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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 26.06.2011 Matchbox Car Ort: Bochum Verbrauch: Lieterweise Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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| ![]() Zitat:
![]() ich drücke dem TE klar die daumen (seine eigenen fürs augen zu machen beim kaufen ![]() zum ebay fratzn, sowas sollte man einsperren, wer weis was da für tödliche geschosse verkauft werden... | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu GolfFear für den nützlichen Beitrag: | murgskater (15.05.2012) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.08.2011 VW Golf IV-GTI-VR5 2/3T Verbrauch: 9,3 l/100km Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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| ![]() ebay ist DIE lücke für betrügerspielchen. hatte letztes jahr 2 heftige probleme dort mit käufer und verkäufer. ist nicht mit zu spaßen. ebay weicht mit seinen "richtlinien" auch vom deutschen Gesetz ab was eh darunter liegt. letztendlich sind diese 2 betrüger immernoch bei ebay unterwegs. ebay macht da nichts. ebay sagt nur - wend dich an nen anwalt und regel das nach dem gesetz.
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Benutzer Registriert seit: 07.02.2009
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| ![]() Das kannst du so nicht behaupten! Wenn du nicht zufälligerweise Jurist bist, sind hier doch alle nur juristische Laien. PS: Viel Erfolg für den TE. Geändert von The_Mään (16.05.2012 um 00:39 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 24.07.2009 Ort: Kiel Motor: 1.6 GT BAD 81KW/110PS 08/01 -
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Für Laien ist das Ebay-Rechtsportal recht hilfreich. eBay Deutschland: Rechtsportal | |
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Dass ein Unternehmer keine juristische Person sein kann, ist mir bewusst. Nur ist mir auch bewusst, dass nicht jeder die juristischen Fachtermini beherrscht. Vor diesem Hintergrund war seine Aussage gar nicht mal so falsch. Auch wenn ein Unternehmer eine Sache als "privat" verkauft, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen, solange er dies im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit tut. Da der Verkäufer (soweit ich das erfasst habe) nicht als im Fahrzeugbrief eingetragener Halter aufgetreten ist, spricht vieles dafür, dass er Fahrzeug aus diesem Grund angekauft hat, um es später mit Gewinn wieder zu verkaufen. Sprich, er ta dies, um einer im Rahmen einer wirtschaftlichen auf gewisse Dauer angelegten Tätigkeit nachzugehen um damit Gewinn zu erzielen. |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 10.05.2012
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| ![]() Zitat:
Und er ist tatsächlich nicht als Halter aufgeführt. Dann kann er es noch so sehr als "Privat" verkaufen... | |
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Benutzer Registriert seit: 07.02.2009
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Auch kann er einen Gewährleistungsausschluss gegen dich nicht geltend machen, da er in Kenntnis darüber war, dass du als Privatmann an der Auktion teilnimmst und er es ausdrücklich genehmigt hat (siehe deine erhaltene E-Mail). Weiter gelten bei dem geschlossenen Kaufvertrag die Regel für das Fernabsatzgeschäft. Da er dir jedoch (aller Wahrscheinlichkeit nach) keine Widerrufsbelehrung hat zukommen lassen, hat die 14-tägige Frist noch nicht angefangen zu laufen. Ich würde den Vertrag widerrufen und rückabwickeln. Warst du schon beim Anwalt? |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Der TE schrieb doch gleich in seinem Eröffnungstext das er sich den Wagen vor dem bieten bzw. ersteigern angeschaut hat, wenn Ihm nichts aufgefallen ist bei der Besichtigung dann kann man Ihm irgendwie/irgendwo auch nicht helfen. Ich habe dieses Fahrzeug auch schon auf eBay gesehen und hab schon anhand der Bilder und der Artikelbeschreibung gemerkt das da irgendwas nicht ganz passt. Sicher kann man dem Verkäufer arglistige Täuschung/Betrügerische Absichten unterstellen, dem TE sollte allerdings klar sein das dieser Prozess mehrere Jahre dauern kann, dass er erstmal die Kosten auslegen muss UND das Fahrzeug nicht weiterverkaufen sollte, solange der Prozess andauert. Klar wird dem TE jeder Anwalt sagen gute Chancen bei einem Prozess zu haben denn der Anwalt möchte schließlich Geld verdienen, jedoch wird auch jeder Anwalt dem Verkäufer sagen er hätte gute Chancen den Prozess zu gewinnen da dieser ja auch Geld verdienen möchte. Es bleibt dem Verkäufer, der ja als Gewerblicher Verkäufer angemeldet ist dann immer noch die Möglichkeit Privatinsolvenz anzumelden und der TE hat dann zwar ein Titel über 30 Jahre aber was nützt es Ihm wenn der Verkäufer sein Geld schwarz verdient und man nichts pfänden kann? Das kostet alles Zeit und Nerven, ich würde es (wenn ich es gekauft hätte und die Wahrscheinlichkeit liegt bei 0,00%) versuchen unter ehrlichen Bedingungen zu verkaufen um keinen Ärger zu bekommen und den Rest als Lehrgeld zu verbuchen. Wer kennt das Sprichwort: Augen auf beim Autokauf? Ist zwar hart ausgedrückt aber letztendlich hat man das Fahrzeug vorher besichtigt und war dann bereit Betrag X zu bieten, so viel war einem das Auto dann Wert. |
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im Fahrzeugbrief steht doch sicher auch noch der Vorbesitzer ... vielleicht den einfach mal kontaktieren, vllt ist da ja was zu machen ... bzw vllt kommt man über den an Infos, wenn der bereit wäre, seinen Kaufvertrag vorzuzeigen, aus dem evtl Mängel hervorgehen ... wie gesagt, das problem bei solchen sachen ist, zu beweisen, dass der mangel schon vor dem kauf bestand UND der verkäufer darüber kenntnis hatte... |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.11.2009
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Das der Mangel schon davor bestand ist doch aus den Bildern ersichtlich. Und das er das auto auch besichtigt hat wird auch nichts groß ändern. Ich denke schon das er gute Chancen hat. Hättest dich halt vorher informieren müssen weil das Auto ist noch nichtmal die Hälfte Wert. |
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Wo ich mir vor nem Jahr den Bora geholt hab, war ich auch erst begeistert und auf einmal kamen mir Zweifel... stimmen die KM und könnte es nicht doch ein Unfallwagen sein? (es gab zwar keine Indizien am Fahrzeug dafür, sondern nur wegen einer Lüge vom angeblich vorigen Fahrzeughalter) Hab mich im Telefonbuch durchgewühlt und nach dem 3. oder 4. Anruf die wirkliche Fahrzeughalterin am Telefon gehabt ![]() Ich würde dazu raten Kontakt zum Vorbesitzer aufzunehmen (bzw. wenns ein Sterbefall war zu irgendwelchen Angehörigen) und dann genaue Infos beziehen. Wobei ich mich dem 1. Absatz von Mr.Korrosion anschliessen muss | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 20.10.2011 Certified Sith Lord Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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![]() ![]() ![]() (sorry, fürs OT) @ Florian Das war von Graf nur so im Raum geworfen........ | |
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mal ganz nebenbei, auch wenn der VK nicht ausschliessen kann das mängel/schäden etc irgendwo ( ![]() egal ob privat, gewerblich, horizontal, what ever. fiel mir grad noch so ein |
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