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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.02.2010 Ort: Flensburg Motor: 1.6 APF 74KW/100PS 05/99 - 08/00
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Bei der Autowäsche auf privaten Grundstücken ist also eine Erlaubnis nötig, da die Stoffe hier beim Versickern direkt ins Grundwasser gelangen können. Diese wird von der Behörde aber nur erteilt, wenn nachgewiesen ein Ölabscheider vorhanden ist. Da man diesen auf seinem Wohngrundstück nicht hat, darf man dort keine Autowäsche durchführen. Hält man sich nicht daran, so begeht man jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 WHG. Darf man sein Auto selber waschen? Gibt es Unterschiede zwischen Privatgrundstück/Straße? | Kostenloser Ratgeber Recht, Anwaltssuche, Anwaltshotline, Rechtsforum |
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