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Folgender Benutzer sagt Danke zu vw_1990 für den nützlichen Beitrag: | Skwiero (12.05.2013) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Ist ja auch alles soweit richtig, aber ich hab bei mir in der Abnahme NIX stehen mit was für Felgen mein Fahrwerk und Platten abgenommen wurde. Klar ist ne saubere Abnahme besser. Aber es müsste doch auch reichen fürn Udel ( Polizist )das was ich eingetragen habe oder? Der sieht ahh Fahrwerk und Spurplatten sind eingetragen und Felgen sind original? Mit ein Auge zukneifen ist es doch auch legal ![]() |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Nein braucht man nur bei Sportfahrerk sonst nicht, hab auch keinen Begrenzer ![]() Im Schreiben von VW stand bei mir unter den Vorraussetzungen: 2. Bei Fahrzeugen mit Sportfahrwerk muss ein Lenkgetriebe mit vermindertem Lenkeinschlag verbaut sein Geändert von daniel_bf (11.05.2013 um 09:06 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu daniel_bf für den nützlichen Beitrag: | Redface (11.05.2013) |
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Ich wollt grad sagen...hab ja ne Sport Edition und da is definitiv kein Lenkeinschlagsbegrenzer verbaut. Santa Monicas würde ich selbst ohne Eintragung fahren...nur den Wisch von VW würde ich mitschleppen. Hat damals beim A4 mit S4-Felgen auch gereicht. |
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| ![]() Aber: Dein Lenkgetriebe hat einen verminderten Lenkhub. ...sprich der Weg ist begrenzt, so wie es VW nunmal bei Werks-17ern vorsieht. Santas gab es nur in Kombination mit SFW und einem anderen Lenkgetriebe. Ist beides ab Werk nicht verbaut bleibt nur noch die Sonder-Abnahme.
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...ach mann... hier werden Werksvorgaben mit tatsächlichen Erfahrungen mal wieder wild durcheinander gewürfelt. VW schlägt/schreibt einen SFW und ein anderes LG vor,um 17er fahren zu können. Die Erfahrung sagt aber dass es mit einem Zubehör-Sportfahrwerk trotzdem passen kann, z.T. halt i.V.m. Spurplatten (um ein Schleifen innen zu vermeiden). Dort ist dann eine gesonderte Abnahme natürlich Pflicht.
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
![]() Denk mal ein Polizist wird es reichen wenn ich Ihn die Eintragung zeige vom Fahrwerk und Platten. Die Felgen sind ja original ![]() | |
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Wenn er sich auskennt, reicht es ihm nicht, da sowas immer in Kombination eingetragen wird. OB das einer bemängelt, steht auf einem anderen Blatt. Das war ja nicht die Frage. Klar kannst so rumfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nie was kommen, aber nichtsdestotrotz isses nicht korrekt. Is halt wie mit den US Rüllis.. juckt auch kaum einen, aber wenn man dran is, is man halt dran und darf/sollte dann net rumweinen. |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Die Motorisiereung alleine hat keinerlei Auswirkung (ausgenommen R32) auf das verbaute Lenkgetriebe. Diese Aussage ist deshalb nicht ganz richtig. Am besten man sieht im Kofferraum auf dem Aufkleber nach. PR Nummer: QZ3 QZ4 QZ5 Hat man eines dieser 3 Verbaut, hat man das richtige Lenkgetriebe verbaut. Geändert von daniel_bf (11.05.2013 um 23:48 Uhr) |
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Neuer Benutzer | ![]()
Ich häng mich mal hier mit dran. Habe Santa Monica eingetragen in Verbindung mit KW Gewinde. Reifengröße im Fahrzeugschein (zu 15.1 und 15.2) ist 225/45R17 (fahre ich auch so). Nun habe ich downgegradet auf Originalfahrwerk mit 35er H&R Federn, die eine ABE haben. Muss da was eingetragen werden? |
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