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Gast
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so, ich bau mir das raceland gewindefahrwerk dienstag ein. letzten dienstag war ich iner werkstatt wo der tüv typ auh da war und er hat mir schonmal erlaubt und so^^.... ich denken wenn ich das drin hab dass er das wieder sehen muss und so oder?...und nochwas muss nachdem die werkstatt das eingebaut hat die spur eingestellt werden? |
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Gesperrt Registriert seit: 16.05.2007
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unerfahrener Benutzer Registriert seit: 12.09.2006 Porsche Cayenne Turbo S (955), Porsche Boxster (986) Mercedes E-Klasse Kompressor T-Modell (S211) Ort: Am Tegernsee MB Verbrauch: Einen Tank voll!
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FEINSTAUBKÖNIG Registriert seit: 17.05.2006 Audi A4 Avant 8K2 Ort: wilder Osten
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bei mir wurde das restgewinde eingetragen - bin 2,5cm ausserhalb des tüvbereichs... @threadersteller - fahr zum anderen tüver...ggf per einzelabnahme eintragen lassen ,wenn du tiefer als tüvverstellbereich bist | |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
@VIERA Dann musst du hochschrauben, so einfach. Setzt es sich 1cm, also 1cm hochschrauben. Wenn dus eintragen lässt mit Abstand 33cm zB und es da nicht schleift, wer sagt dem Prüfer denn dann, dass es nicht schleift, wenn sich das Fahrwerk noch 1cm setzt. Aus unserer Autofan-Sicht sind Eure Argumente klar, aber der Prüfer kann nur den aktuellen Stand des Fahrwerks beurteilen. |
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Dermitohnetitel Registriert seit: 29.03.2006 Ort: Heide
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Die Qualität der erstellten Threads lässt auch immer mehr zu wünschen übrig. Das ist ja wie, als wenn du nen Kuchen backen würdest und wir über das Internet beurteilen sollten, wie der schmecken könnte, auch wenn wir nichtmal die Zutaten kennen. Ich verbitte mir solche Verallgemeinerungen und Beleidigungen. Kein Prüfer wird dir das nicht eintragen, weil er DENKT, dass es schleift. Wenn das Reifenprofil über den Kasten hinaus steht, aufgrund von der gewählten Rad/Reifen-Kombi, Einpresstiefe und Spurplatten usw., ist das sein gutes Recht, dass er das ncith einträgt. Wird dir auch kein anderer eintragen, da es nicht zulässig ist! Um weitere Gründe zu nennen fehlen auch viel zu viele Informationen von deiner Seite. Einpresstiefe? Spurplatten? Reifen? Felgen? Um auf das Eintragen der Tiefe zurückzukommen wurde bei mir das Restgewinde gemessen und eingetragen, was das logischte ist. Das Fahrwerk setzt sich zwar mit der Zeit, aber beim Tüv wurde bei mir die volle Einfederung geprüft und geschaut, ob es dann schleift. Wenns dann nicht schleift, wird das so eingetragen, denn das Fahrwerk setzt sich zwar, aber die volle Einfederung ändert sich nicht. Jediglich die Tiefe im Stand/Geradeausfahrt ist anders. Alles andere ist völliger Quatsch. gruss Geändert von Jan M. (09.04.2009 um 14:57 Uhr) |
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gaaa! | ![]()
Hey Leute hab auch mal ne Frage zu Felgen eintragen.... Hab mir 8x18 ET 35 gekauft. Reifen sind 215/40/18 von Hankook montiert worden. Im Gutachten steht aber nur die Größe 225/40/18. Der TÜVer meinte es müsste per §21.3 eingetragen werden, obwohl ich ne Freigabe von Hankook habe. Eine Einzelabnahme ist in der Regel ja ziemlich teuer, habt ihr ne Ahnung wie ich das umgehen kann? Gruß |
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