...

wie gesagt, das problem bei solchen sachen ist, zu beweisen, dass der mangel schon vor dem kauf bestand UND der verkäufer darüber kenntnis hatte...
Chrisssi ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 17:44      Direktlink zum Beitrag - 93 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Florian91
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 650
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 17 Danke für 15 Beiträge

Standard

Das der Mangel schon davor bestand ist doch aus den Bildern ersichtlich. Und das er das auto auch besichtigt hat wird auch nichts groß ändern.

Ich denke schon das er gute Chancen hat. Hättest dich halt vorher informieren müssen weil das Auto ist noch nichtmal die Hälfte Wert.
Florian91 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 19:01      Direktlink zum Beitrag - 94 Zum Anfang der Seite springen
unregistriert
 
Registriert seit: 24.02.2007
Polo 6R
Ort: Hessen
Beiträge: 1.412
Abgegebene Danke: 48
Erhielt 94 Danke für 70 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Chrisssi Beitrag anzeigen
im Fahrzeugbrief steht doch sicher auch noch der Vorbesitzer ... vielleicht den einfach mal kontaktieren, vllt ist da ja was zu machen ... bzw vllt kommt man über den an Infos, wenn der bereit wäre, seinen Kaufvertrag vorzuzeigen, aus dem evtl Mängel hervorgehen ...

wie gesagt, das problem bei solchen sachen ist, zu beweisen, dass der mangel schon vor dem kauf bestand UND der verkäufer darüber kenntnis hatte...

Wo ich mir vor nem Jahr den Bora geholt hab, war ich auch erst begeistert und auf einmal kamen mir Zweifel... stimmen die KM und könnte es nicht doch ein Unfallwagen sein? (es gab zwar keine Indizien am Fahrzeug dafür, sondern nur wegen einer Lüge vom angeblich vorigen Fahrzeughalter)

Hab mich im Telefonbuch durchgewühlt und nach dem 3. oder 4. Anruf die wirkliche Fahrzeughalterin am Telefon gehabt Sie konnte mir dann meine Fragen beantworten.

Ich würde dazu raten Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen (bzw. wenns ein Sterbefall war zu irgendwelchen Angehörigen) und dann genaue Infos beziehen.

Wobei ich mich dem 1. Absatz von Mr.Korrosion anschliessen muss
+FantasyGirl+ ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 19:09      Direktlink zum Beitrag - 95 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Graf
 
Registriert seit: 20.10.2011
Certified Sith Lord
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 1.144
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 221 Danke für 168 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von +FantasyGirl+ Beitrag anzeigen

Ich würde dazu raten Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen (bzw. wenns ein Sterbefall war zu irgendwelchen Angehörigen) und dann genaue Infos beziehen.
"Hey ihre Mutter ist doch letztens gestorben.....ich hab da mal ne Frage zu ihrem Golf."
Graf ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 96 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Florian91
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 650
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 17 Danke für 15 Beiträge

Standard

woher willst du denn wissen ob sie verstorben ist?

Bevor man wegen Alterschwäche stirbt fährt man zu 90% schon garkein Auto mehr.
Florian91 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 19:12      Direktlink zum Beitrag - 97 Zum Anfang der Seite springen
unregistriert
 
Registriert seit: 24.02.2007
Polo 6R
Ort: Hessen
Beiträge: 1.412
Abgegebene Danke: 48
Erhielt 94 Danke für 70 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Graf Beitrag anzeigen
"Hey ihre Mutter ist doch letztens gestorben.....ich hab da mal ne Frage zu ihrem Golf."
Ich durfte dienstlich nachts bei ner Alarmnummer vom Kunden anrufen, wo mir am anderen Ende mitgeteilt wurde "Mein Mann ist bereits vor 10 Jahren gestorben!" Also... Risiko
(sorry, fürs OT)



@ Florian
Das war von Graf nur so im Raum geworfen........
+FantasyGirl+ ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2012, 19:41      Direktlink zum Beitrag - 98 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2011
1.9 TDI
Verbrauch: 4,5 - 5,5
Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
Beiträge: 2.479
Abgegebene Danke: 1.251
Erhielt 271 Danke für 218 Beiträge

Standard

Und schon was neues?
GolfV5AQN ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 18.05.2012, 07:22      Direktlink zum Beitrag - 99 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von GolfFear
 
Registriert seit: 26.06.2011
Matchbox Car
Ort: Bochum
Verbrauch: Lieterweise
Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
Beiträge: 596
Abgegebene Danke: 66
Erhielt 92 Danke für 60 Beiträge

Standard

mal ganz nebenbei, auch wenn der VK nicht ausschliessen kann das mängel/schäden etc irgendwo () vorhanden sind, ist das lange kein freifahrtsschein vor dem kadi.

egal ob privat, gewerblich, horizontal, what ever.

fiel mir grad noch so ein
GolfFear ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2012, 21:56      Direktlink zum Beitrag - 100 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Florian91
 
Registriert seit: 01.11.2009
Beiträge: 650
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 17 Danke für 15 Beiträge

Standard

was gibts neues?


Florian91 ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neo2 Motortuning 13 16.05.2010 22:49


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:42 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben